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Münchener Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller [Hrsg.]
Katalog / Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller, München: Buchminiaturen und Handzeichnungen aus älterer und neuerer Zeit: zwei Münchener Sammlungen und andere Beiträge ; Versteigerung Donnerstag, den 9. März, Freitag, den 10. März — München, Nr. 19.1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.5336#0009
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige Zahlung. Ersteigertes
Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausge-
liefert. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus ent-
stehenden Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem
sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen keine
Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit
gegeben, sich von der Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch können
die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet
werden.

Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurück-
stellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100.— um mindestens RM. 1—5, über RM. 100.—
um RM. 10.—, über RM. 500.— um RM. 20.—, über RM. 1000.— um RM. 50.— bzw. RM. 100.—, über
RM. 5000.— um RM. 300.—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer
nicht

Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht
erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag
wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder
Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Ver-
steigerer abzuführen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer
seiner Bechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Er-
steigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Da-
gegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht
zugelassen.

Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrag
im eigenen Namen geltend zu machen; Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des
Käufers ist München.

Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb acht Tagen nach Schluß der Versteigerung abzuholen. Eine
Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern können wir in keiner Weise übernehmen. Der
Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Transportversicherung geht zu
Lasten des Käufers.

Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissen-
hafteste erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag
vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir
uns nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die
erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.

MÜNCHENER KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS
ADOLF WEINMÜLLER

MÜNCHEN, LEUCHTENBERGPALAIS —
FERNSPRECHER 20 9 62—51 6 16,

ODEONSPLATZ 4 — (EINGANG FURSTENSTR.)
TELEGRAMM-ADRESSE: KUNSTMITTLER
 
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