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IV. Von den Vorschriften. 8 5
schreiben, das andermal ans das Richtigschrei-
ben.
Ich breche hier ab, und erspahre dasjenige,
so noch gesagt werden könnte, auf eine andere
Zeit, wo alsdann der gestimmte Jnnhalt des
Schreibunterrichts in Schulen abgehandelt wer-
den wird.


Etwas
über die Bildung angehender deutscher
Schullehrer.
(Aast durchgängig habe ich die Bemerkung ge-
macht, daß, wo ein erträglicher Schul-
dienst in einem Städtchen oder Flekken ist, der
Schulmeister gewöhnlich seinen Sohn zu seinem
Nachfolger wiedmek, und ihm selbst die gehörige
Anweisung zur Führung seines künftigen Amtes
ertheilet. Daraus entstehet ein nicht geringer
Schaden für das deutsche Schulwesen. Der
Sohn nimmt gemeiniglich die ganze Lehrart sei-
nes Vaters an; ist dieser ein schlechter Schul-
mann, so wird der Sohn meistens um kein
Haar breit besser. Eben dieselbe Lehrart, eben
derselbe widrige Ton, und das unfreundliche Be-
z' 3 tragen,
 
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