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y 2 IV. Ueber die B ekanntmachung
men wollte, dem würde ich rächen, dieses Rei-
sekagbuch vorher sich wohl bekannt zu machen.
Es würde ihm sicher dazu dienen, das, was
er beobachten will, sogleich aus dem rechten Ge-
sichtspunkt zu fasten und richtig zu beurtheilen.


Etwas über die Schulqesezze,
besonders deren Bekanntmachung und
Beobachtung.
-Archon in dem vorferndigen Jahrgang die-
ses Taschenbuchs S. 768. habe ich es
meinen Lesern versprochen, zur gelegenen Zeit
auch das Nöthige über die Bekanntmachung
und Beobachtung der Schulgesezze zu sagen.
Ich entledige mich hienm dieser Zusage, und
hoffe, damit keine unzwekmäffige Arbeit unter-
nommen zu haben. Es ist nicht meine Sache,
hier die Nothwendigkeit eigner und besondrer
Gesezze für die Schulen erweisen zu wollen.
Welcher Vernünftige sollte dieses bezweifeln? Je-
de Schule macht ja einen gewissen von andern
Gesellschaften abgesonderten Staat aus; daher
muß er auch, wenn er bestehen und der End-
zwek, welchen man bei Formirung desselben ge¬

habt,
 
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