ZUSAMMENFASSENDE BEMERKUNGEN ZU DEN VOR- UND
FRÜHGESCHICHTLICHEN GELÄNDEDENKMÄLERN
Das eigentliche Inventar bringt den Bestand er-
haltener Denkmäler und ergänzt ihn durch jene
zerstörten Objekte, die auf Grund irgendeiner
Überlieferung noch nachweisbar sind. In einigen
Fällen ist auch auf vermutete Anlagen, besonders
Befestigungen hingewiesen, die auf Grund topo-
graphischer Gegebenheiten wahrscheinlich bestan-
den haben. Dieser katalogmäßigen Zusammenstel-
lung wird im folgenden eine Übersicht voraus-
geschickt, welche die Denkmäler nach den hier
erfaßten Gattungen, den Höhlen, den Grabhü-
geln, den Wehr- und den Kultanlagen behandelt
und nach grundsätzlichen Gesichtspunkten, wie z.
B. chronologischen und funktionellen Gegebenhei-
ten interpretiert. Diese Ordnung der Denkmäler
findet auch in den 7 Verbreitungskarten (Beilagen
2—8) ihren Niederschlag.
HÖHLEN
Unter Höhlen verstehen wir hier im Oberpfälzi-
schen Anteil am schwäbisch-fränkischen Jura aus-
schließlich natürliche Erscheinungen125. Künstliche
Höhlen werden unten (S. 35) bei den Hinweisen
auf die Erdställe berührt. Das Wort Höhle kommt
von hohl und deutet zunächst nur einen mehr
oder weniger von festem Stoff, in unserem Falle
vorwiegend Dolomiten des Weißen Jura, umge-
benen Leerraum an.
Eine nur geringe Eintiefung in eine vertikale Fels-
wand erscheint als Abri, Überhang, Felsschutz-
dach oder bei einigermaßen ausgeprägtem oberen
Abschluß der Decke als Halbhöhle oder Grotte,
bei geringeren Größenmaßen als Nische. Es folgt
die eigentliche Höhle, die im Verhältnis zur Tiefe
oder Länge wohl eine große Öffnung haben kann
aber auf den anderen drei Seiten klar abgeschlos-
sen ist. Die vielen möglichen, in verschiedener
Weise miteinander verbundenen Formen führen
zu Namen wie Höhlen-Saal, -Dom, -Kammer,
-Gang, -Schlauch, -Spalte, -Kluft, -Schlot, -Schacht,
-Stollen u. a. Alle diese Begriffe sind nicht an
feste Maße, eher an eine einseitig betonte Dimen-
sion gebunden und sind immer vom Gesamtein-
druck her zu verstehen. Der gelegentlich vorkom-
mende Ausdruck Felsenhöhle steht nicht im Ge-
gensatz zu einer Erdhöhle, also etwa dem Erd-
stall, sondern meint die Lage im aufragenden Fel-
sen, bzw. der Felswand im Gegensatz zur unter-
irdischen Form, zu deren Begehung man in die
,Erde‘ hinabsteigt.
Für die vorgeschichtliche Nutzung oder vielleicht
richtiger ausgedrückt, die archäologische Erfassung,
kommen in unserem Raume nur die trockenen
Höhlen, also nicht die Wasserschlinger oder -spei-
er, die Ponore in Betracht.
Bestimmte Ausmaße sind für die Nutzung in vor-
geschichtlicher Zeit nicht erforderlich. Die Höhle
reicht für uns von kleinen Felsspalten und Ni-
schen bis zu dem, was man gemeinhin unter die-
ser Bezeichnung erwartet. Nach den Erfahrungen
in der Bodendenkmalpflege werden Höhlen grund-
sätzlich als vorgeschichtliche Denkmale auf gefaßt.
Die Inanspruchnahme der unscheinbarsten und un-
bedeutendsten Höhlen durch den Menschen ist
mehrfach beobachtet worden, so daß sie solange
als kulturhistorische Denkmäler gelten müssen, so
lange kein gegenteiliger Nachweis erbracht ist. Mit
wenig Nachdenken läßt sich diese Nutzung bis
auf den heutigen Tag nachweisen126.
Die Höhlen sind in ihrem Vorkommen an die
Karstgebiete der Alb, d. h. an den Oberen oder
Weißen Jura gebunden und damit auf den SW
der Oberpfalz beschränkt (Abb. 1; Karte 2). Hier
125) Zur Entstehung der Höhlen siehe die grundsätzlichen Erklärungen von C. W. v. Gümbel in BAUB 2,
1879, 191 f., zu ihrer Verbreitung ebd., die Karte, bei R. G. Spöcker 1935 Taf. 1 und bei F. Huber 1967
Karst- und Höhlenkundliche Karte der Fränkischen Alb — Karstgebiet A.
126) Das Höhlenkataster (vgl. Anm. 129) nennt 17 Höhlen mit Darstellungen der Mutter Gottes.
