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Sibylla Augusta <Baden-Baden, Markgräfin>; Karl <VI., Heiliges Römisches Reich, Kaiser> [Hrsg.]
Extractus An Ihro Kaiserl. Majestät. Allerunterthänigster Klag und Bitte, Der verwittibten regierenden Marggräfin zu Baaden Baaden. Contra Herrn Hertzogen zu Würtenberg und den Commendanten der Veste Kehl Bar. V. Roth: Mit Beylagen: Sub N. 1 usque ad N. 21 inclus. ; [Rastatt den 7ten Octobris 1723] — [S.l.], [1723] [VD18 14258803]

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https://doi.org/10.11588/diglit.24843#0020
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I>s0. H«

Der Regierenden Frau Marggräffm zuBaa»
den an des Regierenden Herrn Hertzogens zu Würtenberg
Hochfürftl. Durch!, abgelaffenen Schreibens-


S hat der Oommcncjznr zu Kehl am IZ dieses eine von
M Euer Ldn. gestellt seyn sollende Oräre äe ä^ro Mümpelgardt dem 27.
Uns und anderen Mit-Ständen verkündiget / Krafft deren
demselben befohlenstynsolle/ dieMarggraffchafftBaadenaus: 22450.
Schckntzer/24o.zuhrcn/24OODOFLcKmen,und 48ooIo.Pfäbl/so dann
die LandvogteyOrtenau aus eine ebenmässige excestive tzr^mität/und zwar/me es
lautet/ auf: 88z2.Sckäntzer/96. fuhren/96000. und 19^000. Pfahl/
der Baadifcken Opposition ungeachtet/ Mitmliimrischer^xecmiouhcunzusucken;
Wobey der Lommenä^m von Roth sich weiters vernehmen lassen: daß Er / auf
unsere Gegenwehr/ die gantze Kehler Ou^ison ausrueken - und wann es mit
diesem nicht genug wäre / annoch von Euer Lon. ein Regiment annmrcbiren
lassen wurde; welches alles Euer Ldn. nur proMon^rer und^ämrerim.zum
allgemeinen Besten/für billig und nöthig erachteten / umdsomehr; Alsbeyder
allgemeinen Reichs-Versammlung/ zu ^K^clonnirungdieser einmal per Lon-
venriones publica clecDrirten Reichs - Vestung/blßhero umb deßwillen nichts
beschlossen werden können / weilen daselbst derselben wahre Beschaffenheit und
Bedeckung der drssertigm Rhein-Landen nickt also bekannt sepc/ wie es der
expcmirten Reichs - Creyße Desenüon und Sicherheit erheischen mdgre.
Es hat auch der Lommen<Dm alsobald die Lieferanten dargestellet / wel-
che fürs IOO. 7» biß 8. Gulden/ für das 1OO. Pfähl aber I. Gulden
zo. Kreutzer gefordert.
Nun zweificn wir sehr / ob Euer Ldn. an Ausstellung einer solchen 0r-
äre theil haben mögen / sondern seynd vielmehr persuäckrt / daß Dieselbe nicht
gemeyntseyn werden / über und wider Ihre Mit-Stande solche Despotische
Orores ausgehm zu lassen / ja so gar dieselbe / und zwar durch Ihre theils ei-
gene Mitunter dem Gewalt des tragenden Creyß-Aueschrcib-und Md-
^rc^ii-Ambts/ zu rumiren und zu Grund zu richten. Wrr haben im
Keil. Röm. Reich/bekannter maßen/Ihro Kayferl. Majestät zum allerfesss
Merhöchsten Oberhaupt und Richter / so dann die Reicks-undEreyß-Ta-
ge/ üllwo die Stände pro Dime puk>iicÄ das Behörige zu clelikierirm / und de-
nen darauf ausfallenden einhelligen Oonciusts sich zu unterwerften wissen / daß
aber ein Stand von dem andern Depenäcm-und dessen Verordnungen unter-
worffen seye / ist im Teutfchen Reich nickt allein nirgends erhört / sondern viel-
mehr denen Reicks-LoEtmionen gerade zuwider.
Wir laßen zwar dahin gestellek feyn / ob bey der offenbaren Reicks-
Versammlung zu Reqenspurg der Abgang der kiori? die ^l^nöonnirunq des
Orts brßhero autgehalten habe und annock aushalte: Daß aber Euer Ldn. sich un-
ternehmen wollen / minlerweil die benackbarteStände zur ep^rmion
lnit militärischer i^xecution anzuhalten/und dieselbe durch den OornmencDnrm pro-
vision^iiter zu rumcken; Solches wäre eine zwischen Oonttmikm nie erhörte That/
und dahero/ als eine Zerstörung des gebotenen Landfriedens/ dep dem Allerhöch-
sten Oberhaupt anzuklagen. Wir
 
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