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Sibylla Augusta <Baden-Baden, Markgräfin>; Karl <VI., Heiliges Römisches Reich, Kaiser> [Hrsg.]
Extractus An Ihro Kaiserl. Majestät. Allerunterthänigster Klag und Bitte, Der verwittibten regierenden Marggräfin zu Baaden Baaden. Contra Herrn Hertzogen zu Würtenberg und den Commendanten der Veste Kehl Bar. V. Roth: Mit Beylagen: Sub N. 1 usque ad N. 21 inclus. ; [Rastatt den 7ten Octobris 1723] — [S.l.], [1723] [VD18 14258803]

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https://doi.org/10.11588/diglit.24843#0041
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Oberhalb und in derGegendGoldscheyer herunteMo.8. Sc y.anlegen/um denRhein 8°
einigermassen adzuwenden und in einen anderen Laust zu bringen/ suchen wolte/ öc 9.
so wäre rnan glcicbwol wegen deß idÄpicieu Flusses keines sonderbahren Lk-
leÄs versichert / indeme der genugsarn dekandte Laust deß Rhenw nur die
Tieffe/welche die 81WLN0N der Gegend Kehl herum zeiget/ suchet / mithin
alle anwendende Mühe und Kosten umbsonst seyn dörftren/insonderheit auch/
weilen bas Gewässer/ so oberhalb der Rbem Brucken No. io. Kervor koim n. io.
met / ebensahls verursachet/ daß der Rhein dadurch in seinem Lauff ge-
hemmt und zugleich zurück / wie in einem Kessel / Mit arbetthec und
verderben hilstt / was dorten angewendet wird. Was nun das koi-t Kehl
an sich sechsten betristt / ist solches dein klaren Augenschem nach eme Vestung /
welche nicht für - sondern wider das Römische Reich gebauet worden / und
ist wider Frankreich von einer so geringen DefCon - daß sich selbige kaum z.
biß 4. Tage halten kan : Dann l mo ist zu couüäenren / daß die Vestung ent-
wed ers von oben herab/ oder von unten herauf/ mit grosser Mühe und Beschwer-
nuß/entsetzt werden muß; Zum andern können die jenseit Rheins zwar ste-
moiirte/aberannochinih^ Frantzösiscke Wercker / auff
dem Fall einer kuprur, in der Geschwindlgkeit wieder auffgebauet werden;
Von welchen das kort Kehl zu Grund geschossen werden kan; Wie dann auch
diese jetzo angezogene äemoiirte Wercker zu solchem Entzweck vorhero auff-
gebauer waren; Fürs dritte ist auch zu oonüäeriren / daß die erstell von
Straßburg / ivelcbe dein kort Kehl gerad gegen über lieget/ so nahe stmiret ist/
daß von daraus dieses beschossen/ oder doch wenigstens mir Bomben incommo-
ciwt werden kan. Wann nun auch gegen den sogenanten Meuß - Thum
herüber l i. ein neues korr, urnb die Brucken und derselbenzu be- n,
s 1 decken gebauet solte werden / so müsten gleichwolen die Kehler Aussenwercker /
welche solchen Falls entgegen und schädlich wären / r^rt werden / jedoch aber/
weilen düs lerram daselbst ziemlich tiest / also wurde auch dasselbe grosse Kosten
zu seiner Aufbau - und Unterhaltung erfordern.
Allem diesem nach ist dann zu Bedeck-und Behauptung dieses Rhein-
kesses und Brucken / oder auch zu Sicherheit der umliegenden Landen/ kein an-
deres Mittel / als entweder an ebengemeldten Meuß-Thum ein kort anzule-
gcn / und die wider das Reich gebaute Kehler-Aussenwercker zu steinoiwen /
oder die Stadt Offenburg / indeme derselben Htuaüon zu einer Vestung taug-
lich / zu iorristciren.

k,lt.
kacies.
kinea.
A.
2..
4.
ibiäeni.
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4.
5;.
B.
r.
r.
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4.

Ltrata corri^encla;

Für Affnehmung/lest:
Handhabung aller:
ä-i. werden.
8coleml>r»:

Auffnehmung.
xarcicular.
Handhabung des Ruhestandes und
Verhinderung aller?
 
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