DER ADEL IN BADEN, freiherrn.
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Hoyel (Hovell). (Taf. 83.)
Westphälisches, uradliches Geschlecht, das bereits
1026 vorkommt nnd der niederrheinischen Reichsritter-
schaft einverleiht gewesen ist.
Ans demselben wurde Ludwig Frhr. v. H., geh.
den 7. November 1746 zu Ruhr, Vicepräsident der Re-
gierung zu Mannheim, 1799 Hofrichter daselbst und
Curator der Universität Heidelberg. Als aber 1803 die
Pfalz an Baden fiel, wurde er Hofgerichtspräsident, daun
Regierungspräsident und endlich 1810 Justizminister und
versah gleichzeitig, zeitweise, die Stelle des Ministers des
Innern zur grössten Zufriedenheit seines Monarchen, des
Grossherzogs Karl. 1819 trat er in Pensionsstand, lebte
in Rastatt und f daselbst den 29. April 1829. Den
Armen daselbst vermachte er 3000 fl. und denen zu
Mannheim 43000 fl., einen Theil seiner werthvollen
Bibliothek aber dem Erzbistthum Freiburg.
Ein andrer Frhr. v. H., vorher in fürstl. hohen-
zollern’schen Diensten, war Obrist ä la suite der badischen
Cavalerie und f den 9. April 1844 zu Stuttgart.
Der Freiherrnstand ist junter dem 27. Oktober 1845
von Preussen anerkannt worden.
Wappen: von R. u. S. dreimal getheilt. Auch 2
s. Balken in R.
Kleinod: gekrönt, mit offnem, wie das Schild ge-
theiltem Flug, oder r. mit zwei s. Balken belegt.
Decken: r. s.
(Minist. Akt. Badisches Lexicon S. 564. v.
Wechm. S. 6. 297. Gritzner Matrikel S. 113 etc.)
Hohenhorst. (Taf. 33.)
Uradeliges Geschlecht aus dem Lüneburg’schen, wel-
ches sein gleichnamiges Stammhaus daselbst seit 1252
besitzt.
Der Freiherrnstand war in Baden nicht beanstandet.
Friedrich Levin Karl Frhr. v. H., geb. 1775
zu Celle in Hannover wurde 1810 Staatsrath und
Kanzler des Oberhofgerichts zu Mannheim, 1830 aber
Präsident und wirkl. Geheimer-Rath und f den 19. März
1836. Er hat sich in dieser hervorragenden Stellung
vieles Verdienst um das Land erworben.
Wappen: von G. u. fl: getheilt, darüber an abge-
schnittenem bedorntem s. Zweig, an eben solchen Aesten,
drei r. Rosen, oben 2, unten nach rechts, eine.
Kleinod: fl: g. Wulst mit zwei Hörnern, von denen
das Rechte g. fl:, das Linke fl: g. getheilt ist, dazwischen
steht, an bedorntem s. Stiel, eine r. Rose. —
Decken: fl: g.
(Hof- u. Staatshandbuch, v. Wechm. S. 38. Badisches
Lexicon S. 38 etc.)
Holz. (Taf. 34.)
Die Freiherrn vom Holz gehören dem Uradel
Schwabens an, waren wahrscheinlich Ministerialen der
Hohenstaufen und von jeher der unmittelbaren Reichs-
ritterschaft einverleibt, gehören auch noch, vermöge ihrer
ritterschaftlichen Besitzungen, zum grundherrlichen Adel
in Würtemberg.
Karl Freiherr v. H. diente im badischen Militär
und findet sich 1805 als Staabscapitän ä la suite vom
Corps, er soll am 4. April 1826 verstorben sein.
Weitere Mitglieder des Geschlechts finden sich im
Grossherzogthum nicht mehr.
Wappen: in S. eine auf 4 Füssen stehende fl:
Truhe mit g. Beschlägen.
Kleinod: armloser, fl: gekleideter Mannesrumpf mit
langem Knebelbart, das Haupthaar in einen Zopf ge-
flochten.
Decken: fl; s.
(v. Wechm. S. 14. Siebmacher III. 107. Cast. Adels-
buch von Würtemberg etc.)
Hompesch. (Taf. 84.)