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FRÜHGESCHICHTLICHEN GELÄNDEDENKMÄLERN
Das eigentliche Inventar bringt den Bestand er-
haltener Denkmäler und ergänzt ihn durch jene
zerstörten Objekte, die auf Grund irgendeiner
Überlieferung noch nachweisbar sind. In einigen
Fällen ist auch auf vermutete Anlagen, besonders
Befestigungen hingewiesen, die auf Grund topo-
graphischer Gegebenheiten wahrscheinlich bestan-
den haben. Dieser katalogmäßigen Zusammenstel-
lung wird im folgenden eine Übersicht voraus-
geschickt, welche die Denkmäler nach den hier
erfaßten Gattungen, den Höhlen, den Grabhü-
geln, den Wehr- und den Kultanlagen behandelt
und nach grundsätzlichen Gesichtspunkten, wie z.
B. chronologischen und funktionellen Gegebenhei-
ten interpretiert. Diese Ordnung der Denkmäler
findet auch in den 7 Verbreitungskarten (Beilagen
2—8) ihren Niederschlag.
HÖHLEN
Unter Höhlen verstehen wir hier im Oberpfälzi-
schen Anteil am schwäbisch-fränkischen Jura aus-
schließlich natürliche Erscheinungen125. Künstliche
Höhlen werden unten (S. 35) bei den Hinweisen
auf die Erdställe berührt. Das Wort Höhle kommt
von hohl und deutet zunächst nur einen mehr
oder weniger von festem Stoff, in unserem Falle
vorwiegend Dolomiten des Weißen Jura, umge-
benen Leerraum an.
Eine nur geringe Eintiefung in eine vertikale Fels-
wand erscheint als Abri, Überhang, Felsschutz-
dach oder bei einigermaßen ausgeprägtem oberen
Abschluß der Decke als Halbhöhle oder Grotte,
bei geringeren Größenmaßen als Nische. Es folgt
die eigentliche Höhle, die im Verhältnis zur Tiefe
oder Länge wohl eine große Öffnung haben kann
aber auf den anderen drei Seiten klar abgeschlos-
sen ist. Die vielen möglichen, in verschiedener
Weise miteinander verbundenen Formen führen
zu Namen wie Höhlen-Saal, -Dom, -Kammer,
-Gang, -Schlauch, -Spalte, -Kluft, -Schlot, -Schacht,
-Stollen u. a. Alle diese Begriffe sind nicht an
feste Maße, eher an eine einseitig betonte Dimen-
sion gebunden und sind immer vom Gesamtein-
druck her zu verstehen. Der gelegentlich vorkom-
mende Ausdruck Felsenhöhle steht nicht im Ge-
gensatz zu einer Erdhöhle, also etwa dem Erd-
stall, sondern meint die Lage im aufragenden Fel-
sen, bzw. der Felswand im Gegensatz zur unter-
irdischen Form, zu deren Begehung man in die
,Erde‘ hinabsteigt.
Für die vorgeschichtliche Nutzung oder vielleicht
richtiger ausgedrückt, die archäologische Erfassung,
kommen in unserem Raume nur die trockenen
Höhlen, also nicht die Wasserschlinger oder -spei-
er, die Ponore in Betracht.
Bestimmte Ausmaße sind für die Nutzung in vor-
geschichtlicher Zeit nicht erforderlich. Die Höhle
reicht für uns von kleinen Felsspalten und Ni-
schen bis zu dem, was man gemeinhin unter die-
ser Bezeichnung erwartet. Nach den Erfahrungen
in der Bodendenkmalpflege werden Höhlen grund-
sätzlich als vorgeschichtliche Denkmale auf gefaßt.
Die Inanspruchnahme der unscheinbarsten und un-
bedeutendsten Höhlen durch den Menschen ist
mehrfach beobachtet worden, so daß sie solange
als kulturhistorische Denkmäler gelten müssen, so
lange kein gegenteiliger Nachweis erbracht ist. Mit
wenig Nachdenken läßt sich diese Nutzung bis
auf den heutigen Tag nachweisen126.
Die Höhlen sind in ihrem Vorkommen an die
Karstgebiete der Alb, d. h. an den Oberen oder
Weißen Jura gebunden und damit auf den SW
der Oberpfalz beschränkt (Abb. 1; Karte 2). Hier
125) Zur Entstehung der Höhlen siehe die grundsätzlichen Erklärungen von C. W. v. Gümbel in BAUB 2,
1879, 191 f., zu ihrer Verbreitung ebd., die Karte, bei R. G. Spöcker 1935 Taf. 1 und bei F. Huber 1967
Karst- und Höhlenkundliche Karte der Fränkischen Alb — Karstgebiet A.
126) Das Höhlenkataster (vgl. Anm. 129) nennt 17 Höhlen mit Darstellungen der Mutter Gottes.
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