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Stutz, Ulrich
Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechtsgeschichtlicher Betrachtung: Rede gehalten am 24. September 1901 im Kornhaussaal zu Freiburg i. Br. vor der Hauptversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine — Tübingen, Leipzig, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.11874#0015
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erhob, den Bürgern ein dnrch Wahl auszuübendes, für ihn ver-
bindliches Vorschlags- oder Nominationsrecht einräumte.

Damit stehcn wir am Schlnß der Gründungsvorgänge und
am Bcginne der Geschichte unserer Kirche, die in drei großen
Perioden sich abspielte.

Die erste Periode umfaßt die Zeit der Herrschast der
Grafen vvn Freibnrg und der Herzoge von Oesterreich
über unser Müuster, also die Jahre 1218 — 1456. Sie ist wesentlich
äußere Geschichte. Jn ihr war der Patrvnat über das Münster,
das ja bis auf den erst nachher vollendeten Chor während dieses
Zeitraumcs in seiner jetzigen Gestalt ist aufgesührt worden, ein
Gegcnstand, über den Stadt und Herrschaft bald stritten,
bald sriedlich sich verglichen.

Während der zweitcn Periode dagegen stcht die innere
Geschichte des Münsters, dessen Verwaltung und ihre Thätigkcit,
im Vordergrund uuseres Jutcresses. Diese zweite Periode umsaßl
dic Jahre 1456 — 1813, also die Jahrhunderte, wühreud wclcher
das Münster Universitätspfarrei war.

Nach mchreren Jahre» eineS Uebergangszustandes trat schließ-
lich das Münster im Jahre 1821 oder vielmehr 1827 in seine
dritte Entwicklungsperiode ein. Es stieg zur Metro-
politankirche auf und gewann, indem es scine srühere bischöf-
liche Mutterkirche zu Konstanz, ja seine alte Metropolc zu Mainz
in Schatten stellte und sich untcrordnete, die Stellung eines kirch-
lichcn Mittelpnnktes uicht nur sür unser badisches Land, svndern
darüber hinaus für die ganze oberrheinischc Kirchenprovinz.

Die dritte Periode werde ich nur kurz, als Abschluß des
Ganzeu, behandeln uud bitte Sie, nunmehr mit mir der ersten
Jhre Aufmerksamkeit zuzuwcnden.

II.

Während der ersten Jahrzehnte, da die Grasen von Freiburg
aus denv'Hause Urach die Herrschast über die Stadt und das
 
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