Handel u. Verkehr (Kochgeschirr; Trapeziten; Versteigerungen) 493
im Altertkum diese Banken für den gesammten geschäft-
lichen Verkehr als Vermittler grösserer Zahlungen Heimischer
wie Fremder, als Empfänger von Depositen und Vorstrecker
von Kapitalien besassen, ist es wohl berechtigt, anzunehmen,
dass auch auf dem Marktplatz mehrere derartige Geschäfte
sich befanden1). Gerade die Oeffentlictikeit des Verkehrs dort
war bei vielen Akten, die man gerne bei diesen Trapeziten
als Urkundspersonen vollzog, gesucht2). Aber natürlich ist
die Thätigkeit der zahlreichen kleinen und grösseren Geld-
geschäfte nicht auf den Markt beschränkt • und namentlich
die kleineren Wucherer waren auch an anderen Orten, z. B. an
den Thoren zu finden3).
Auch die Versteigerungen, welche Private vor-
nehmen Hessen, wurden durch die öffentlichen Herolde, die
dafür eine — wir wissen nicht, wie bemessene — Be-
zahlung erhielten, auf dem Markt und zwar auf dem sog.
Trpcmnp \i0oc veranstaltet, wobei man den umliegenden
Raum mit Sitzplätzen für die Kauflustigen herrichtete: wie
alles mögliche Hausgeräth, sind insbesondere Sklaven so
verauktionirt worden, die zu gewissen Zeiträumen, nament-
1) Die gewöhnlich (von Hermann, Becker, Büchsenschütz) dafür
angeführten Zeugnisse beweisen freilich nichts; denn sie beziehen sich
nicht auf die Geldhändlerbanken, sondern auf die Verkaufstische: s.
oben S. 459 Anm. 3. Nur Theophra.-t., Char. 5 (diese Stelle ist wohl
auch bei Hermann-Blümner gemeint) kann mit einiger Wahrscheinlich-
keit auf sie bezogen werden. Entscheidend ist ausser der sachlichen
Notwendigkeit ein Zeugniss wie das in der nächsten Anmerkung
angeführte.
2) Plutarch., de vitioso puä. K. 10 S. 53313 ö TTepcouoc dpYÜpiov
Tivi tüjv yvuupiuujv 5avei£(juv, b\' dyopäc Kai xpaTre£r]c e-rroieixo tö cuu.-
ßöXaiov.
3) So beim acharnischen Thor Chremes: vgl. Alkiphr., Briefe III
3, 3 toOtov eKetvov, öv n,Tncxduriv irpöc xfj Aiourpoi TruArj KaGnuevov
(dies ist offenbar der technische Ausdruck auch für f Bankgeschäfte
treiben' : s. Demosth. XLV 33 i'cxe irdvxec Kai öx' fjv ö Traxnp eiri xou
xpaTre^ixeüeiv, xouxov <(<J>opuiuJva^> Ka0r)uevov Kai 6ioiKouvxa exri xrj xpa-
Tre^rj), xöv xf]v KauTTUÄr)V exovTa> T0V exOpd iröa cppovouvxa, Xpeunxa
xöv <t>A.uea (xöv oaveicxnv). Auch der Geldverleiher Blepsias (bei Al-
kiphr., Briefe I 26, 1) hat sein Geschäft offenbar nicht auf dem Markt,
sondern in seinem eigenen Hanse.
im Altertkum diese Banken für den gesammten geschäft-
lichen Verkehr als Vermittler grösserer Zahlungen Heimischer
wie Fremder, als Empfänger von Depositen und Vorstrecker
von Kapitalien besassen, ist es wohl berechtigt, anzunehmen,
dass auch auf dem Marktplatz mehrere derartige Geschäfte
sich befanden1). Gerade die Oeffentlictikeit des Verkehrs dort
war bei vielen Akten, die man gerne bei diesen Trapeziten
als Urkundspersonen vollzog, gesucht2). Aber natürlich ist
die Thätigkeit der zahlreichen kleinen und grösseren Geld-
geschäfte nicht auf den Markt beschränkt • und namentlich
die kleineren Wucherer waren auch an anderen Orten, z. B. an
den Thoren zu finden3).
Auch die Versteigerungen, welche Private vor-
nehmen Hessen, wurden durch die öffentlichen Herolde, die
dafür eine — wir wissen nicht, wie bemessene — Be-
zahlung erhielten, auf dem Markt und zwar auf dem sog.
Trpcmnp \i0oc veranstaltet, wobei man den umliegenden
Raum mit Sitzplätzen für die Kauflustigen herrichtete: wie
alles mögliche Hausgeräth, sind insbesondere Sklaven so
verauktionirt worden, die zu gewissen Zeiträumen, nament-
1) Die gewöhnlich (von Hermann, Becker, Büchsenschütz) dafür
angeführten Zeugnisse beweisen freilich nichts; denn sie beziehen sich
nicht auf die Geldhändlerbanken, sondern auf die Verkaufstische: s.
oben S. 459 Anm. 3. Nur Theophra.-t., Char. 5 (diese Stelle ist wohl
auch bei Hermann-Blümner gemeint) kann mit einiger Wahrscheinlich-
keit auf sie bezogen werden. Entscheidend ist ausser der sachlichen
Notwendigkeit ein Zeugniss wie das in der nächsten Anmerkung
angeführte.
2) Plutarch., de vitioso puä. K. 10 S. 53313 ö TTepcouoc dpYÜpiov
Tivi tüjv yvuupiuujv 5avei£(juv, b\' dyopäc Kai xpaTre£r]c e-rroieixo tö cuu.-
ßöXaiov.
3) So beim acharnischen Thor Chremes: vgl. Alkiphr., Briefe III
3, 3 toOtov eKetvov, öv n,Tncxduriv irpöc xfj Aiourpoi TruArj KaGnuevov
(dies ist offenbar der technische Ausdruck auch für f Bankgeschäfte
treiben' : s. Demosth. XLV 33 i'cxe irdvxec Kai öx' fjv ö Traxnp eiri xou
xpaTre^ixeüeiv, xouxov <(<J>opuiuJva^> Ka0r)uevov Kai 6ioiKouvxa exri xrj xpa-
Tre^rj), xöv xf]v KauTTUÄr)V exovTa> T0V exOpd iröa cppovouvxa, Xpeunxa
xöv <t>A.uea (xöv oaveicxnv). Auch der Geldverleiher Blepsias (bei Al-
kiphr., Briefe I 26, 1) hat sein Geschäft offenbar nicht auf dem Markt,
sondern in seinem eigenen Hanse.