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Stock, Andreas von [Hrsg.]; Deutschland <Römisch-Deutsches Reich> / Reichstag [Hrsg.]
Des Heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen, zu gegenwärtiger allgemeinen hohen Reichsversammlung bevollmächtigte vortrefliche Räthe, Bottschaftere und Gesandte. Hochwürdig- Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedlgebohrne, Hochedle, Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hochgeehrtest- und Vielgeehrte Herren!: Dictatum Ratisbonae die Aprilis 1770. Per Moguntinum ; In Gemäßheit unseres den 24ten Januarii letzthin vorgängig abgelaßenen Schreibens ... — [S.l], 1770 [VD18 14288516]

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https://doi.org/10.11588/diglit.28478#0101
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Dieses gab Gelegenheit zu Eintheilung des Reichs in Creise,
zu Errichtung der Creis-und Exeeucions-Ordnung, zu Aufstellung
eines lVliIiti8 perpsmi, zur genieinschaftlichen Concurrenz zum Besten
des Reichs, und jedes Creises ins besondere, anfänglich nach der
Ordnung des gemeinen Pfennings, und nachgehends nach Zahl
gewisser Römer - Monaten, und überhaupt zu einer ganz veränder-
ten Verfassung des Reichs. Nun wurde jeder Stand mit seinen
besitzenden Gütern, und Landen einem gewissen Creift zugefüget, und
dessen Ordnungen unterworffen; nun wurden Reichs - und Creis-
Matrikeln verfertiget, nach welchen jeder Stand zu gemein-und
besonderen Lasten beytragen muste, rind deren er bey schwerer
Straf sich eigenmächtig nicht entziehen durste.
Hierdurch bliebe ein Gut, Herrschaft :c. rc. so einmal einem
Creis cinverleibet worden, ewig bey demselben, und die Verände-
rung Les Besitzers konnte es ihm nicht mehr entziehen.
Die Errichtung derer Reichs- und Creis - Matrikeln ist also der
Entscheidungs-Punct, wenn es auf die Frage ankommt, ob diese,
oder jene Herrschaft zu diesem, oder jenem Creise gehöre, ohne auf
den wahren Besitz, und Beschaffenheit zu refiectiren.
Es ist dieses aus denen damals errichteten Reichs-Abschieden
eine so bekannte, und gewisse Sache, daß man sich Kürze halber,
lediglich darauf beziehet.

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Schwaben und am Rheinstrom
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k. II. §. 48- P- 84-
>om Kaiser, und Reich ihre Ehre,
- Guts hatten, und einem Lan-
so sucht er sich auch jederzeit

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^Er Abel im Reich wurde in denjenigen Gegenden Teutschlands,
. w0—mächtigere Fürsten sich von der gegen jeweilige Kaiser
nach losgerissen, gar bald ver-
sser sogenannte landsäßige Adel
'eln mit denen Standen, wor-
in den Anschlag dieses Stands,
ikel gekommen, und muß also
bleiben.
e Macht derer Kaiser sich am
Franken, und am Rheinstrom
überhaupt jederzeit getreu, und
l seine Freyheit wider alle Ein-


um ihr
Würdk
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