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II. Thomasin vonZerclaere.

9. Juli 1188^. Bernhard, seine Gattin Agnes, seine Tochter Adelheid
und seine Schwester Mathilde übergeben oum iura äoininii propriststis
Le possessionis der Hauptkirche St. Maria zu Cividale zu ihrem Seelen?
heil eine Reihe von Besitzungen, erhalten sie als Lehen (nä iustzmu atz
raatum kauäum) für sich und ihre Nachkommen männlichen und weib-
lichen Geschlechtes zurück und leisten dem Propst den Lehnseid (komÄ-
gium). Es handelt sich dabei um einen Hof in Cividale und 3 Husen
zerclaereschen Allods in Moimago, Gagliano und Albano. Außer Bern-
hard und dem schon genannten Conrad weist Grion^ aus dem Toten-
buch von Aquileja noch eine Märvntz Ulis, ^lpartzi cka Oarolara nach
quo uuum inWsuw in kramuriaaoa oanoniois äaäit. Premariacco liegt
ebenso wie die drei Dörfer, in denen Bernhard begütert ist, in der Nähe
Cividales, so daß alle drei Träger des Namens Vareiarin wohl Zu einem
und demselben Geschlechte gehören, das sich nach einem gemeinsamen
Stammgut nennt. Auch dieses will Grion noch nachweisen können. Er
verselbigt es mit einem „heute noch" so heißenden Landgut an der
Straße gleichen Namens, hart an Cividale. 1333 jedenfalls wird es
noch genannt, damals ist es im Besitz der Spilimbergs^.
In welchem Verwandtschaftsverhältnis der Dichter zu den ur-
kundlich bezeugten Trägern seines Namens gestanden hat, ist nicht zu
erweisen. Grion möchte ihn für einen Sohn Bernhards halten. Das
wäre möglich. Sein großes Werk hat er laut Vers 11717 28 Jahre
nach dem Verlust des heiligen Grabes, also 1215/16 geschrieben; da
er an anderer Stelle sagt: leb bin nibr alt äriMo jLr (2445), so ist er
zur Zeit der Urkunde, in welcher Bernhard seine Güter von der Kirche
zu Lehen nimmt, entweder noch nicht am Leben oder doch noch nicht
zeugnis- und rechtsfähig. Immerhin: ein Beweis für die Richtigkeit der
Grionschen Annahme ist das nicht. Ebensowenig vermag Grion das zu
beweisen, was er über Thomasins Sterbejahr behauptet. In demselben
Totenbuch des Kapitels von Aquileja, dem er auch die IViclrontz, Ulin
^Iperti entnommen hat, weist er auch einen gleichfalls undatierten Ein-
trag : ob. Domasini äe Oorelara 6an. Aquil. nach^. Da nun am 21. Mai
1238 und am 6. Juni desselben Jahres in Cividaler Urkunden von einer
abgedr. bei Grion, Tom. (Amn. 244) 14ff.; ZDPH. 2 (1870) 430.
Hl. LÄ. wkch. o. I., Grion, Tom. (Amn. 244) 18.
ZDPH. 2 (1870) 432; vgl. a. Grion, Tom. (Anm. 244) 20; späterhin
sind sowohl Güter in vills, Lerelsria als auch solche in OsZIiano, Lloimszo, Uremariaveo
im Besitz Johanns von Zuccola. Bgl. die Urkunde: ^redoograko Iriextino dl. 8.
XX (18S5) 125ff. Als Besitz der Spilimbergs: Urkunde von 1335 im Not. Arch. zu
Udine, s. Grion, Tom. (Aum. 244) 18.
ZDPH. 2 (1870) 431; Grion, Tom. (Anm. 244) 18.
 
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