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Die Hafenstadt
sich Weilmngen dieser Zeit an die Göttermutter als „ge-
neigte Heilerin'0). Sicherer können die Votivreliefs, die
die sitzende Göttin von einem Löwen begleitet darstellen,
hieher gezogen werden2).
Ein besonderes Interesse beansprucht dann die Genossen-
schaft der kypriotischen Salaniinier, die sich auch Aus-
gang des vierten Jahrhunderts v. Chr. gegründet zu haben
scheint und der heimischen Aphrodite und Adoiiis ihre
Verehrung nach heimischer Weise darbrachte3). Zu ihr ge-
hörte z. B. der für seine Thätigkeit im Dienst dieser Götter
in drei Beschlüssen der Thiasoten der Aphrodite belobte
Panzerfabrikant Stephanos4), der ausser anderem die Statue
sind aber eben nicht die der Göttermutter, sondern die der Aphrodite
Syria. Auch dass die Göttermutter selbst C. i. Att. III N. 136 mit Bei-
namen 'Acppobvrr] genannt wird, kann zumal bei dieser späten Urkunde,
die nicht einmal mit Sicherheit der Genossenschaft zugeschrieben werden
kann, nicht als Beweis dienen. Den Kult der Artemis Nana mit
C. Curtius S. 11 und Foucart S. 101 hieher zu ziehen, sehe ich auch
keine Veranlassung, da die angeführte Inschr. (C. i. Att. III N. 131 -
II N. 1613) hiefür nichts lehrt (auch die späte Inschrift G. i. Att. III
N. 207 — s. nächste Anm. — nicht).
1) S. G. i. Att. III N. 134. 137 die Weihungen Mnrpl Oeuiv euavxrrruj
iarpeiv)] . Möglich, dass der xauiac Nikias, der der Göttermutter eine
Gabe brachte (G. i. Att. II 1337), Schatzmeister eben dieses Thiasos
war. Noch ungewisser bleibt, ob die zwei Weihinschriften G. i. Att. III
N. 206 und 207 (hier Mnxpöc öeüjv Kai 'Apfeuiöoc) hieher gezogen
werden können.
2) So sicher das noch aus dem vierten Jahrh. v. Chr. stammende,
im Peiraieus gefundene mit der Weihinschrift des Manes und der Mika
in Mitth. d. Inst. III S. 398, Bull, de Corr. Hell. III S. 355, bei Schäfer
a. a. O. S. 424 = C. i. Att. II N. 1594. Andere aus Attika stammende
ähnliche Arbeiten bei Stephani, der ausruhende Herakles S. 68 f., Heyde-
mann, die antiken MarmorbüdiverJce zu Athen N. 413 ff.
3) Diese Genossenschaft wird als CaXauivioi bezeichnet in der
Inschr. 'A6r)v. VIII S. 138 N. 1 = Mitth. d. Inst. IV S. 266; es sind
natürlich die CaXauivioi coro Kimpou, wie sie auf Grabinschriften (bei
Kumanudis erttYP- eTmuuß. N. 2348 f., C. i. Att. II N. 3295, III N. 2188)
heissen. Hier wird der Dienst der Aphrodite und des Adonis er-
wähnt.
4) Die Beschlüsse stammen aus den Jahren 302 — 300 v. Chr. und
sind zusammengefasst auf der Inschr. im 'AOnv. VIII S. 296, Bull, de
Corr. Hell. III S. 510, bei Schäfer S. 425. Dass wir es mit derselben
Die Hafenstadt
sich Weilmngen dieser Zeit an die Göttermutter als „ge-
neigte Heilerin'0). Sicherer können die Votivreliefs, die
die sitzende Göttin von einem Löwen begleitet darstellen,
hieher gezogen werden2).
Ein besonderes Interesse beansprucht dann die Genossen-
schaft der kypriotischen Salaniinier, die sich auch Aus-
gang des vierten Jahrhunderts v. Chr. gegründet zu haben
scheint und der heimischen Aphrodite und Adoiiis ihre
Verehrung nach heimischer Weise darbrachte3). Zu ihr ge-
hörte z. B. der für seine Thätigkeit im Dienst dieser Götter
in drei Beschlüssen der Thiasoten der Aphrodite belobte
Panzerfabrikant Stephanos4), der ausser anderem die Statue
sind aber eben nicht die der Göttermutter, sondern die der Aphrodite
Syria. Auch dass die Göttermutter selbst C. i. Att. III N. 136 mit Bei-
namen 'Acppobvrr] genannt wird, kann zumal bei dieser späten Urkunde,
die nicht einmal mit Sicherheit der Genossenschaft zugeschrieben werden
kann, nicht als Beweis dienen. Den Kult der Artemis Nana mit
C. Curtius S. 11 und Foucart S. 101 hieher zu ziehen, sehe ich auch
keine Veranlassung, da die angeführte Inschr. (C. i. Att. III N. 131 -
II N. 1613) hiefür nichts lehrt (auch die späte Inschrift G. i. Att. III
N. 207 — s. nächste Anm. — nicht).
1) S. G. i. Att. III N. 134. 137 die Weihungen Mnrpl Oeuiv euavxrrruj
iarpeiv)] . Möglich, dass der xauiac Nikias, der der Göttermutter eine
Gabe brachte (G. i. Att. II 1337), Schatzmeister eben dieses Thiasos
war. Noch ungewisser bleibt, ob die zwei Weihinschriften G. i. Att. III
N. 206 und 207 (hier Mnxpöc öeüjv Kai 'Apfeuiöoc) hieher gezogen
werden können.
2) So sicher das noch aus dem vierten Jahrh. v. Chr. stammende,
im Peiraieus gefundene mit der Weihinschrift des Manes und der Mika
in Mitth. d. Inst. III S. 398, Bull, de Corr. Hell. III S. 355, bei Schäfer
a. a. O. S. 424 = C. i. Att. II N. 1594. Andere aus Attika stammende
ähnliche Arbeiten bei Stephani, der ausruhende Herakles S. 68 f., Heyde-
mann, die antiken MarmorbüdiverJce zu Athen N. 413 ff.
3) Diese Genossenschaft wird als CaXauivioi bezeichnet in der
Inschr. 'A6r)v. VIII S. 138 N. 1 = Mitth. d. Inst. IV S. 266; es sind
natürlich die CaXauivioi coro Kimpou, wie sie auf Grabinschriften (bei
Kumanudis erttYP- eTmuuß. N. 2348 f., C. i. Att. II N. 3295, III N. 2188)
heissen. Hier wird der Dienst der Aphrodite und des Adonis er-
wähnt.
4) Die Beschlüsse stammen aus den Jahren 302 — 300 v. Chr. und
sind zusammengefasst auf der Inschr. im 'AOnv. VIII S. 296, Bull, de
Corr. Hell. III S. 510, bei Schäfer S. 425. Dass wir es mit derselben