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Stutz, Ulrich
Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechtsgeschichtlicher Betrachtung: Rede gehalten am 24. September 1901 im Kornhaussaal zu Freiburg i. Br. vor der Hauptversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine — Tübingen, Leipzig, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.11874#0012
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Dekcniat der Glottcr gehörigen Pfarrsprengels wic ein Keil zwischen
drei Kirchspielc dcs Dekanats der Dreisain- nnd Nhcinebene sich
hineinzwängte.

Und nnn meine ich, wenn Konrad von Zähringcn es darauf
abgeseh^n hatte, scinen Markt in Gestalt ciner eigenen Pfarrci
auch kirchlich zu verselbständigen, dann konnte er ihn gar nicht
geschickter legen, als er es gethan hat. An diesem entlegenen
kirchlichen Grenzplatz mnßte die Errichtung einer neuen Psarrei
unschwer sich bewcrkstelligen lassen. Der Eifersucht der Nachbar-
gemeinden, ihrer Geistlichen und Patrone bengte in wirksamster
Weise die Dekanatsgrenze, die beträchtliche Entfernung der nächsten
Pfarrkirchen und deren Mehrzahl vor. Anderseits liefcrte, wofern
nur dcr nene Markt sich rasch bevölkcrte, die dadurch bewirkte
große Menschenansammlnng an entlegenem Ort zusammen mit dem
wilden Wasser der Dreisam denjenigen Thatbestand, der sclbst nach
dem damaligen, in diesen Dingen besonders konservativen Kirchen-
recht die Abtrennung dringend heischte. Nehmcn wir dazu, daß
die Zähringer zweiscllos den Patronat dcr Mntterkirchc hatten,
von der dic Abzweigung erfolgte, und daß ihr Einflnß auch svnst
ein mächtiger war, so brauchen wir uns nicht zn verwundern,
wenn wir bald einer neuen, einer freiburgischen Stadtpsarrei be-
gegncn. Wie lange der Uebergangszustand, währcnd dessen die
neue Ansicdelnng zu Hcrdern oder einer andern Kirche des Deka-
nats der Glvtter in Beziehnng gestanden habcn muß, wohl ge-

dauert hat, das, hochansehnliche Festversammlung, vermag ich
Jhnen so wenig zn sagen, als ich Jhnen eine Spur des Errich-
tnngsbriefes nachznweisen im stande bin. Will man ganz vor-
sichtig sein, so mnß man als unterste Grenze das Jahr 1218 an-

gcben. Denn damals wnrde im Münster Berthold V., der letzte

Zähringer Herzog, beigesetzt. Das war aber nach damaligem
Necht nnr znlässig und ist nach damaligen Verhältnissen nnr
denkbar, wenn unser Gotteshans die Eigenschaft einer
Pfarrkirche hatte. Zieht nian ferner in Betracht, daß nns
 
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