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Stroh, Armin; Kirmaier, Max; Kirmaier, Max [Ill.]; Stroh, Armin [Contr.]; Kirmaier, Max [Contr.]
Die vor- und frühgeschichtlichen Geländedenkmäler der Oberpfalz (Text) — Kallmünz/​OPf.: Lassleben, 1975

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.63259#0011
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VORWORT

Mit dieser Arbeit wird der zweite Inventarband vor- und frühgeschichtlicher Geländedenkmäler Bayerns
vorgelegt. Der erste umfaßte den Regierungsbezirk Oberfranken und erschien im Jahre 1955. In seinem
Vorwort war dargestellt und begründet worden, warum 47 Jahre vergangen sind, bis der 1908 bei der
Gründung des Generalkonservatoriums der Kunstdenkmäler und Altertümer Bayerns erteilte und am
16. 9. 1909 an die Spitze der Aufgaben gestellte Inventarisationsauftrag erst jetzt Ergebnisse zeigte.
Zugleich wurde damals die Hoffnung ausgesprochen, daß nach diesem verspäteten Beginn weitere der
noch fehlenden sechs Bände in kürzeren Abständen erscheinen würden. Diese Erwartung war begründet,
weil die Aufgabe der archäologischen Inventarisation im Staatshaushalt 1955 durch das Bereitstellen
einer eigenen Konservatorenstelle institutionalisiert und damit die Voraussetzung für eine zügige Arbeit
geschaffen worden war. Zu einer funktionsgerechten Besetzung der Planstelle sollte es indes erst im
Jahre 1960 kommen.
Infolgedessen mußte die noch von W. Krämer initiierte und Anfang 1954 begonnene Inventarisation
des Regierungsbezirks Oberpfalz ebenso wie die Oberfrankens bis zu ihrem Abschluß in behelfsmäßiger
Weise erfolgen. Im Rahmen von Werkverträgen wurden zunächst die archivalischen Vorarbeiten und
die Begehung einer großen Zahl von Denkmälern durch J. Driehaus besorgt. W. Torbrügge bereiste an-
schließend den Landkreis Riedenburg und nach dem Ausscheiden dieser beiden Mitarbeiter übernahm
A. Stroh 1956 das Vorhaben zusätzlich zu seinen Aufgaben in der Außenstelle Regensburg. Der Präsident
des Bayerischen Landesvermessungsamtes, Herr Dipl. Ing. H. Veit, hatte mittlerweile Herrn M. Kir-
maier mit der Vermessung der archäologisch-topographischen Plankarten der Geländedenkmäler beauf-
tragt. Dafür sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Alle diese Arbeiten im Gelände waren im Früh-
jahr 1958 fast vollendet, als sie durch einen schweren Unfall von Herrn A. Stroh zwei Jahre lang unter-
brochen wurden. Seiner Energie und seinem hohen Verantwortungsbewußtsein ist es zu verdanken, daß
er das Werk nach dieser Zeit wieder auf nahm, es neben seinen eigentlichen Aufgaben schwerpunktmäßig
förderte und trotz aller Fährnisse bis zum Jahre 1965 abschloß.
Die Nachteile der längeren Bearbeitungsdauer des Werkes werden durch zwei beträchtliche Vorteile
auf gewogen. Zunächst konnte für seine innere Gliederung das Ergebnis der seit den sechziger Jahren
vorbereiteten und 1972 auf der Ebene der Regierungsbezirke und Kreise abgeschlossenen Gebietsreform
Berücksichtigung finden (Karte 1), deren redaktionelle Änderungen Frau S. Gerloff besorgte. Hinsicht-
lich einer gemeindeweisen Ordnung der Denkmäler ließ sich der erst im Jahre 1978 zu erwartende
endgültige Stand freilich nicht mehr einarbeiten. Trotzdem wurde auch in dieser Beziehung durch die
Gliederung in Gemarkungen als kleinsten Ordnungseinheiten eine optimale, dauerhafte Form gefunden.
— Solch eine im Gegensatz zum Oberfrankeninventar stehende Gliederung wurde durch das 1973
erlassene Bayerische Denkmalschutzgesetz möglich, weil dieses den „Inventaren“ der Kultur- und Ge-
schichtsdenkmäler ihre Aufgabe im wissenschaftlichen Bereich zugewiesen hat, während es davon ganz
unabhängige „Listen“ als Instrument zur Gewährleistung eines Schutzes der Denkmäler forderte, welche
selbstverständlich gemeindeweise gegliedert sind. Für die fachliche Nutzung der Inventare hat diese
gemarkungsweise Gliederung unüberschätzbare Vorteile. Vor allem bleiben dabei die historischen, in
den Ortsnamenbindungen zum Ausdruck kommenden Beziehungen der Denkmäler zum Raum soweit
als möglich sichtbar, was vor allem bei den frühgeschichtlichen von grundsätzlicher Bedeutung ist. Ferner
sind die Denkmäler nach wie vor in kleinen Einheiten zusammengefaßt. Hier allein lassen sich die
obertägigen gemeinsam mit den immer zahlreicher werdenden und vielfach in enger Nachbarschaft im
Boden verborgenen noch überschauen und in einer im historischen Sinne verständlichen Weise registrie-
ren. Alle diese wissenschaftlichen Unabdingbarkeiten würden in den neuen Großgemeinden nicht reali-
sierbar sein, deren Areale jeweils etwa ein Fünftel eines alten Landkreises umfassen.

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