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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0526

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§. 27.

Das Stadtgericht zu Fulda.

Eine besondere Geschichte hat das Stadtgericht zu Fulda
gehabt. Es erlag den Wirren des dreissigjährigen Krieges.
Noch am Ende des sechszehnten Jahrhunderts führte es den
altehrwürdigen Namen „die Münze," zum Zeichen dass
es aus dem einstigen Gerichte der Münzer Hausgenossen-
schaft hervorgegangen war. Eine Gerichtssitzung des Jahres
1469 1 beginnt: „Item Gericht gehalten an der Montz"
und ein Kaufbrief des Jahres 1570 2 bezeugt, dass vor Schul-
theis und Schöffen des Stadtgerichts zu Fulda, „die Müntz
genannt," der Vertrag geschlossen sei. Der Abt von Fulda
als Landesherr hielt die Stadt und ihr Gericht unter strenger
Botmässigkeit. Nach einem vergeblichen Versuche, sich zur
freien Reichsstadt zu erheben, musste 1487 die Stadt Fulda
dem Abte einen feierlichen Eid leisten, dass sie weder eine
freie noch Reichsstadt sei, sondern ein Abt von Fulda ihr
Herr mit habender Obrigkeit, Gebot und Verbot.3 Damit
hängt dann auch der frühe Untergang des Stadtgerichts
zusammen.

Ursprünglich mag der Abt dem Stadtgerichte in eigner
Person vorgesessen haben. Hierauf lässt wenigstens der Um-
stand schliessen, dass er von 1446—1481 das Schultheisen-
amt einer Fulder Schöffenfamilie in Pfandbesitz gibt; 4 dann

1 Archiv zu Fulda; Fase. Stadt Fulda in der Amtsrepositur sub anno
1480.

- Gassler Geschichtsverein, Urk. von 1570.

3 Thomas, Fulder Privatrecht I, 114. Maurer, Städteverf. IV, 487.

i Fulder Staatsarchiv, Repertorium s. v. „Schultheisenamt": 1416
Hermann Lentener, Pfandbesitzer des Schultheisenamtes, 1480 Heinrich
Lentter desgleichen (Fulder Staatsarchiv. Geismar Nr. 4 : Hermann Lentener
1412 Schöffe).
 
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