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Grass, Carl August von [Oth.]; Siebmacher, Johann [Bibliogr. antecedent]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0028
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DER ADEL IN BADEN.

-wird öfter auch das linke r. das rechte b. an-
gegeben und jedes am Ausssenrande mit 3 s. Schellen
besetzt.

Decken: b. s.

Schönau zu Wehr. Frhrn. (Taf. 10).

Schweizer Uradel seit 1165 vorkommend. 1364
mit denen von Wieladingen, Grossmeyer des Stiftes zu
Säckingen. Conrad 1450 Landhauptmann an der
Etsch etc. Johann Franz, Bischof zu Basel erw. 1651
f 1660. Franz Heinrich Fridolin Frhr. v. Sch. 1704
Domherr zu Eichstädt. Nach den Besitzungen, die
theilweise noch in den Händen der Familie sind, zählte
das Geschlecht zur schwäbischen Reichsritterschaft
und der Marktflecken Wehr Amts Säckingen, den Hans
von Schönau 1365 vom Markgrafen Otto von Baden
erwarb, blieb seit dieser Zeit Hauptsitz und von ihm
führen die Freiherrn den Beinamen. Johann Dietrich
von Sch.-W., Verwalter der Waldvogtei Hauenstein,
erlangte am 2. Mai 1668 für sich, seine Brüder und
Vettern, Franz Rudolf und Johann Ludwig, beide Dom-
herrn zu Basel und Otto Heinrich, Joseph Friedrich
und Franz Reinhard den erbländischen österreichischen
Freiherrnstand.

Grundherrliche Besitzungen in Baden (1843) : die
Orte: Wehr, Ober- und Niederschwörstadt (schon vor
1521) Nieder-Dossenbach, Oeffingen 1378 von denen
von Dettingen erkauft, Obersäckingen und Wallbach
Amts Säckingen, sodann Antheile an Unteralphen Amts
Waldshut und Wieladingen Amts Säckingen. Sie ver-
leihen der Familie (1869) Stimmfähigkeit und Wähl-
barkeit zur 1. Kammer.

Wappen: von ££ u. G. getheilt, oben 2 g. unten

1 tt- Rin.g-

Kleinod: Gekrönter Helm, neben einander zwei
rechts gewendete 4t geschnäbelte Schwanenhälse, von
denen der Rechte r., der Linke aber s. ist.

Decken: 4t g-

Schilling von Cansiadt, Frhrn. (Taf. 10).

Schwäbischer Uradel, der den dortigen reichsrit-
terschaftlichen Cantonen angehörte und den Namen
von Canstadt, von seinem Sitze in der Stadt Canstadt
am Neckar erhalten haben soll. Heinrich Schilling,
Ritter, lebte 1260 und erwarb das Erbschenkenamt im
Herzogthum Schwaben. Philipp Schilling war 1448
Deutschordens Ritter und Georg Wilhelm, Herr zu
Owen und Thalheim geb. 1631 j 1705 ist der Letzte
seiner Familie, der sich Erbschenk nannte. Mitglieder
des Geschlechtes bekleideten und bekleiden seit langer
Zeit hohe Aemter in Badischem Hof- und Staatsdienste.

Der Freiherrnstand ist anerkannt.

Grundherrliche, ritterschaftliche Besitzungen im
Grossherzogthum (1843), Hohenwettersbach Amts Dur-
lach, Dorf, Schloss und Gut, erworben 1725 von dem
Geh. Rath und Obermarschall Schilling v. C., durch
seine Vermählung mit Karoline v. Wangen und Wet-
tersbach. Hierdurch gehören die Freiherrn zu den
stimmfähigen und wählbaren Grundherrn.

Wappen: in R. eine g., rechts gewendete Kanne
mit Deckel.

Kleinod: Die Kanne zuweilen auf einer Krone
stehend.

Decken: r. g.

SelclenecSs, Frhrn. (Taf. 10).

Nachkommen des Markgrafen Wilhelm Ludwig
von Baden f 1788 und seiner ihm morganatisch ver-
mählten Gemalin Christine Schorfmann, welche vom
Markgrafen Karl Friedrich von Baden am 27. Januar
1777 unter von Seideneck, dem Namen einer längst
erloschenen Ritterfamilie und mit Verleihung deren
Wappens, in den Adelstand erhoben wurden. Wilhelm

Ludwig Freiherr v. S., f 1827, war grossh. badischer
Geheimer Rath und Oberstallmeister. Der Freiherrn-
stand ist anerkannt.

