Denkmalpflege und Museen.
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pflege aus zu verfahren sei, dies kann nach den gemachten Erfahrungen doch
recht zweifelhaft sein.
Ich habe dieses nur hervorheben wollen, weil ich nicht wünsche, daß
wir heute unter dem Eindruck hier scheiden, als wenn nach Ansicht dieser
Versammlung der Staat mehr oder weniger darauf verzichten könnte, die
kirchlichen Kunstdenkmäler — und die herrlichsten sind ja die der Kirchen;
sie sind aber ein Schatz nicht nur für die Kirche, sondern auch für unsere
ganze Kulturwelt und haben für die ganze Bevölkerung, für die weitesten
Kreise das allergrößte Interesse — gleichfalls in seinen Schutz zu nehmen.
Das wäre eine irrtümliche, eine unrichtige Annahme. Ich habe es um so
mehr für notwendig gehalten, dieses zu betonen, als man in Preußen ja durch
das Gesetz gegen die Verunstaltung der Denkmäler die kirchlichen Bauten
in derselben Weise wie alle anderen Bauten unter das Gesetz gebracht hat.
Wenn auf Grund dieses Gesetzes ein Ortsstatut erlassen wird, dann ist man
bei Kirchen ebenso gebunden, verunstaltende Veränderungen zu vermeiden,
wie es bei weltlichen Gebäuden, hei Palästen usw. der Fall ist. Auf die
Einzelheiten natürlich gehe ich nicht ein, nachdem festgestellt ist, daß wir
heute nur über die Stellung der kirchlichen Gesetzgebung uns unterhalten,
und daher in keiner Weise dem vorgreifen, wie der Staat zu dieser Kirchen-
gesetzgebung sich zu verhalten hat. Das steht nicht auf der Tagesordnung.
Ich möchte da nur Vorbeugen, daß nicht etwa in weiteren Kreisen irrtümlicher-
weise die Annahme entstehen kann, als wenn auch hierüber heute habe ver-
handelt werden sollen. (Lebhafter Beifall.)
Vorsitzender: Ich bitte die Herren, sich weiter zum Worte zu
melden, möchte mir aber dabei die Bitte an die Herren Diskussionsredner
erlauben, die Geschichte des Vandalismus, entsprechend der Aufforderung
des Herrn Referenten, möglichst nicht anzuschneiden, weil wir sonst wahr-
scheinlich zu einer sehr langen Debatte und sicher zu gar keinem Resultat
kommen würden. — Da niemand ums Wort gebeten hat, so schließe ich die
Diskussion mit nochmaligem Dank an den Herrn Referenten für seinen sehr
interessanten Vortrag.
Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung:
Denkmalpflege und Museen.
Referent Herr Professor Dr. Dehio-Straßhurg i. E.: Denkmal-
pflege und Museen sind geborene Bundesgenossen. Es scheint das eine selbst-
verständliche, kaum noch zu weiterer Überlegung auffordernde Wahrheit zu
sein. Aber auch unter guten Bundesgenossen ist es erlaubt, das gegenseitige
Verhältnis von Zeit zu Zeit einmal einer Prüfung zu unterziehen, ob es tat-
sächlich ganz das leiste, was es der Idee nach leisten soll.
Wollen wir uns von vornherein darüber klar sein: die Genossen sind
von Natur recht ungleich beschaffen. Die Denkmalpflege, das jüngste Glied
der unter dem allgemeinen Namen Kunstpflege zusammengefaßten Bestrebungen,
geht von einem einfachen Grundgedanken aus und verfolgt ein einziges Ziel;
in den modernen Museen setzt ein sehr altes Sammelwesen sich fort, Tradi-
tionen und Motive allerverschiedenster Art treffen in ihnen zusammen. Die
Denkmalpflege verteidigt, das Sammelwesen greift aus. Die Denkmalpflege
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pflege aus zu verfahren sei, dies kann nach den gemachten Erfahrungen doch
recht zweifelhaft sein.
Ich habe dieses nur hervorheben wollen, weil ich nicht wünsche, daß
wir heute unter dem Eindruck hier scheiden, als wenn nach Ansicht dieser
Versammlung der Staat mehr oder weniger darauf verzichten könnte, die
kirchlichen Kunstdenkmäler — und die herrlichsten sind ja die der Kirchen;
sie sind aber ein Schatz nicht nur für die Kirche, sondern auch für unsere
ganze Kulturwelt und haben für die ganze Bevölkerung, für die weitesten
Kreise das allergrößte Interesse — gleichfalls in seinen Schutz zu nehmen.
Das wäre eine irrtümliche, eine unrichtige Annahme. Ich habe es um so
mehr für notwendig gehalten, dieses zu betonen, als man in Preußen ja durch
das Gesetz gegen die Verunstaltung der Denkmäler die kirchlichen Bauten
in derselben Weise wie alle anderen Bauten unter das Gesetz gebracht hat.
Wenn auf Grund dieses Gesetzes ein Ortsstatut erlassen wird, dann ist man
bei Kirchen ebenso gebunden, verunstaltende Veränderungen zu vermeiden,
wie es bei weltlichen Gebäuden, hei Palästen usw. der Fall ist. Auf die
Einzelheiten natürlich gehe ich nicht ein, nachdem festgestellt ist, daß wir
heute nur über die Stellung der kirchlichen Gesetzgebung uns unterhalten,
und daher in keiner Weise dem vorgreifen, wie der Staat zu dieser Kirchen-
gesetzgebung sich zu verhalten hat. Das steht nicht auf der Tagesordnung.
Ich möchte da nur Vorbeugen, daß nicht etwa in weiteren Kreisen irrtümlicher-
weise die Annahme entstehen kann, als wenn auch hierüber heute habe ver-
handelt werden sollen. (Lebhafter Beifall.)
Vorsitzender: Ich bitte die Herren, sich weiter zum Worte zu
melden, möchte mir aber dabei die Bitte an die Herren Diskussionsredner
erlauben, die Geschichte des Vandalismus, entsprechend der Aufforderung
des Herrn Referenten, möglichst nicht anzuschneiden, weil wir sonst wahr-
scheinlich zu einer sehr langen Debatte und sicher zu gar keinem Resultat
kommen würden. — Da niemand ums Wort gebeten hat, so schließe ich die
Diskussion mit nochmaligem Dank an den Herrn Referenten für seinen sehr
interessanten Vortrag.
Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung:
Denkmalpflege und Museen.
Referent Herr Professor Dr. Dehio-Straßhurg i. E.: Denkmal-
pflege und Museen sind geborene Bundesgenossen. Es scheint das eine selbst-
verständliche, kaum noch zu weiterer Überlegung auffordernde Wahrheit zu
sein. Aber auch unter guten Bundesgenossen ist es erlaubt, das gegenseitige
Verhältnis von Zeit zu Zeit einmal einer Prüfung zu unterziehen, ob es tat-
sächlich ganz das leiste, was es der Idee nach leisten soll.
Wollen wir uns von vornherein darüber klar sein: die Genossen sind
von Natur recht ungleich beschaffen. Die Denkmalpflege, das jüngste Glied
der unter dem allgemeinen Namen Kunstpflege zusammengefaßten Bestrebungen,
geht von einem einfachen Grundgedanken aus und verfolgt ein einziges Ziel;
in den modernen Museen setzt ein sehr altes Sammelwesen sich fort, Tradi-
tionen und Motive allerverschiedenster Art treffen in ihnen zusammen. Die
Denkmalpflege verteidigt, das Sammelwesen greift aus. Die Denkmalpflege