WÜRTTEMBERGISCHER KUNSTGEWERBEVEREIN
STUTTGART
Die Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbe Vereins — Stuttgarter
Mitteilungen über Kunst und Gewerbe - erscheinen jährlich in 4 Heften, durch-
schnittlich 50 Seiten stark. Sie werden den Mitgliedern gratis und franko zu-
gesandt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt Mk. 10. , der Preis eines Einzelheftes
Mk. 2.—, des Doppelheftes Mk. 3~s Es ist von der Expedition, Göppingen,
Iiiig & Müller, oder von den Buchhandlungen zu beziehen. Neueintretenden
Mitgliedern werden die erschienenen Hefte des laufenden Jahrgangs, soweit der
Vorrat reicht, nachgeliefert. Das Mitgliedsjahr beginnt je am iL Januar. Das
Etatsjahr und das Erscheinungsjahr der Mitteilungen am t. April. Es sollen
jedoch im laufenden Jahr 1904 alle 4 Hefte des Etatsjahres 1904/05 erscheinen,
so daß das erste Heft des folgenden Etatsjahres mit Beginn des Mitglieds-
jahres, d. h. im Januar 1905, ausgegeben würde.
>lgt durch Beschluß des Aus-
klärung oder auf Vorschlag
VTCSeiisCUH
der * Vereinsgaben
^nng^ und zum Be-
icntgeltlichen Bezugs
der Anteilnahme an
weit die artistische
Die Aufnahme als Mitglied d<
Schusses auf Grund schriftlic]
eines Mitglieds hin.
Die Mitglieder des Vereins habe
1. des freien Eintritts zu der
suche der Vorträge un
der Vereinszeitschtpfe
Vereins-Verlosungen;
2. unentgeltlicher Ausstellung eigen*
Kommission sie gutheißt;
3. der Stimmführung in den öffentlic
Außerdem berechtigt die Mitglieds
4. von der Schriftleitung die tunlic
Werkzeichnungen zu kunstgeweri
anzusprechen;
5. dem artistischen Ausschuß F ü
übergeben.
Pflichten: Der Beitrag der Mitglu
mit dem 1. April.
Wollen Firmen oder Handelsgesellschaften als solche Mitglieder des Vereins
werden, so muß jeder Teilhaber die Mitgliedschaft erwerben.
Für Vereine und Gesellschaften bestimmt im Fall ihrer Aufnahme als
Vereinsmitglied der Ausschuß zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter ge-
eigneter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und sonstigen Verhältnisse; derselbe
beträgt höchstens 30 Mk.
Sendtingen für den redaktionellen Teil der Stuttgarter Mitteilungen, Manuskripte,
Zeichnungen, Photographien, sowie die Vereinsausstellungen betreffende Briefe
sind zu richten an den
Württembergischen Kunstgewerbe verein Stuttgart;
die Ausstellungsgegenstände selbst dagegen an die Ausstellung des Würt-
tembergischen Kunstgew erbe Vereins im Landes- Gewerbemuse um Stuttgart.
Die Mitglieder werden gebeten, die Schriftleitung auf künstlerisch bedeutende neue
Arbeiten aufmerksam zu machen.
reius-\ «irsainmlungen.
erniiitlung von Skizzen und
Gegenständen und Arbeiten
künstlerischer Beurteilung zu
jährlich 10 Mk. Er verfällt
Druck voq IBig & Maller in Göppingen.
STUTTGART
Die Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbe Vereins — Stuttgarter
Mitteilungen über Kunst und Gewerbe - erscheinen jährlich in 4 Heften, durch-
schnittlich 50 Seiten stark. Sie werden den Mitgliedern gratis und franko zu-
gesandt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt Mk. 10. , der Preis eines Einzelheftes
Mk. 2.—, des Doppelheftes Mk. 3~s Es ist von der Expedition, Göppingen,
Iiiig & Müller, oder von den Buchhandlungen zu beziehen. Neueintretenden
Mitgliedern werden die erschienenen Hefte des laufenden Jahrgangs, soweit der
Vorrat reicht, nachgeliefert. Das Mitgliedsjahr beginnt je am iL Januar. Das
Etatsjahr und das Erscheinungsjahr der Mitteilungen am t. April. Es sollen
jedoch im laufenden Jahr 1904 alle 4 Hefte des Etatsjahres 1904/05 erscheinen,
so daß das erste Heft des folgenden Etatsjahres mit Beginn des Mitglieds-
jahres, d. h. im Januar 1905, ausgegeben würde.
>lgt durch Beschluß des Aus-
klärung oder auf Vorschlag
VTCSeiisCUH
der * Vereinsgaben
^nng^ und zum Be-
icntgeltlichen Bezugs
der Anteilnahme an
weit die artistische
Die Aufnahme als Mitglied d<
Schusses auf Grund schriftlic]
eines Mitglieds hin.
Die Mitglieder des Vereins habe
1. des freien Eintritts zu der
suche der Vorträge un
der Vereinszeitschtpfe
Vereins-Verlosungen;
2. unentgeltlicher Ausstellung eigen*
Kommission sie gutheißt;
3. der Stimmführung in den öffentlic
Außerdem berechtigt die Mitglieds
4. von der Schriftleitung die tunlic
Werkzeichnungen zu kunstgeweri
anzusprechen;
5. dem artistischen Ausschuß F ü
übergeben.
Pflichten: Der Beitrag der Mitglu
mit dem 1. April.
Wollen Firmen oder Handelsgesellschaften als solche Mitglieder des Vereins
werden, so muß jeder Teilhaber die Mitgliedschaft erwerben.
Für Vereine und Gesellschaften bestimmt im Fall ihrer Aufnahme als
Vereinsmitglied der Ausschuß zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter ge-
eigneter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und sonstigen Verhältnisse; derselbe
beträgt höchstens 30 Mk.
Sendtingen für den redaktionellen Teil der Stuttgarter Mitteilungen, Manuskripte,
Zeichnungen, Photographien, sowie die Vereinsausstellungen betreffende Briefe
sind zu richten an den
Württembergischen Kunstgewerbe verein Stuttgart;
die Ausstellungsgegenstände selbst dagegen an die Ausstellung des Würt-
tembergischen Kunstgew erbe Vereins im Landes- Gewerbemuse um Stuttgart.
Die Mitglieder werden gebeten, die Schriftleitung auf künstlerisch bedeutende neue
Arbeiten aufmerksam zu machen.
reius-\ «irsainmlungen.
erniiitlung von Skizzen und
Gegenständen und Arbeiten
künstlerischer Beurteilung zu
jährlich 10 Mk. Er verfällt
Druck voq IBig & Maller in Göppingen.