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sonsten nicht eigendlich schliessen/ garaußzulassen. Seyn dar-
bey der unvorgeifflichm Meynung Euer Liebdm thätm sehr
wohl/ wann sie sichln Gottes Nahmen sechsten per^olla, oder-
wleDerosonsten beliebig/ unverzüglich auffmachten/und die
Käystrl.Mnjkst.hierunder selbsten undwthänigst ange-
sprochen und gebetten hätten / Euer Liebdm imerven-
rion gleichmässige Gehör zu erstatten- Darbey können
SiezumalalleinRegenspurgeinkommmde§hur-und Fürsten/
bevorab die Evangelische und derübrigen Gesamten inrcrc cKo-
ne§ (als dieselbige zuversichtlich nichtverweigern möchten) ver-
Hoffentlich nichtgar unersprießlich mit gebrauchen.
Unfern theilswollen wir gerndaß Fenige hierin mrerceäeuclo
und in andere Weege thun/ was Uns der Verwandtnus und
affcüion nach gebührt/ auch nach GestaltjetzigerLäufften und
Seiten verantwortlich und möglich / wir können aber keines
Weegs rahtsirm befinden/ daß sich äs la<Lo der Lxccunou zu
widersetzen/sondernlassenesdißfalls bey Unserm an EureLieb-
den den i. disesgethanenSchreiben nochmalbewenden. Und
sehen schließlich gern / daß Euer Liebdm das Darum in dem
Schreiben oder der lurerveurionnichtaufStuttgart/ sondern
aufKarlspurg setzen liessen/ wolten wir Euer Liebdm Nach-
richtlich anfügen/ erwarten darbey nebms in diser Euer Liebdm
beschwehrlichen Sachen Unsers Vettern / Brudern und Ge-
vatter/ HerrnMrggrasIoaZiMErnsten zu Bran-
denburg Liebdm mit deren wir jünsten Unser« Andeuten nach
hierauß vemeulich communicirr/gebettenRäthlich Gutach-
ten/ welches wir alsdann Euer Liebdm ebenmässig wohlmei-
nend zu eröstnennichtunderlassenwokm. SeinddarbeyEuer
Liebdm zu Schwägerlichen Dienst-Gefälligkeiten jederzeit
willigst und gantz geneigt- Stuttgart den w- oaobr-L.
1622.«
JohannFriderA