Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Grass, Carl August von [Bearb.]; Siebmacher, Johann [Begr.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0019
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
DER ADEL IN BADEN.

5

Gegenwärtig blühen noch 2 Linien, die ältere zu
Jebsheim und die jüngere zu Rappoltsweiler im Eisass.
Beide besitzen (1843) gemeinschaftlich in Baden An-
theil an den Grundherrschaften: Allwannsweier Amt

Meisenheim und Wittenweier im Amt Lahr, ausserdem
aber noch allodiale Güter etc., weshalb sie (1869) zu
den stimmfähigen und wählbaren Grundherrn gehören.

Der Freiherrnstand wurde dem Geschlechte von
Frankreich am 6 August 1773 bestätigt.

Wappen: In G. ein gewöhnliches r. Kreuz (wie
Andlau).

Kleinod: Auf r. Kissen mit g. Quasten stehend,

eine g. Ente.

Decken: r. g.

Berlichingen, Grafen. (Taf. 4).

Gleichen Stammes wie die Freiherrn v. Berlichin-
gen (vide diese Art.) Die Grafenwürde erhielt Freiherr
Joseph Anton, Landvogt a. d. Enz, k. würtembergi-
scher Staatsrath und Kammerherr vom König Friedrich
von Würtemberg unter dem 7. Januar 1815, es wurde
aber erst in neuerer Zeit Gebrauch von dieser Standes-
bezeichnung gemacht.

Diese Linie (zu Rossach) hat folgende grundherr-
liche (ritterschaftliche) Besitzungen (1843) in Baden:
Helmstadt Amt Neckarbischofsheim mit dem Schloss
Grafeneck, Hettingenbeuern Amt Buchen, Antheil an
Neunstetten Amt Krautheim, Schwanheim und Michel-
bach Amt Neckargemünd.

Wappen: Das Stammwappen unverändert.

Die Grafen sind (1869) stimmfähige und wählbare
Grundherrn.

Berlichingen, Frhrn. (Taf. 4.)

Schwäbischer Uradel, schon 1165 urkundlich vor-
kommend, gehörte zur unmittelbaren deutschen Reichs-
ritterschaft in Schwaben und Franken. Ein berühm-
tes Mitglied des Geschlechtes war der zu Zeiten des
Bauernkrieges viel genannte Götz v. B. mit der eiser-
nen Hand t 1562; er ist näherer Stammvater aller
heutigen Freiherrn und Grafen v. B. Das Stammgut
Berlichingen liegt im Würtembergischen, woselbst auch
Jaxthausen und andere Güter der Familie zustehen.
Dieselbe zerfällt gegenwärtig in 2 Linien: Die Jaxt-

hausener (freiherrliche) und die Rossacher (gräfliche).

Grundherrliche Besitzungen der Ersteren (1843)
in Baden sind: Merchingen, mit schönem Schloss,

und Hüngheim, ehedem Lehen der Grafen v. Werth-
heim , Amts Adelsheim, Berwangen Amts Eppingen,
Fliesbach Amts Neckarbischofsheim, und den Dürenhof
und Zehnten zu Erlenbach Amts Mosbach.

Die Freiherrn gehören (1869) zu den stimmfähigen
und wählbaren Grundherrn zur ersten Kammer.

Wappen: In ein s. Rad mit 5 Speichen.

Kleinod: Oft gekrönter Helm mit einem sitzen-
den s. Wolf, der ein s. Schaf im Rachen hält.

Decken: Jj; s.

Berstet!, Frhrn. (Taf. 4).

Uradel aus dem unteren Eisass, daselbst mit Ber-
stett, sowie in den Reichsritter - Kantonen Neckar-
Schwarzwald wohl begütert. 1120 erscheint urkundlich
Wido v. B. Aus dem Geschlechte haben verschiedene
Mitglieder im Hof- und Staatsdienste im Grossherzog-
thum mit Auszeichnung gedient. Der Familie steht,
als zur ehemaligen unmittelbaren deutschen Reichs-
ritterschaft gehörend , die Freiherrnwürde zu , welche
der Elsässer Linie von Frankreich am 6. August 1773
bestätigt wurde.

Grundherrliche, ritterschaftliche Besitzungen, an
das Geschlecht grösstentheils gelangt nach dem Tode
des Nicolaus Anton de Joly de Morzy aus Nancy und
nach dem Tode der Freiherrn von Bollschweil: die
Bd. II. Abth. 6.

