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Springer, Anton
Geschichte Österreichs seit dem Wiener Frieden 1809: in zwei Theilen (Band 1): Der Verfall des alten Reiches — Leipzig, 1863

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https://doi.org/10.11588/diglit.29905#0335
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Die Oppositivn in den Comitaten.

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setzen, als einen nur nothdürstig civilisirten Stamm, bei welchem die Auf-
regnngen des ösfentlichen Lebenö nahezu alle gesellschaftlichen Zerstreunn-
gen ersetzen müssen, die Theilnahme an der Politik zur Standesgewohn-
heit geworden ist. Gewiß gab es unter den Magnaten Mehrere, welche
durch reiche Bildung und mannigfaltige Kenntnisse glänzten, obgleich nur
in seltnen Fällen die Nähe des Orientes ohne allen Einfluß auf die äußer-
lichen Sitten blieb; auch die eigentlichen Parteiführer waren seit demBeginne
des Jahrhunderts den modernen Anschanungen vom Staatswesen und
Volksthnme merklich näher gerückt: die große Masse des Adels jedoch—-
und nur der Adel zählte vom politischen Standpnnkte als Nation —-
beharrte noch immer in großer Abgeschlossenheit, genoß zufrieden die
Früchte, welche der gesegnete Boden des Landes ihm darbot, sehnte sich
nicht nach den Neizen feiner Civilisation, fand sich nicht zurecht in dem
Leengenden Treiben der großen Welt nnd lobte das heimische Leben, das
ihm gemüthliche Ruhe auf seinem Edelhose und zur Abwechslung die rau-
schenden Vergnügnngen bei den Congregationen und Nestanrationen ge-
währte. Die politische Thätigkeit legte dem Edelmann keine Entbehrun-
gen auf, sie bildete vielmehr die Würze seines Daseins, verlieh Jnhalt
seinem sonst einförmigen Leben. Diesen Umstand hatte die Regierung
bei ihren Plänen nicht berechnet. Sie konnte die Entfaltung politischer
Wirksamkeit im Mittelpunkte des Reichstages hindern, sie hatte es aber
nicht in ihrer Macht, die Gewohnheit der Ungarn, sich zeitweilig politisch
aufzuregen, ihre Vorliebe sür politisches Denken und Reden zu vernichten
Jn den Comitatsversammlungen begann der Kampf, welcher nach drei-
zehnjähriger Dauer, ähnlich wie im Jahre 1790, mit der vollständigen
Niederlage der Regierung endigte.

Wenn Recht und Gesetz noch galten, wenn der dreizehnte Artikel
vom Jahre 1791 nicht in die Luft geschrieben war, so mnßte der 1812
aufgelöste Reichstag nach drei Jahren wieder einberufen werden.*) So
lange diese Frist nicht abgelanfen war, fügten sich die Comitate noch ziem-
lich geduldig den königlichen Ordonnanzen. Als aber das Jahr 1815
anbrach und noch immer keine Aussicht auf die Erfüllung dcs Gesetzes
sich zeigte, der Plan des Wiener Cabinetes vielmehr, ohne Mitwirlung
der Stände zu regieren, immer deutlicher vortrat, da erstarkte auch die
Widerstandskraft der Comitate. Durch ein Rescript vom 29. März 1815
wurden dieselben „zu Subsidien an Naturalien und Recruten" aufgefor-
dert. Sie antworteten, sie würden das Subsidium leisten, wenn es in
gesetzlicher Weise durch den Reichstag ihnen anbefohlen würde. Und als

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