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der Schulgesezze.

IOH

rechten Zeit angreift, überall doppelte Mühe
und Hindernis findet.


Von den Accidenzien der
Schulmeister.
Besoldung des Schulmeisters bestehet
gemeiniglich nicht nur in einem bestimm-
ten Gehalt, das er jährlich an Geld und Früchten
beziehet; sondern es sind ihm auch noch andere Ne-
beneinkünfte angewiesen, die von einzelnen Perso-
nen unter mancherlei Umständen ihm gereicht
werden müssen, und diese nennt man allgemein
Accidenzien oder auf lateinisch Jura ttolas.
Dergleichen Einkünfte erhebt derSchulmeister
nicht aus der Kommun - oder Heiligen. oder andern
öffentlichen Kasse, sondern von einzelnen Personen,
welche sie ihm wegen Amts. und anderer damit ver-
bundenen Verrichtungen zu bezahlen haben. Sie
sind dabei ein stets veränderliches Einkommen, ob
sie gleich dem Schulmeister zu seinem jährlichen
Einkommen geschlagen sind, denn sie können
bald steigen bald fallen. Ueberdieß werden auch
 
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