Schiffshäuser, Zeughäuser und sonstige Anlagen für die Marine 77
In diesem Jahre sehen wir clie bisherige (massive)
Skeuothek zwar noch nebenher zur Aufbewahrung von Schiffs-
bauholz verwandt'); also ihrer eigentlichen Bestimmung be-
reits entzogen und Avahrscheinlich ist sie kurz darauf ab-
gebrochen2). Auch die hölzernen waren zwar bei Beginn
des Verwaltungsjahres noch im Gang3). Da aber noch in
der Uebergabeurkunde aus diesem Jahre vier (offenbar doch
abgerissene) Schlösser von diesen hölzernen Zeughäusern
aufgeführt4) und da sie bereits Ol. 113, 3 nicht mehr erwähnt
werden, sind sie jetzt offenbar gleichfalls ausser Gebrauch
gesetzt und abgebrochen.
Die gänzliche Vollendung der neuen Skeuothek scheint
zwar noch längere Zeit in Anspruch genommen zu haben5);
schiedener Form), ausserdem Trctpdöerfiuct tojv xepa|u(oiuv tujv eiri TVjv
CKeuoB^Kriv und doch wohl auch hierhergehörig das irapdoeiYua SuXivov
Tfjc TprfXücpou Tfjc eYKOiüceuJC aufgezählt werden und Kol. c Z. 36 oi-
cpOepcu doÖKi|uoi eiri Tfj CKeuo6f]Kr) PI erscheinen, wie wir Kol. c Z. 48
sogar finden Gupav Kaivnv |uovö9upov xr|V diro Tfjc CKeuo9r]Knc dqp-
aipcGeicav.
1) Urk. XI m Z. 160 = C. i. Att. II N. 807 Kol. b Z. 153 iv tu
dpxcucc cK[euo6f)Krj] veia Kaivd AA[P] luv €üßouÄ.oc errpiaTO' toütujv tü
trAeicTa -rrevTUjpuYa' veiaiv töiuoi INI.
2) Das Gebäude wird nicht bloss nicht mehr in den Urkunden
genannt, sondern schon Ol. 113, 3 ist dieses nämliche Bauholz in das
grosse Gelass am Thor transportirt; s. Urk. XIIIm = C. i. Att. II
N. 808 Kol. d Z. 66.
3) S. die S. 76 Anm. 2 ausgeschriebene Stelle; da in der Abschrift
von Ross die Zifferangabe fehlte, so nahm Böckh S. 69 an, dass die
Rubrik nur eine aus den früheren Urkunden fortgepflanzte sei; weil
aber in diesen Zeughäusern nichts mehr vorhanden war, sei nichts
mehr unter dieser Rubrik zu bemerken gewesen (so auch noch Fabri-
cius im Hermes XVII S. 557). Die Voraussetzung Böckh's ist jetzt
durch die Urkunde selbst widerlegt.
4) Urk. XIm Z. 130 = C. i. Att. II N. 807 Kol. c Z. 121 K\e!8pa
dirö tüüv CK6uo8nKÜJv tüljv HuMvujv A.
5) Böckh S. 70 nahm an, dass einiges noch an dem Bau gefehlt
habe: es werden Urk. XIm Z. 95 = G. i. Att. II N. 807 Kol. b Z. 86
unmittelbar vor jenen Restbeständen des Baus noch erwähnt Xiöuuv
ef^uu|uevujv cüv tuj |uo\üß5ai dpiOuöc HHHAAAP; diese 335 behauenen
Steine seien für die Skeuothek bestimmt gewesen, könnten auch
nicht übrig geblieben sein, da der Baumeister natürlich genau be-
rechnet habe, was er brauchte. Und wenn Fabricius a. a. O. S. 557
In diesem Jahre sehen wir clie bisherige (massive)
Skeuothek zwar noch nebenher zur Aufbewahrung von Schiffs-
bauholz verwandt'); also ihrer eigentlichen Bestimmung be-
reits entzogen und Avahrscheinlich ist sie kurz darauf ab-
gebrochen2). Auch die hölzernen waren zwar bei Beginn
des Verwaltungsjahres noch im Gang3). Da aber noch in
der Uebergabeurkunde aus diesem Jahre vier (offenbar doch
abgerissene) Schlösser von diesen hölzernen Zeughäusern
aufgeführt4) und da sie bereits Ol. 113, 3 nicht mehr erwähnt
werden, sind sie jetzt offenbar gleichfalls ausser Gebrauch
gesetzt und abgebrochen.
Die gänzliche Vollendung der neuen Skeuothek scheint
zwar noch längere Zeit in Anspruch genommen zu haben5);
schiedener Form), ausserdem Trctpdöerfiuct tojv xepa|u(oiuv tujv eiri TVjv
CKeuoB^Kriv und doch wohl auch hierhergehörig das irapdoeiYua SuXivov
Tfjc TprfXücpou Tfjc eYKOiüceuJC aufgezählt werden und Kol. c Z. 36 oi-
cpOepcu doÖKi|uoi eiri Tfj CKeuo6f]Kr) PI erscheinen, wie wir Kol. c Z. 48
sogar finden Gupav Kaivnv |uovö9upov xr|V diro Tfjc CKeuo9r]Knc dqp-
aipcGeicav.
1) Urk. XI m Z. 160 = C. i. Att. II N. 807 Kol. b Z. 153 iv tu
dpxcucc cK[euo6f)Krj] veia Kaivd AA[P] luv €üßouÄ.oc errpiaTO' toütujv tü
trAeicTa -rrevTUjpuYa' veiaiv töiuoi INI.
2) Das Gebäude wird nicht bloss nicht mehr in den Urkunden
genannt, sondern schon Ol. 113, 3 ist dieses nämliche Bauholz in das
grosse Gelass am Thor transportirt; s. Urk. XIIIm = C. i. Att. II
N. 808 Kol. d Z. 66.
3) S. die S. 76 Anm. 2 ausgeschriebene Stelle; da in der Abschrift
von Ross die Zifferangabe fehlte, so nahm Böckh S. 69 an, dass die
Rubrik nur eine aus den früheren Urkunden fortgepflanzte sei; weil
aber in diesen Zeughäusern nichts mehr vorhanden war, sei nichts
mehr unter dieser Rubrik zu bemerken gewesen (so auch noch Fabri-
cius im Hermes XVII S. 557). Die Voraussetzung Böckh's ist jetzt
durch die Urkunde selbst widerlegt.
4) Urk. XIm Z. 130 = C. i. Att. II N. 807 Kol. c Z. 121 K\e!8pa
dirö tüüv CK6uo8nKÜJv tüljv HuMvujv A.
5) Böckh S. 70 nahm an, dass einiges noch an dem Bau gefehlt
habe: es werden Urk. XIm Z. 95 = G. i. Att. II N. 807 Kol. b Z. 86
unmittelbar vor jenen Restbeständen des Baus noch erwähnt Xiöuuv
ef^uu|uevujv cüv tuj |uo\üß5ai dpiOuöc HHHAAAP; diese 335 behauenen
Steine seien für die Skeuothek bestimmt gewesen, könnten auch
nicht übrig geblieben sein, da der Baumeister natürlich genau be-
rechnet habe, was er brauchte. Und wenn Fabricius a. a. O. S. 557