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Stutz, Ulrich
Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechtsgeschichtlicher Betrachtung: Rede gehalten am 24. September 1901 im Kornhaussaal zu Freiburg i. Br. vor der Hauptversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine — Tübingen, Leipzig, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.11874#0036
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wieder hervorragende Persönlichkeiten den Vikariat inne; ich cr-
innere nur an Nainen wie Kreißer, Galura, Schwarzl nnd Boll,
den spüteren crsten Erzbischof.

Da nahm das ganze Jnkorporativnsoerhältnis, nachdem es
sich nach und nach einem bloßen Patrvnatc schr angenähert hatte,
unversehens ein jähes Ende. Durch den Preßburger Frieden vom
Jahre 1805 kam der österreichische Breisgau an Kurbaden, das
1806 zum Großherzogtnm anfstieg. Die Regiernng Karl Friedrichs
und seines Enkels Großherzogs Karl hnldigte cinem strammen
Staatskirchentnm, das teils anf das österreichische Vorbild zurück-
ging, teils in den Anschauungen des evangelischen Kirchenrechts
wnrzelte. Es steigerte sich mit jedem Gebietszuwachs, erfrente sich
übrigens des Beisalls seiner absolnt nnd naturrechtlich denken-
den Zeitgenossen und war wohl auch unvermeidlich, wenn anders
aus so vielgestaltigen Gebietssplittern cin einheitlicher, starker
Stnat nnd eine neue kirchliche Organisativn geschaffen wcrden
sollten. Ein Lieblingsgedankc dieses Staatskirchentums wnr der
sog. landesherrliche Kirchenpntrvnat. Kraft seiner Souvcränität
— so lehrtc nian — habe dcr Landesherr alle ständigen Kirchen-
und Schiildienerstellen zu besetzen. Um diesen landesherrlichen
Patronat auch praktisch durchzuführen, hob eine laudcsherr-
liche Verordnuiig vom 14. Mni 1813 die Patronatrcchte
der Stnndes- und Grnndherrcu auf. Uuterm 3. Juui 1813
dehnte das Grvßherzogliche Miuistcrinm des Jnnerii
diese Maßregel auf die Kirchen- und Schulbesetzungs-
rechte der Städtevbrigkeiteu und Körperschaften ans.
Am 2. Oktober crhielt die schon vorher in Besorgnis versetzte
Univerütät die vffizielle Anzeige davon, daß hiedurch ihre Kircheu
mitbetroffen würdcn. Sic bvt, zumal da sie befürchten mußte,
anch dic Gefälle zu verlieren, ihren ganzen Apparat vvn kano-
nistisch geschnlten Gelehrten auf nnd richtete eine Vorstellung nach
der andcrn an das Ministerium, eine Jmmediateingabe nach der
«ndern an den Großherzog. Es half alles nichts, selbst nicht.
 
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