Schiffshäuser, Zeughäuser und sonstige Anlagen für die Marine 87
hat gemeint1), um die steinerne öpoqpri zu tragen. Das kann
als Nebenbestimmung gelten; aber genügt nicht; denn die
steinerne Decke, etwa aus zwei Marraorplatten bestehend,
auf dem dicken Stirnpfeiler aufliegend und in die Giebel-
mauer eingefügt, hatte in sich selbst Festigkeit genug, be-
durfte jedenfalls keiner weiteren, so soliden Auflager2). Und
ferner würden hiezu 7% Fuss genügt haben; die Mauer-
flügel gingen aber bis zu den Ecksäulen, d. h. waren 9 Fuss
13 Daktylen lang, liefen also noch über zwei Fuss weiter3).
Oder sollten sie etwa dienen, in diesem Theil den „Boden"
zu tragen? Auch das wäre ein ganz unverhältnissmässiger Auf-
wand gewesen, da sonst (s. S. 84) ein kleiner Pflaster an den
Säulen genügt hatte, die Balken des Bodens zu tragen; auch
wäre dafür die Mauer wieder zu hoch. Und zudem würde
ja durch die Fortführung des Bodens bis in die Ecken mit
Notwendigkeit eine absolute Dunkelheit in diesem ganzen
Theile des Erdgeschosses hervorgerufen werden4); ganz ab-
gesehen davon, dass über eine solche Fortführung des Bodens
nirgends etwas gesagt ist. Was aber kann demi hier sich
sonst befunden haben? Man könnte amiehmen, dass ausser
den „Schäften" hier gar keine weitere Anlage war, sondern
ein freier Raum reservirt blieb etwa zur Aufbewahrung der
Leitern, Schaufeln u. dgl.; Helligkeit hätte man so: aber
1) So Fabricius S. 570; Dörpfeld S. 155 nahm an, dass diese
Mauern mit der steinernen Decke einen Vorraum bildeten und die
Thüren nicht in der Flucht der Aussenwand, sondern an der Innen-
seite des Vorraums angebracht waren, „damit sie nicht durch die di-
rekten Einflüsse der Witterung beschädigt werden könnten". Eine
solche Vorsichtsmassregel war aber bei metallbeschlagenen Thüren
wahrlich nicht nöthig; und die Fassung der Urkunde Z. 60 f. Oüpac
ernOrjcei tv) CKeuoGnKrj ctpuoTTOÜcac eic xäc Oupcuac in Verbindung mit
Z. 22 oiaXeviruuv öupoüac koitü tö irÄdroc xnc cKeuo9f|Knc widerspricht
direkt solcher Annahme.
2) Das hebt Keil S. 160 richtig hervor.
3) Denn dass die Worte uexpi tüjv irpujTUJv kiövujv nicht mi
Fabricius S. 570 durch laxe Erklärung weggedeutet werden dürfen, be-
tont Keil S. 160.
4) Wie denn eben diese vorausgesetzte Dunkelheit Keil S. 163
zu der falschen Ausetzung der zwei Fenster an der Giebelwand ver-
leitete.
hat gemeint1), um die steinerne öpoqpri zu tragen. Das kann
als Nebenbestimmung gelten; aber genügt nicht; denn die
steinerne Decke, etwa aus zwei Marraorplatten bestehend,
auf dem dicken Stirnpfeiler aufliegend und in die Giebel-
mauer eingefügt, hatte in sich selbst Festigkeit genug, be-
durfte jedenfalls keiner weiteren, so soliden Auflager2). Und
ferner würden hiezu 7% Fuss genügt haben; die Mauer-
flügel gingen aber bis zu den Ecksäulen, d. h. waren 9 Fuss
13 Daktylen lang, liefen also noch über zwei Fuss weiter3).
Oder sollten sie etwa dienen, in diesem Theil den „Boden"
zu tragen? Auch das wäre ein ganz unverhältnissmässiger Auf-
wand gewesen, da sonst (s. S. 84) ein kleiner Pflaster an den
Säulen genügt hatte, die Balken des Bodens zu tragen; auch
wäre dafür die Mauer wieder zu hoch. Und zudem würde
ja durch die Fortführung des Bodens bis in die Ecken mit
Notwendigkeit eine absolute Dunkelheit in diesem ganzen
Theile des Erdgeschosses hervorgerufen werden4); ganz ab-
gesehen davon, dass über eine solche Fortführung des Bodens
nirgends etwas gesagt ist. Was aber kann demi hier sich
sonst befunden haben? Man könnte amiehmen, dass ausser
den „Schäften" hier gar keine weitere Anlage war, sondern
ein freier Raum reservirt blieb etwa zur Aufbewahrung der
Leitern, Schaufeln u. dgl.; Helligkeit hätte man so: aber
1) So Fabricius S. 570; Dörpfeld S. 155 nahm an, dass diese
Mauern mit der steinernen Decke einen Vorraum bildeten und die
Thüren nicht in der Flucht der Aussenwand, sondern an der Innen-
seite des Vorraums angebracht waren, „damit sie nicht durch die di-
rekten Einflüsse der Witterung beschädigt werden könnten". Eine
solche Vorsichtsmassregel war aber bei metallbeschlagenen Thüren
wahrlich nicht nöthig; und die Fassung der Urkunde Z. 60 f. Oüpac
ernOrjcei tv) CKeuoGnKrj ctpuoTTOÜcac eic xäc Oupcuac in Verbindung mit
Z. 22 oiaXeviruuv öupoüac koitü tö irÄdroc xnc cKeuo9f|Knc widerspricht
direkt solcher Annahme.
2) Das hebt Keil S. 160 richtig hervor.
3) Denn dass die Worte uexpi tüjv irpujTUJv kiövujv nicht mi
Fabricius S. 570 durch laxe Erklärung weggedeutet werden dürfen, be-
tont Keil S. 160.
4) Wie denn eben diese vorausgesetzte Dunkelheit Keil S. 163
zu der falschen Ausetzung der zwei Fenster an der Giebelwand ver-
leitete.