Grundherrliche ritterschaftliche Besitzungen (1843):
Antheile an den Orten Bötzingen und Oberschaffhausen,
Amts Emmendingen, sodann an Gottenheim, Amts
Breisach. Stimmfähige und wählbare Grundherrn
(1869). —

Wappen: Dreimal von B. und S. getheilt.

Kleinod: Hals und Kopf eines r. Steinbocks.

Decken: b. s.

StotzingeEa, FrSirn. (Taf. 10.)

Schwäbischer Uradel aus Niederstotzingen in der
ehemaligen Markgrafschaft Burgau, dem heutigen
Donau-Kreis in Würtemberg, dessen Besitzungen den
Ritterkantonen Neckar - Schwarzwald und Donau ein-
verleibt gewesen sind. Johann v. St. lebte 1300 und
Rupert führte zu Ausgang des 16. Jahrhunderts zuerst den
Freiherrntitel.

Grundherrliche Besitzungen in Baden im Amt
Stockach (1843), die Stimmfähigkeit und Wählbar-
keit zur ersten Kammer verleihen (1869): Steisslingen,
1790 durch Kauf von denen von Ebinger erworben
und Wiex 1791 von den Freiherrn von Roll erlangt.

Wappen: In B. ein s. länglicher, sich oben

erweiternder, Tragkorb (Stotzen), oben und unten mit
einem g. Reifen, in der Mitte aber mit einer g. Schnur
umwunden, daran zur Linken des Korbs ein aufge-
bogener g. Haken. Der Korb steht meist gerade, zu-
weilen geneigt.

Kleinod: wachsend eine b. gekleidete weibliche
Figur mit g. langen Haaren, g. Kreuz auf dem Kopfe
und statt der Arme mit b. Flügeln, die mit fünf s.
Kleeblättern (2. 1. 2.) belegt sind.

Decken : b. s.

Vermehrtes Wappen: Wahrscheinlich mit

v. Blumeneck (Siebmacher I. 193) : Von B. und R.
geviert. I u. IV Stammwappen, indessen g. eingefasst
und mit dem nach innen geneigten Korb. II u. III
drei s. Balken, welche mit 4. 3. 1. b. Wolken belegt
sind.

Kleinode: 2 gekrönte Helme. 1 Stammwappen.
II eine r. Inful (Bischofsmütze), jede der beiden
Spitzen mit einem g. Kreuz geziert. Der s. Balken
auf der Mütze enthält 3 b. Wolken.

Decken: Rechts b. s., links r. s.

Variante des Stammwappens: Der Korb

schräg nach rechts geneigt und die Figur auf dem
Helm mit g. Kreuz.

Türckheiui za Altdorf, genannt von Baden,
Frhrn. (Taf. 10 u. 11.)

Alte Strassburger Patrizier. Hans Türingheim
gen. Türk erwarb 1459 das Bürgerrecht in Strassburg.
Sein Enkel Johann von Türingheim gen. Türk sass
1540 im Rathe der Stadt und dessen Söhne erhielten,
am Montage post oculi, 1552 von dem PfalzgrafenWil-
helm Böcklin von Böcklinsau einen erneuerten Wappen-
und Adelsbrief. — Johann v. Türckheim erlangte
am 8. März 1782 den Reichsfreiherrnstand und die
Familie theilte sich in die Linien zu Altdorf in Baden
und in die zu Strassburg; die Besitzungen der ersteren
zählten zum reichsritterschaftlichen Canton Ortenau
und Mitglieder derselben gelangten zu hohen Staats-
ämtern in Baden und Hessen. Bernhard Friedrich
Freiherr v. Türkheim geb. 1752 f 1831 war grossherzog-
lich badischer Finanzminister. Bruno Freiherr v. T.
erhielt 183 . vom Grossherzog Leopold die Erlaubniss
zur Führung des Namens und Wappens der Freiherrn
von Baden, da sein mütterlicher Oheim der Letzte
dieses Geschlechtes war.

Ritterschaftliche Besitzungen (1843), welche der
 
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