Aus dieser niederrheinischen uradeligen Familie, welche
auch Hoenbusch, Hundsbusch etc. geschrieben vor-
kommt und in verschiedene Linien zerfällt, war Johann
Wilhelm Freiherr v. H. aus dem Hause Bollheim,
Domherr zu Spei er und Bruchsal, auch Ritterstifts-
herr zu Odenheim, wurde 1803 von Baden übernom-
men und f zu München als bairischer Finanzminister.
Mitglieder des freiherrlichen Geschlechtes, welches in
verschiedenen Zweigen die Reichs- und königl. preussische
Grafenwürde erlangte, finden sich gegenwärtig in Baden
nicht mehr.
Wappen: in R. ein ausgeschupptes s. Andreaskreuz.
Kleinod: s. gestülpter r. Hut, im Stulp zwei ge-
harnischte, am Knie gebogene s. Beine.
D e cken: r. s.
(v. Wechmar S. 60 u. 61. Gritzner Matrikel S. 86
u. 108. Jahrbuch des Deutschen Adels 1845. Preussischer
Adel dieses Werkes.)
Horben. (Taf. 34.)
Schwäbischer Uradel, welcher der dasigen Reichs-
ritterschaft, Bezirk Algau und Bodensee mit dem
Freiherrnprädikate, immatrikulirt war. Von seiner Früh-
geschichte ist wenig bekannt und weder das Pfarrdorf
Horben im Canton Freiburg noch die gleichnamigen Höfe
in den Cantonen Boendorf und Wolfach, scheinen Stamm-
sitze der Familie gewesen zu sein.
Heinrich v. H. gehörte 1472 zur Tyroler Land-
mannschaft.
Franz Freiherr v. H. wurde 1803, alsHofcavalier
des Fürstbischofs von Constanz von Baden über-
nommen. Mitglieder des Geschlechtes sind in Baden
nicht mehr aufzufinden, dasselbe kommt aber in Baiern
und im Eisass vor und wurde von Frankreich am
6. August 1773 als freiherrlich anerkannt. Die Linie in
Baiern führt den Beinamen auf „Ringenberg“. —
Wappen: b. und geviert. I. u. IV. drei schräg-
links übereinander gelegte s. Pfeile (Stammwappen).
II. u. III. ein g. Kranz (Ringenberg).
Kleinode: zwei Helme. I. ein s. gestülpter, spitzer
b. Hut, im Stulp an jeder Seite mit s. Pfeile, die Spitzen
nach oben, besteckt. (Stammwappen). II. gekrönt, ein ge-
schlossener b. Flug, mit dem g. Kranze belegt (Ringen-
berg).
Decken: rechts b. s., links b. g.
(v. Wechm. S. 32. v. Heyer-Rosenfeld. Stammbuch
Bd. II. S. 187.)
Hornig v. Hornburg. (Taf. 34.)
Aus Wetzlar stammende, nachher hessische Familie,
aus welcher der fürstl. hessen-darmstädtische Oberst Jo-
hann Justus Ludwig Hornig vom Kaiser Franz II.
den 2. Juli 1796, mit von Hornburg in den Reichs-
frei- und Pannierherrnstand erhoben worden ist. Der
älteste Bruder des Freiherrn Ludwig: Johann Jacob
Ludwig David H geb. den 16. März 1735 zu Wetz-
lar, k. k. Oberverpflegsverwalter, indessen erhielt mit
Diplom vom 4. Febr. 1796 vom Kaiser Franz II.
bereits den ungarischen Adelstand, jedoch ohne Prädicat.
Die freiherrliche Linie nur gehört hierher, sie besass oder
besitzt Liegenschaften in Grünwinkel bei Karlsruhe
und kommt jetzt, mit der adeligen, auch in Oester-
reich vor.
Freiherr Ludwig H. v. H. grossherzogl. hessischer
Oberstlieutenant, wohnte auf den badischen Besitzungen,
und sein Sohn Franz geb. im August 1791, trat in
badische Militärdienste, wurde Staabsrittmeister und f den
20. December 1816 in Ofen.
Wappen: v. G. u. R. geviert mit s. Mittelschilde,
darin auf s. Felsen ein b. Thurm mit 3 Zinnen, fünf g.
