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Siebmacher, Johann [Begr.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,8): Der Adel der freien Stadt Frankfurt — Nürnberg, 1856

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https://doi.org/10.11588/diglit.24837#0003
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fer JUiel der freien Stabt /raithfnrt.

(Band II. Abtheilung 8.)

E I n g a n g.

Der zu Frankfurt a. M. eingebürgerte Adel ist nach §. 11 der Konstitutions-Ergänzungs-
Akte dieser freien Stadt von 1816 als ein besonderer Stand anerkannt und als solcher in der

I. Abtheilung der Urwähler zur gesezgebenden Versammlung stimmberechtigt *). Er zerfällt in
zwei Klassen, je nachdem die einzelnen Familien einer der beiden besondern städtischen Adels-
Genossenschaften angehören oder nicht. Wir unterscheiden demnach in der folgenden Behandlung
des Frankfurter Adels:

die hochadelige Ganerbschaft des Hauses Alten-Limpurg,
die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein,
den übjrigen eingebürgerten Adel.

I. Der Ursprung von Alten-Limpurg verliert sich in die Zeit der Entstehung der
Frankfurter Stadt-Regierung, und ist ohne Zweifel in einer geselligen Vereinigung derjenigen
Ministerialen zu suchen, die noch im Anfänge des XII. Jahrhunderts, vereint mit dem Schultheiss
und Vogt das Regiment der Stadt in ihrer Gewalt hatten. Nach einem ihrer ältesten Versamm-
lungs-Häuser nannte sich die Gesellschaft »Alten-Limpurg« und führt auch seit den XIV. Jahrhun-
dert das Wappen des erloschenen Dinasten-Geschlechtes Limpurg: In B. ein r. und s. geschach-
ter Balken oben und unten von je sieben, 4.3, g. Schindeln begleitet **). Das weit ältere Panner
der Gesellschaft aber zeigt eine Jungfrau, die einen Sperber auf der Hand trägt, und zu ihrer
Seite einen Affen mit einem Spiegel ***). Der alte Wahlspruch der Gesellschaft ist »zucht und
eren soll man meren vnd freud nit weren«.

In den Zeiten da das demokratische Element, die Zünfte, auch in Frankfurt sich zu regen
begannen und allmählig mehr Theil an der Regierung selbst erstrebte, gestaltete sich der früher
rein gesellige Zweck von Alten-Limpurg immer mehr zu einem politischen um, dessen Bedeutung
in dem Masse sicherer hervortrat, als die Zahl der Adels - Geschlechter, die vom Lande herein
kamen und in Frankfurts Mauern Schuz fanden, zunahm. Zur Ganerbschaft konstituirte sich
die Gesellschaft 1495 nach käuflichem Erwerb des ihr noch heutzutage gehörigen und nach ihr
benannten Hauses zur Rechten des Römers. In solcher Eigenschaft ward Alten-Limpurg noch im
selben Jahre vom Rathe der Stadt, 1612 und 1616 aber durch kaiserl. Kommissions-Abschiede
wiederholt bestätigt. Die älteste vorhandene Gesellschafts-Ordnung ist vom Jahre 1357; von da
an wurden von Zeit zu Zeit Erneuerungen und Erweiterungen vorgenommen, wie in den Jahren
1497, 1543, 1585, 1636 und 1794.

*) In §. 14 des Organisations-Patentes im ehemaligen Grossherzogthum Frankfurt (16. Aug. 1810) wurde
der damalige Adel in seinen verschiedenen Benennungen gleichfalls bestättigt.

**) Siehe dieses Werkes I. Band, 1. Abth. S. 41. Taf. 87. und auf dem Titelblatt dieser Abtheiluug.

***) Eine Abbildung dieses Panners werde ich in der betr. Abtheilung dieses Werkes geben.

Bd. II. Abth. 8.

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