Schiffshäuser, Zeughäuser und sonstige Anlageu für die Marine 93
gestattet der Ausdruck ev axpoTröXei durchaus nicht, an die
Burg der Hafenstadt zu denken (von der wir übrigens nicht
einmal wissen, wie weit sie damals fortificirt war): nicht
bloss findet sich diese Bezeichnungsweise für die Munychia-
veste sonst nirgends angewandt, sondern aKpcmoXic ohne
weiteren Zusatz bedeutet in allen attischen Urkunden, wie
in aller attischen Litteratur eben nur die Akropolis von
Athen. So muss diese auch hier verstanden werden; man
wird in diesem Falle also die Sicherheit der Bequemlichkeit
vorgezogen haben. Und zwar kann als für die Magazinirung
geeignet hier kein anderes Gebäude als die Chalkothek in
Betracht kommen, in der damals ja Lykurgos auch 50 000
Geschosse und andere Waffen niederlegte. Speciell scheint
es nach einer neuerdings gefundenen Urkunde, dass der
Opisthodom der Chalkothek dazu benutzt wurde1). Da diese
Chalkothek mit ihrem ganzen Inhalt unter der Verwaltung
der Schatzmeister der Göttin stand, ist dasselbe natürlich
auch für die Geräthe der 100 Trieren der Fall: und in der
That sind unter den Uebergabeurkunden jener mehrere Ver-
zeichnisse von Schiffsgeräth erhalten2).
Unter den übrigen Werftanlagen wären namentlich noch
die Schiffsbauplätze3) hervorzuheben; doch erfahren wir
über diese aus den Inschriften gar nichts, als dass ein Theil,
wie es scheint nach einem alten Werkmeister, als Tr]\eYÖveia
bezeichnet wurde4). Und in der Litteratur wird nur einmal
1) C. i. Att. II N. 721 B nach der Formel xdoe Trpoarapeöocav]
xauiai oi eir[i Aukickou apxovxo]c (344/3 v. Chr.) xauiaic toic gttI TTuöo-
5öt[ou \akKoQr\KY\Q ev tuj ött]ic0o5öuuu[i (Z.21ff.) folgen CKeün Kpeuaerd,
irapapuuaTa xpixiva u. s. w.
2) So noch C. i. Att. II N. 728 B, 729 B, 729b B, 736 B.
3) Dass sie namentlich auf der Eetioneia sich befanden, habe ich
Ber. d. sächs. Ges. 1887 S. 377 f. vermuthet.
4) Das einzige Zeugniss ist Urk. IV (= C. i. Att. II N. 792 Kol. b)
Z. 73 TCüJTr|v (die Triere BorjBeia) nuiepYOv TrapaAaßövTec ex tiIjv Tr)A.e-
Yoveiuuv [vau-rrr]Yi]ujv f)uelc . . ., vgl. Böckh z. d. St. S. 317. (In der
folgenden Zeile, wo Köhler fiAKII, Pittakis ITQAKA liest, scheint
vev]euj\Kn[|uevr|v oder dgl. zu stecken.) Dass die Schiffsbauplätze zu
den veuüpia gehörten, ist an sich klar, aber auch ausdrücklich bezeugt
durch Aristoph., Acharn. V. 552 tö veiOpiov 5' aö Kameuuv TrA.aT0uuevuuv
(nämlich irXeov fjv).
gestattet der Ausdruck ev axpoTröXei durchaus nicht, an die
Burg der Hafenstadt zu denken (von der wir übrigens nicht
einmal wissen, wie weit sie damals fortificirt war): nicht
bloss findet sich diese Bezeichnungsweise für die Munychia-
veste sonst nirgends angewandt, sondern aKpcmoXic ohne
weiteren Zusatz bedeutet in allen attischen Urkunden, wie
in aller attischen Litteratur eben nur die Akropolis von
Athen. So muss diese auch hier verstanden werden; man
wird in diesem Falle also die Sicherheit der Bequemlichkeit
vorgezogen haben. Und zwar kann als für die Magazinirung
geeignet hier kein anderes Gebäude als die Chalkothek in
Betracht kommen, in der damals ja Lykurgos auch 50 000
Geschosse und andere Waffen niederlegte. Speciell scheint
es nach einer neuerdings gefundenen Urkunde, dass der
Opisthodom der Chalkothek dazu benutzt wurde1). Da diese
Chalkothek mit ihrem ganzen Inhalt unter der Verwaltung
der Schatzmeister der Göttin stand, ist dasselbe natürlich
auch für die Geräthe der 100 Trieren der Fall: und in der
That sind unter den Uebergabeurkunden jener mehrere Ver-
zeichnisse von Schiffsgeräth erhalten2).
Unter den übrigen Werftanlagen wären namentlich noch
die Schiffsbauplätze3) hervorzuheben; doch erfahren wir
über diese aus den Inschriften gar nichts, als dass ein Theil,
wie es scheint nach einem alten Werkmeister, als Tr]\eYÖveia
bezeichnet wurde4). Und in der Litteratur wird nur einmal
1) C. i. Att. II N. 721 B nach der Formel xdoe Trpoarapeöocav]
xauiai oi eir[i Aukickou apxovxo]c (344/3 v. Chr.) xauiaic toic gttI TTuöo-
5öt[ou \akKoQr\KY\Q ev tuj ött]ic0o5öuuu[i (Z.21ff.) folgen CKeün Kpeuaerd,
irapapuuaTa xpixiva u. s. w.
2) So noch C. i. Att. II N. 728 B, 729 B, 729b B, 736 B.
3) Dass sie namentlich auf der Eetioneia sich befanden, habe ich
Ber. d. sächs. Ges. 1887 S. 377 f. vermuthet.
4) Das einzige Zeugniss ist Urk. IV (= C. i. Att. II N. 792 Kol. b)
Z. 73 TCüJTr|v (die Triere BorjBeia) nuiepYOv TrapaAaßövTec ex tiIjv Tr)A.e-
Yoveiuuv [vau-rrr]Yi]ujv f)uelc . . ., vgl. Böckh z. d. St. S. 317. (In der
folgenden Zeile, wo Köhler fiAKII, Pittakis ITQAKA liest, scheint
vev]euj\Kn[|uevr|v oder dgl. zu stecken.) Dass die Schiffsbauplätze zu
den veuüpia gehörten, ist an sich klar, aber auch ausdrücklich bezeugt
durch Aristoph., Acharn. V. 552 tö veiOpiov 5' aö Kameuuv TrA.aT0uuevuuv
(nämlich irXeov fjv).