Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dürer, Albrecht; Weber, Anton [Editor]
Dürers schriftlicher Nachlaß — Regensburg, Rom: Druck und Verlag von Friedrich Pustet, 1912

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.69791#0171
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Sechstes Kapitel. Aufzeichnungen verschiedenen Inhalts.

169

Dürer zählt 16 Schriftchen auf:
„Beschlutzrede von dem Ablatz, was der sei.
Eine Predigt von dem Ablatz.
Eine Predigt vom Bann.
Beschlutzrede vom Gesetze Gottes.
Beschlutzrede von der Butze.
Eine Predigt von der Butze.
Eine Predigt von dreierlei Sünden und Gerechtigkeit.
Eine Lehre der Beicht.
Wie man sich zum Sakrament schicken soll.
Wie man das Leiden Christi betrachten soll.
Vom ehelichen Stand.
Eine Verantwortung etlicher Artikel.
Auslegung des Vaterunsers.
Auslegung der 7 Psalmen.
Auslegung des 109. Psalms.
Die 12 Propositionen, die Martinus mit Eck disputiert hat."
Diese Titel entsprechen den wirklichen nicht, sondern bezeichnen
im allgemeinen den Inhalt. Das erste (R.esolutiones ckisputationum
cle iuckulAenriarum virtuts) und letzte Schriftchen waren lateinisch
abgefatzt; Dürer hatte sich dieselben von einem Bekannten verdol-
metschen lassen.

Diese Schriftchen (Reden, Aufsätze) waren noch vorsichtig ge-
halten; manche Sätze waren aber bei äutzerlich katholischer Fassung
sehr verfänglich, andere verrieten deutlich Luthers Abweichung von
der Lehre der Kirche. Auch hatte Luther vom Ablasse geschrieben,
ohne das Wesen des Ablasses zu verstehen; gestand er ja selbst mit
folgenden Worten seine Unwissenheit zu: „So wahr mich mein Herr
Jesus erlöst hat, ich wutzte nicht, was eigentlich der Ablatz sei." Für
den Fall, datz sein Kurfürst seine Mitzbilligung aussprach, konnte er
die anstößigen Sätze als Disputierübung erklären. Jedoch wutzte
Luther, datz Kurfürst Friedrichs nur auf Drängen des Kaisers Maxi-
milian die Verkündigung des Ablasses, bezw. die Einsammlung einer

9 Der verschuldete Fürst war auf Rom erzürnt, weil man einen feiner uneh-
lichen Söhne bei Zufertigung einer Koadjutorstelle nicht rücksichtsvoll genug be-
handelt habe.
 
Annotationen