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Die Agora
auch, dass die uns litterarisch erhaltenen Urkunden, welche
durch Vermittelung der Urkundensammlung des Krateros
aus dem Metroon entlehnt sind, der genaueren Datirung zu
entbehren pflegen, gleichwie der hier hervortretende Mangel
an den üblichen Kurialien und den Formeln am Ende sich
dadurch erklärt, dass im Metroon eben die Handexemplare
der Antragsteller sich befanden, nicht die Aufzeichnungen auf
Stein, die von den Rathsschreibern auch unter Zurathe-
ziehung der Protokolle und nach den üblichen Formalien
koncipirt waren1).
Dass aber die Staatskasse, die bimocia TpoerreZia, die in
der späteren Zeit in Athen bestand, mit dem Archiv ver-
bunden war, wie neuerdings gelegentlich vermuthet ist, dürfte
nicht bloss äusserer Beglaubigung, sondern auch innerer Wahr-
scheinlichkeit entbehren2)-, denn das aerarium populi Bomani,
das Gelder und Papiere des Staates verwahrte, kann schon
deshalb nicht als Parallele dienen, weil hier das Primäre
unzweifelhaft die Kasse war. Eher ist es glaublich, dass im
oder beim Metroon die Logisteria, d. h. die Amtslokale der
Logisten sich befanden, da die Thätigkeit dieser Behörde
die Nähe des Archivs bedingte3).
== Kl. Sehr. IV S. 293 f.; es ist von Curtins, Metroon S. 23 weiter be-
gründet, auch von Härtel, Stud. S. 52 ff. angenommen und wird durch
die eben angeführte Parallele noch bestätigt.
1) Diesen Gesichtspunkt hat C. Curtins schon im Piniol. XXIV
S. 113 und XXVI S. 193 entwickelt, dann Metroon S. 22 f. nochmals
erörtert. Es knüpfen sich daran freilich noch manche weitere und
schwierige Fragen, die hier nicht erörtert werden können. Auf einen
(von Curtius übersehenen) Gesichtspunkt hat Miller a. a. 0. S. 10 hin-
gewiesen.
2) Die Vermuthung stammt von Köhler in 0. i. A. II S. 283, wo
er auf Grund der von Fourmont bezeugten Reste in der aus römischer
Zeit stammenden Inschr. G. i. Gr. I N. 123 == G. i. Ätt. II N. 476 Z. 4
die Ergänzung vorschlug km xr]v orjuodav xpdrre^av xö [,u]n[Tp]üüo[v],
was ich, offen gestanden, nicht einmal grammatisch verstehe.
3) Harpokr. u. d. W. Aoyicxai . . . Aoyicxfjpia ö' ecxi xd tujv Aoyi-
cxwv dpxeia, übe Aeivapxoc ev tuj Kaxd TiuoKpdxouc Kai °Av6oiaör)c ev
tu) Trepi tuJv uuernphuv (78) önAouciv; vgl. auch Lys. XX 10, Pollux IX 44
AoYiCTripiov, i'va oi Xoyicxai cuveKa9i£ov (über die Mehrzahl dieser Amts-
lokale s. Lipsius, alt. Process S. 114 Anm. 227). — Ueber die Beziehungen
Die Agora
auch, dass die uns litterarisch erhaltenen Urkunden, welche
durch Vermittelung der Urkundensammlung des Krateros
aus dem Metroon entlehnt sind, der genaueren Datirung zu
entbehren pflegen, gleichwie der hier hervortretende Mangel
an den üblichen Kurialien und den Formeln am Ende sich
dadurch erklärt, dass im Metroon eben die Handexemplare
der Antragsteller sich befanden, nicht die Aufzeichnungen auf
Stein, die von den Rathsschreibern auch unter Zurathe-
ziehung der Protokolle und nach den üblichen Formalien
koncipirt waren1).
Dass aber die Staatskasse, die bimocia TpoerreZia, die in
der späteren Zeit in Athen bestand, mit dem Archiv ver-
bunden war, wie neuerdings gelegentlich vermuthet ist, dürfte
nicht bloss äusserer Beglaubigung, sondern auch innerer Wahr-
scheinlichkeit entbehren2)-, denn das aerarium populi Bomani,
das Gelder und Papiere des Staates verwahrte, kann schon
deshalb nicht als Parallele dienen, weil hier das Primäre
unzweifelhaft die Kasse war. Eher ist es glaublich, dass im
oder beim Metroon die Logisteria, d. h. die Amtslokale der
Logisten sich befanden, da die Thätigkeit dieser Behörde
die Nähe des Archivs bedingte3).
== Kl. Sehr. IV S. 293 f.; es ist von Curtins, Metroon S. 23 weiter be-
gründet, auch von Härtel, Stud. S. 52 ff. angenommen und wird durch
die eben angeführte Parallele noch bestätigt.
1) Diesen Gesichtspunkt hat C. Curtins schon im Piniol. XXIV
S. 113 und XXVI S. 193 entwickelt, dann Metroon S. 22 f. nochmals
erörtert. Es knüpfen sich daran freilich noch manche weitere und
schwierige Fragen, die hier nicht erörtert werden können. Auf einen
(von Curtius übersehenen) Gesichtspunkt hat Miller a. a. 0. S. 10 hin-
gewiesen.
2) Die Vermuthung stammt von Köhler in 0. i. A. II S. 283, wo
er auf Grund der von Fourmont bezeugten Reste in der aus römischer
Zeit stammenden Inschr. G. i. Gr. I N. 123 == G. i. Ätt. II N. 476 Z. 4
die Ergänzung vorschlug km xr]v orjuodav xpdrre^av xö [,u]n[Tp]üüo[v],
was ich, offen gestanden, nicht einmal grammatisch verstehe.
3) Harpokr. u. d. W. Aoyicxai . . . Aoyicxfjpia ö' ecxi xd tujv Aoyi-
cxwv dpxeia, übe Aeivapxoc ev tuj Kaxd TiuoKpdxouc Kai °Av6oiaör)c ev
tu) Trepi tuJv uuernphuv (78) önAouciv; vgl. auch Lys. XX 10, Pollux IX 44
AoYiCTripiov, i'va oi Xoyicxai cuveKa9i£ov (über die Mehrzahl dieser Amts-
lokale s. Lipsius, alt. Process S. 114 Anm. 227). — Ueber die Beziehungen