Grundherrschaften Buchheim, Hochdorf mit Benzhausen,
Weilersbach und Wittenau mit Biezighofen, Amts
Freiburg, Bollschweil Amts Staufen, Niederwinden und
Jach, Amts Waldkirch , das ehemalige reichsritter-
schaftliche sog. Loh - Gut im Schutterwalder Bann,
Amts Offenburg, sodann Antheil an Schmieheim, Amts
Ettenheim, von Widdern, Amts Adelsheim, ferner der
Hubhof zu Bodersweier, Schwarzen oder Hupertsgut,
auch Liebenzeller Hof genannt, Amt Rheinbischofs-
heim. Auch gehören dem Geschlecht Dürreich, Amt
Baden, sowie verschiedene Gefälle und einzelne Häuser.

Wegen dieser Besitzungen gehört (1869) die Fa-
milie zu den stimmberechtigten und wählbaren Grund-
herrn.

Wappen: In S. ein Löwe.

Kleinod: Der Löwe wachsend, zuweilen mit

s. Kugeln am Rücken.

Decken : s.

Bettendorf, Frhrn. (Taf. 4 u. 5.)

Uradel am Rhein und in Franken, stiftsmässig
und stets der unmittelbaren deutschen Reichsritter-
schaft einverleibt. Das Geschlecht blühte früher in
verschiedenen Linien, die aber nach und nach alle bis
auf den miltenberger Ast, jetzt in Baden ritterschaft-
lich begütert, f sind. Dietrich , Bischof von Worms,
erwählt 1552 y 1580. Die Reichsfreiherrnwürde hat
für sich und das ganze Geschlecht der kurmainzische
Geh. Rath, Reichsburggraf zu Friedberg und Ritter-
hauptmann am Mittelrhein, Adolf Johann Karl v. B.
1695 erlangt und gleichzeitig die Erlaubniss erhalten,
für sich und seine Nachkommen das Wappen der am
25. November 1688 y rheinischen, reichsritterschaft-
lichen Familie der Brömser von Rüdesheim, mit dem
seinen vereinigen zu dürfen.

Der Elsässer Linie bestätigte am 6. August 1773
Frankreich den Freiherrntitel.

Grundherrliche Besitzungen des Geschlechtes (1843)
in Baden sind: Gauangelloch, Amts Neckargemünd,

in der Mitte des 15. Jahrhunderts durch Kauf an die
v. B. gekommen. Gissigheim, mit Schloss, Amts Tauber-
bischofsheim 1702 durch die Echter v. Mespelbrunn
erlangt. Antheil an Ober- und Unterreubigheim (1694)
Amts Adelsheim. Ausserdem noch verschiedene Güter
und Gefälle.

Die Grundherrlichkeit in beiden letztgenannten
Orten wurde 1840 und 1841 an Baden verkauft.

Die Freiherrn zählen (1869) zu den stimmfähigen
und wählbaren Grundherrn.

Stammwappen: In R. ein s. Ring.

Kleinod: Der s. Ring mit einem Busch von

7 Reiherfedern. Dieselben sind auch zuweilen ein-
zeln um den Ring gesteckt (Siebmacher I. 113). —
Mitten eine, 3 zu jeder Seite.

Decken: r. s.

Vermehrtes Wappen: Geviert.: I IV: Stamm-
wappen. II u. III (Rüdesheim) unter s. Schildeshaupt
in y£ sechs (3. 2. 1.) s. Lilien.

Kleinod: 2 Helme: I Bettendorf wie oben be-

schrieben. II (Rüdesheim) ein yy Hut mit s. Um-
schlag, beiderseits mit einem Busch s. Federn besteckt.

Decken: 1 r. s. II ^ s-

Bmlinann, Frhrn. (Taf. 5).

Uradel vom Bodensee, dessen gleichnamiges Stamm-
schloss am Ueberlinger See beim Dorfe Bodmann auf
steilem Felsen gelegen ist, und der zur schwäbischen
Reichsritterschaft gehörte.

Es bestanden früher 2 Linien oder Familien mit
verschiedenen Wappen, und noch 1444 waren beide
mit ihren Wappen einzeln auf dem Konzil zu Kon-
stanz. Später erscheinen die beiden Schilde vereint,
wie sie jetzt geführt werden. Mitglieder des Ge-

2

>
 
Annotationen