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Stocker, Carl W. F. L.
Chronik der Familie von Gemmingen und ihrer Besitzungen (Band 2, Drittes Heft): Beihingen, Hornberg, Ittlingen, die rheinischen Güter, Fränkisch-Crumbach. Mit e. Anhange: Verträge der Familie von Gemmingen-Hornberg — Heidelberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.23894#0161
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Gebäude melioriret werden. so soll diese Meliorirurig vergütet werden,
doch uur bis zu 10 000'fl. Archiv Horub. K. VI. Fach 9. Fase. 15.

VIII. 1779, 28. Juli, bei der Theilung zwischen den Gebrü-
dern und Vettern Sigmund, Otto Heinrich und Eberhard Georg
v. G. wird bestimmt, daß Hossenheim nur sür ihre männlichen Linien
Ztamingut bleiben solle; stirbt eine aus, so sollen die Erben an deren
Allodialerben 30 000 sl. auszahlen, sterben Izwei aus 60 000 fl. und
sterben alle drei aus, was der Allerhbchste gnüdig verhüten wolle, so
bleibt das Gut den Allodialerben des zuletzt Verstorbenen, weil er
schon jene 60 000 sl. erlegt hat. Archio Treschtlingen. Hofsenheim.
Kast. XIX. Fach 3. Fsc. 71.

IX. Testament des Freiherrn Ludwig Eberhard von Gemmingcn.
Lorieoräia res pnrvue ersseurit! Jn dem Nahmen der heyligen
hochgelobten Treysaltigkeit, Gottes des Vaters, des 2ohnes und des
heiligen Geistes. Amen.

Ta es nach dem allerweisesten Willen Gottes allen Meuschen
gesetzt ist, einmal zu sterben und dieses Schicksal mir gewiß bevor-
stehct, so habe ich rathsam gesunden, bey Gottlob uoch gesundem Ver-
stand, mein dermahleinst zurücklassendes, durch die Göttliche Bärmher-
zigkeit, in meiueni Leben mir auvertrautes wohl gesegnetcs Zeitliches
Vermögen, es habe Nahmen, wie es wolle, aus nachbeschciebene Art
zu verordnen und zu testiren.

Als .es nun bey dieser genommenen Entschliesung sür allen
Tingeu uöthig war, eine Ilntersuchung meines besitzendeu Verniögens
vorgüngig anzustellen, mithin auch in Erwügung zu ziehen, ob? oder
iu welcher maaszeu? die freye Disposition über dasselbe mir zustehe,
so habe ich uuter der rrü)i ieo, Nachricht sür die Nachkommenschast,
meiner jetzigen testamentarischen Verordnung dasjenige Verzeichniß in
Aulage beigefügct, ivoraus meine, über die Eigenschast deren daselbst
spezificirten Stücke, hegende Meynuug nebst mcyucn dazu habenden
Ursacheu aus das Klarcnste ersehen, solglich auch der Sinu meiner
jetzigen Disposition, bcy etwa darüber vorsallendeu Zweisel rim so ge-
wißer beurtheilet werden kann.

Nüchst diesem ist aber auch meine Absicht, das gegenwärtige meine
lekte Willensordnung oder teskcrmerilum, nachdem solche in vim
loslmrrcmli juclieiulis, gerich'lich insinuirct sein wird, als ein bestündiges

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