Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
214

II. Thomasin von Zerclaere.

verleiht (6642 s.), wenn er den Papst als unfern vnter geistlloiien (11108)
bezeichnet. Er ist unser geistlicher Vater, nicht der pater lamilias, dem
die Ordnung der Welt und die Sorge für die weltliche pax obliegt.
Seine Pflichten sind geistlicher, religiöser Art, weder Herrschaft noch
Schwert, noch weltliche Justiz.
Hier spricht Wolfger aus Thomasin. Ebenso ist es in der Frage
des Gehorsams und der Untertanenpflicht. Gregor VII. hatte als erster
gewagt, kühn die „seit einem Jahrtausend weise innegehaltene Schranke
der Achtung und Ehrerbietung vor dem Träger der Staatsgewalt"
uiederzureißen^ und Untertanen vom Treueid gegen einen ungerecht
gewordenen Herrscher zu entbinden. Johannes von Salisbury geht
nur noch einen Schritt weiter, wenn er im ?otioratieu8 den Tyrannen-
mord ausdrücklich rechtfertigt^. Thomasin folgt hier seiner Vorlage
nicht, er betont ihr gegenüber immer wieder die Pflicht des Untertanen.
Auch darin ist er konservativ und
Wie an der echt christlichen Auffassung des
amtes, so hält er auch an der ebenso echt
den Gehorsam^" fest. Wie dort, so
klang mit den Ansichten seines Fürsten.
Von hier aus erklärt sich nun
zur innerfriaulischen Lage. Hatte es von
liegen sein müssen, um seines Landes
sich an das Reich anzulehnen, auch hier
folgen, so gilt das in dem gefährlichen
Hunderts in verstärktem Maße. Hier und
das Bestehende und den gegenwärtigen ,
Fürstenamt darf nichts genommen werden,
oben. Deshalb knüpft Thomasin es noch e
betont seinen Charakter als eines von Gott D
mit metaphysischem Gehalt. Die aufstrebe'
ihre Schranken. Nur der Rat steht ihnen zu
weniger. Wie den Herrn, so beugt er anc
Gehorsam wird metaphysisch begründet, i
Untertanenpflicht, Rittertum und Geistlichke
Ordnung,reiht er ein in den großen Zusamrm ^_!9
robt und mitte. Seinen politischen Forder
durch den eindringlichen religiösen Ernst st
Kern (Anm. 897) 286.
'°' kotier. II119, Webb (Anm. 404) I 232f. n m
Anhg. XXXI (S. 423ff.).
— Ol

— o
 
Annotationen