Fenstern (3. 2.) und g. Thüre. I. u. IV. ein einwärts
14 *
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Hoyel (Hovell). (Taf. 83.)
Westphälisches, uradliches Geschlecht, das bereits
1026 vorkommt nnd der niederrheinischen Reichsritter-
schaft einverleiht gewesen ist.
Ans demselben wurde Ludwig Frhr. v. H., geh.
den 7. November 1746 zu Ruhr, Vicepräsident der Re-
gierung zu Mannheim, 1799 Hofrichter daselbst und
Curator der Universität Heidelberg. Als aber 1803 die
Pfalz an Baden fiel, wurde er Hofgerichtspräsident, daun
Regierungspräsident und endlich 1810 Justizminister und
versah gleichzeitig, zeitweise, die Stelle des Ministers des
Innern zur grössten Zufriedenheit seines Monarchen, des
Grossherzogs Karl. 1819 trat er in Pensionsstand, lebte
in Rastatt und f daselbst den 29. April 1829. Den
Armen daselbst vermachte er 3000 fl. und denen zu
Mannheim 43000 fl., einen Theil seiner werthvollen
Bibliothek aber dem Erzbistthum Freiburg.
Ein andrer Frhr. v. H., vorher in fürstl. hohen-
zollern’schen Diensten, war Obrist ä la suite der badischen
Cavalerie und f den 9. April 1844 zu Stuttgart.
Der Freiherrnstand ist junter dem 27. Oktober 1845
von Preussen anerkannt worden.
Wappen: von R. u. S. dreimal getheilt. Auch 2
s. Balken in R.
Kleinod: gekrönt, mit offnem, wie das Schild ge-
theiltem Flug, oder r. mit zwei s. Balken belegt.
Decken: r. s.
(Minist. Akt. Badisches Lexicon S. 564. v.
Wechm. S. 6. 297. Gritzner Matrikel S. 113 etc.)
Hohenhorst. (Taf. 33.)
Uradeliges Geschlecht aus dem Lüneburg’schen, wel-
ches sein gleichnamiges Stammhaus daselbst seit 1252
besitzt.
Der Freiherrnstand war in Baden nicht beanstandet.
Friedrich Levin Karl Frhr. v. H., geb. 1775
zu Celle in Hannover wurde 1810 Staatsrath und
Kanzler des Oberhofgerichts zu Mannheim, 1830 aber
Präsident und wirkl. Geheimer-Rath und f den 19. März
1836. Er hat sich in dieser hervorragenden Stellung
vieles Verdienst um das Land erworben.
Wappen: von G. u. fl: getheilt, darüber an abge-
schnittenem bedorntem s. Zweig, an eben solchen Aesten,
drei r. Rosen, oben 2, unten nach rechts, eine.
Kleinod: fl: g. Wulst mit zwei Hörnern, von denen
das Rechte g. fl:, das Linke fl: g. getheilt ist, dazwischen
steht, an bedorntem s. Stiel, eine r. Rose. —
Decken: fl: g.
(Hof- u. Staatshandbuch, v. Wechm. S. 38. Badisches
Lexicon S. 38 etc.)
Holz. (Taf. 34.)
Die Freiherrn vom Holz gehören dem Uradel
Schwabens an, waren wahrscheinlich Ministerialen der
Hohenstaufen und von jeher der unmittelbaren Reichs-
ritterschaft einverleibt, gehören auch noch, vermöge ihrer
ritterschaftlichen Besitzungen, zum grundherrlichen Adel
in Würtemberg.
Karl Freiherr v. H. diente im badischen Militär
und findet sich 1805 als Staabscapitän ä la suite vom
Corps, er soll am 4. April 1826 verstorben sein.
Weitere Mitglieder des Geschlechts finden sich im
Grossherzogthum nicht mehr.
Wappen: in S. eine auf 4 Füssen stehende fl:
Truhe mit g. Beschlägen.
Kleinod: armloser, fl: gekleideter Mannesrumpf mit
langem Knebelbart, das Haupthaar in einen Zopf ge-
flochten.
Decken: fl; s.
(v. Wechm. S. 14. Siebmacher III. 107. Cast. Adels-
buch von Würtemberg etc.)
Hompesch. (Taf. 84.)
