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Die Agora
Verkehrs bildet recht eigentlich die Aufgabe der Agora-
nomen1), deren Amtshaus (vgl. S. 358) eben am Markte lag.
Wie es ihres Amtes war, den Marktzoll erheben zu lassen
und wie die als Deklarationen für erfolgte Bezahlung aus-
gegebenen Bleimarken die Umschrift ArOPANOMQN oder ähnl.
trugen2), so hatten sie an die Fremden gegen Entrichtung
einer besonderen Gebühr Marktgerechtigkeit zu ertheilen8),
während Bürger ohne Weiteres Waaren auf dem Markte
feil halten konnten. Vor Allem aber hatten die Beamten
dafür zu sorgen, dass Lug und Trug, die bei hellenischen
Männern sich in immer neuen Formen in alle Verkehrs-
verhältnisse drängten, möglichst vermieden wurden, und wenn
sie begangen waren, sie zu bestrafen. Ausserdem lag ihnen
die gesammte Marktpolizei ob, sowohl soweit es die Aufrecht-
erhaltung der äusseren Ordnung betraf, als den Waaren
gegenüber, die sie, wenn sie als untüchtig sich herausstellten,
einfach wegnehmen und vernichten Hessen4). Für den ganzen
Umfang dieser Aufsicht stand ihnen Gerichtsbarkeit und
den Fremden und Sklaven gegenüber Züchtigungsrecht zu5).
Bei dieser ausgedehnten Thätigkeit traten ihnen in
der Blüthezeit des attischen Staates noch mehrere Beamten
zur Seite. Einmal war die Aufsicht über den Getreidehandel
toüc vöjuouc, 01 Ke\eüouciv evoxov elvcu Tfj xaxriYopia töv tt)v epYariav
ti]v ev Tfj dyopa f) tüjv ttoäitüjv f) tujv ttoAitiouuv öveibiSovxd tivi. i^jaeTc
5' 6)LioXoYoO|uev Kai raiviac TruuXelv Kai Zf\v oüx ö'vxiva xpofrov ßouÄöueGa.
1) Vgl. die neuere Abhandlung von Häderli und die von Schult-
hess dazu gegebenen Nachträge (s. oben S. 267 Anm. 1); Meier und
Schümann, att. Process S. 102 2 ff.; Büchsenschütz, Besitz und Er-
werb S. 536 ff.
2) S. Benndorf, Beitr. z. Eenntn. d. att. Theat. S. 57 f. (= Zeitsch.
f. österr. Gymn. XXVI. 1875. S. 595 f.).
3) Diese Verhältnisse ordnete schon ein Solonisches Gesetz, das
Aristophon bei der Restauration der attischen Demokratie unter Euklei-
des wieder erneuerte: s. Demosth. LVII 31 f.; Schäfer, DemostJi. I
S. 124 f.
4) Plautus, Hudens V. 372 fastidiosus \ aedilis est (nämlich der
Gott Neptun); si quae improbae sunt merces, iactat omnis.
5) Deshalb erscheint in den Acharnem V. 723 f. die Geissei als
Symbol der Agoranomen.
Die Agora
Verkehrs bildet recht eigentlich die Aufgabe der Agora-
nomen1), deren Amtshaus (vgl. S. 358) eben am Markte lag.
Wie es ihres Amtes war, den Marktzoll erheben zu lassen
und wie die als Deklarationen für erfolgte Bezahlung aus-
gegebenen Bleimarken die Umschrift ArOPANOMQN oder ähnl.
trugen2), so hatten sie an die Fremden gegen Entrichtung
einer besonderen Gebühr Marktgerechtigkeit zu ertheilen8),
während Bürger ohne Weiteres Waaren auf dem Markte
feil halten konnten. Vor Allem aber hatten die Beamten
dafür zu sorgen, dass Lug und Trug, die bei hellenischen
Männern sich in immer neuen Formen in alle Verkehrs-
verhältnisse drängten, möglichst vermieden wurden, und wenn
sie begangen waren, sie zu bestrafen. Ausserdem lag ihnen
die gesammte Marktpolizei ob, sowohl soweit es die Aufrecht-
erhaltung der äusseren Ordnung betraf, als den Waaren
gegenüber, die sie, wenn sie als untüchtig sich herausstellten,
einfach wegnehmen und vernichten Hessen4). Für den ganzen
Umfang dieser Aufsicht stand ihnen Gerichtsbarkeit und
den Fremden und Sklaven gegenüber Züchtigungsrecht zu5).
Bei dieser ausgedehnten Thätigkeit traten ihnen in
der Blüthezeit des attischen Staates noch mehrere Beamten
zur Seite. Einmal war die Aufsicht über den Getreidehandel
toüc vöjuouc, 01 Ke\eüouciv evoxov elvcu Tfj xaxriYopia töv tt)v epYariav
ti]v ev Tfj dyopa f) tüjv ttoäitüjv f) tujv ttoAitiouuv öveibiSovxd tivi. i^jaeTc
5' 6)LioXoYoO|uev Kai raiviac TruuXelv Kai Zf\v oüx ö'vxiva xpofrov ßouÄöueGa.
1) Vgl. die neuere Abhandlung von Häderli und die von Schult-
hess dazu gegebenen Nachträge (s. oben S. 267 Anm. 1); Meier und
Schümann, att. Process S. 102 2 ff.; Büchsenschütz, Besitz und Er-
werb S. 536 ff.
2) S. Benndorf, Beitr. z. Eenntn. d. att. Theat. S. 57 f. (= Zeitsch.
f. österr. Gymn. XXVI. 1875. S. 595 f.).
3) Diese Verhältnisse ordnete schon ein Solonisches Gesetz, das
Aristophon bei der Restauration der attischen Demokratie unter Euklei-
des wieder erneuerte: s. Demosth. LVII 31 f.; Schäfer, DemostJi. I
S. 124 f.
4) Plautus, Hudens V. 372 fastidiosus \ aedilis est (nämlich der
Gott Neptun); si quae improbae sunt merces, iactat omnis.
5) Deshalb erscheint in den Acharnem V. 723 f. die Geissei als
Symbol der Agoranomen.