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Oswald Weigel <Leipzig> [Hrsg.]
Sammlung Weichberger: Versteigerung (Band 1): Ölgemälde, Aquarelle, Handzeichnungen nebst einigen Beiträgen anderer Provenienz: am Schluss: Nachlass Leo Rauth ; Versteigerung am 16. - 18. März 1914 (Katalog Nr. 46) — Leipzig, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.20156#0052
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Zur Nachricht

1) Meine Auktionen werden nicht aufgeschoben, es wird deshalb gebeten,
die Aufträge

einige Tage vor Anfang der Auktion
portofrei einzusenden und zur Vermeidung von Irrtum nicht allein Seitenzahl
und Nummer, sondern auch die Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei
kurz vor oder während der Versteigerung einlaufenden Aufträgen übernehme
ich nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung der wunschgemässen Besorgung.

2) Das Mindestangebot für eine Nummer ist 50 Pf., die Steigerungen beim
Bieten wolle man in den Preislagen von M. 5.— bis M. 20.— um mindestens
je 50 Pf., von M. 21.— bis M. 100.— um mindestens je M. 1— und darüber
hinaus um je M. 5.— bewirken.

3) Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von
welcher aus Rücksicht auf eventl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht
abgewichen werden kann, dagegen wird Wünschen in Bezug auf Trennung oder
Vereinigung von Nummern nach Möglichkeit entgegen gekommen.

4) Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfolgt in zweifelhaften
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer.

5) Für alle Verkäufe wird ein Aufgeld von 10°/0 auf die Erstehungspreise
berechnet, und zwar unbeschadet der üblichen Provision bei Aufträgen, mit
deren Besorgung das Auktions-Institut betraut wird.

6) Die Besichtigung der Gemälde und Kunstblätter ist vom 15. Februar
bis einschliesslich 15. März werktäglich von 9—12 und 3—6 Uhr, Sonnabends
von 9—2 Uhr, Sonntags von 1/211 bis S/21 Uhr gern gestattet.

Grössere Konvolute wolle man nur vor der Auktion, nicht während
der Versteigerung selbst, prüfen; Inhaltsangaben derselben für Auswärtige bereit-
willigst schriftlich zu Diensten.

7) Auktionsgegenstände erfordern selbstverständlich unter allen Umständen
sofortige bare Zahlung, es kann darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden.
Alle Nachteile, welche daraus entspringen, wenn das Erstandene nicht sofort abge-
nommen und bar eingelöst wird, fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last.

8) An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind,
die Zusendung der erstandenen Gegenstände durch die Post oder Eisenbahn unter
Belastung des Portos, der Emballage und der Versicherung, sowie Nachnahme des
Betrages. Die Beträge der ausnahmsweise in Rechnung gelieferten Bilder und
Kunstblätter werden 30 Tage nach Absendung durch Postnächnahme oder Tratte
erhoben, ohne dass eine Verpflichtung der vorherigen Anzeige dieser Entnahme
anerkannt wird.

Leipzig, Königstrasse l Oswald Weigel
 
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