Aus dieser niederrheinischen uradeligen Familie, welche
auch Hoenbusch, Hundsbusch etc. geschrieben vor-
kommt und in verschiedene Linien zerfällt, war Johann
Wilhelm Freiherr v. H. aus dem Hause Bollheim,
Domherr zu Spei er und Bruchsal, auch Ritterstifts-
herr zu Odenheim, wurde 1803 von Baden übernom-
men und f zu München als bairischer Finanzminister.
Mitglieder des freiherrlichen Geschlechtes, welches in
verschiedenen Zweigen die Reichs- und königl. preussische
Grafenwürde erlangte, finden sich gegenwärtig in Baden
nicht mehr.
Wappen: in R. ein ausgeschupptes s. Andreaskreuz.
Kleinod: s. gestülpter r. Hut, im Stulp zwei ge-
harnischte, am Knie gebogene s. Beine.
D e cken: r. s.
(v. Wechmar S. 60 u. 61. Gritzner Matrikel S. 86
u. 108. Jahrbuch des Deutschen Adels 1845. Preussischer
Adel dieses Werkes.)
Horben. (Taf. 34.)
Schwäbischer Uradel, welcher der dasigen Reichs-
ritterschaft, Bezirk Algau und Bodensee mit dem
Freiherrnprädikate, immatrikulirt war. Von seiner Früh-
geschichte ist wenig bekannt und weder das Pfarrdorf
Horben im Canton Freiburg noch die gleichnamigen Höfe
in den Cantonen Boendorf und Wolfach, scheinen Stamm-
sitze der Familie gewesen zu sein.
Heinrich v. H. gehörte 1472 zur Tyroler Land-
mannschaft.
Franz Freiherr v. H. wurde 1803, alsHofcavalier
des Fürstbischofs von Constanz von Baden über-
nommen. Mitglieder des Geschlechtes sind in Baden
nicht mehr aufzufinden, dasselbe kommt aber in Baiern
und im Eisass vor und wurde von Frankreich am
6. August 1773 als freiherrlich anerkannt. Die Linie in
Baiern führt den Beinamen auf „Ringenberg“. —
Wappen: b. und geviert. I. u. IV. drei schräg-
links übereinander gelegte s. Pfeile (Stammwappen).
II. u. III. ein g. Kranz (Ringenberg).
Kleinode: zwei Helme. I. ein s. gestülpter, spitzer
b. Hut, im Stulp an jeder Seite mit s. Pfeile, die Spitzen
nach oben, besteckt. (Stammwappen). II. gekrönt, ein ge-
schlossener b. Flug, mit dem g. Kranze belegt (Ringen-
berg).
Decken: rechts b. s., links b. g.
(v. Wechm. S. 32. v. Heyer-Rosenfeld. Stammbuch
Bd. II. S. 187.)
Hornig v. Hornburg. (Taf. 34.)
Aus Wetzlar stammende, nachher hessische Familie,
aus welcher der fürstl. hessen-darmstädtische Oberst Jo-
hann Justus Ludwig Hornig vom Kaiser Franz II.
den 2. Juli 1796, mit von Hornburg in den Reichs-
frei- und Pannierherrnstand erhoben worden ist. Der
älteste Bruder des Freiherrn Ludwig: Johann Jacob
Ludwig David H geb. den 16. März 1735 zu Wetz-
lar, k. k. Oberverpflegsverwalter, indessen erhielt mit
Diplom vom 4. Febr. 1796 vom Kaiser Franz II.
bereits den ungarischen Adelstand, jedoch ohne Prädicat.
Die freiherrliche Linie nur gehört hierher, sie besass oder
besitzt Liegenschaften in Grünwinkel bei Karlsruhe
und kommt jetzt, mit der adeligen, auch in Oester-
reich vor.
Freiherr Ludwig H. v. H. grossherzogl. hessischer
Oberstlieutenant, wohnte auf den badischen Besitzungen,
und sein Sohn Franz geb. im August 1791, trat in
badische Militärdienste, wurde Staabsrittmeister und f den
20. December 1816 in Ofen.
Wappen: v. G. u. R. geviert mit s. Mittelschilde,
darin auf s. Felsen ein b. Thurm mit 3 Zinnen, fünf g.
Fenstern (3. 2.) und g. Thüre. I. u. IV. ein einwärts
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