Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Stutz, Ulrich
Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechtsgeschichtlicher Betrachtung: Rede gehalten am 24. September 1901 im Kornhaussaal zu Freiburg i. Br. vor der Hauptversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine — Tübingen, Leipzig, 1901

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.11874#0042
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
34

Auf Verlangen der Stadtgemeinde wird auf Kosten des
Mimsterfabrikfonds die früher bestandene Thür am Münster-
platz wiederhergestellt, durch welche deu Thurmivächtern ein
directer Aus- und Zugang zu ihrer Thurmmohnung er-
möglicht ivird.

d) an derHosanna-Glocke zu Nothsignalenin bisherigerWeise,
o) an dem dermalen für das Stadtarchiv benützten Gewölbe des
südlichen Hahnenthurms zu Zivecken des Stadtarchivs.

3.

Die Münsterfabrik übernimmt der Stadt gegeuüber die Ver-
pflichtung:

n) auf dem Münsterthurm stets eine der jetzigen gleichwerthige
Uhr zu uuterhalten und besorgen zu lassen,
b) durch ihr Persoual besorgen zu lassen:

«) in bisher üblicher Weise das Gelaute in der Neujahrsnacht,
ß) in herköminlicher beziv. künftig allgemein vorgeschriebener
Weise das Geläute an

Geburtsfesten des Kaisers und Großherzogs,
beiTodesfällen dieserFürsten uud ihrer Gemahliuneu,
bei feierlichen Einzügen von Fürstlichkeiten und
bei sonstigen allgemeinen vaterländischen Fcstlich-
keiten,

7) bei den nnter ß bezeichneten Anlässen, sowie sonstigen der
gesaniinten Einwohnerschaft ohne Unterschied der Confession
genieinsainen Feiern, an denen allgemeine Beflaggnng der
Häuser eiutritt, die Beflagguug des Münsterthurius.

Das Läuteu in der Neujahrsuacht und in allcn erst auf Verau-
lassung des Stadtraths eintreteuden Fällen geschieht auf Kosteu der Stadt.

4.

Die Münsterfabrik anerkennt das Recht der Stadt, bei außerordent-
licher Anwesenheit von Fürstlichkeiten, bei Congressen, Versanimlungen
und Festlichkeiteu wissenschaftlicher, künstlerischer oder technischer Tendenz,
welche weder confessiouelleii, noch parteipolitischen Charakter haben, in
herkömmlicher Weise den Münsterthnrni zu beleuchten.

Der Stadtrath wird in solchen Fällen zuvor das Dompfarraint
benachrichtigen und die Ausführung der Beleuchtung unter geeigneter
Oberleituug dem Personal der Münsterbauhütte übertrageu.
 
Annotationen