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Wilpert, Joseph [Hrsg.]
Die Malereien der Katakomben Roms (Text): Die Malereien der Katakomben Roms — Freiburg i.Br., 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1340#0540
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VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Die Darstellungen aus dem Handwerk und Gewerbe.

§ 125. Die Fossoren.

Über die Körperschaft der Fossoren, d. i. jener Todtengräber, denen das Rie-
senwerk der Katakomben das Dasein verdankt, haben de Rossi's lehrreiche Untersu-
chungen grosses Licht verbreitet.' Die Fossoren (fossores, fossarii, xomdioi) gehör-
ten, wie der Meister nachgewiesen hat, zur letzten Stufe des niederen Klerus und
versahen vielfach, bei den Grabkirchen Roms wohl immer, das Amt der Ostiarier
oder Thürhüter und Kustoden: Bis tief in das 4. Jahrhundert hinein wurden sie
aus der Kirchenkasse besoldet; in der Folge scheinen sie, wie die Kaufkontrakte für
die Gräber andeuten, den Unterhalt aus dem Erlös für die Arbeit ihrer Hände ge-
wonnen zu haben. Die Natur der Sache brachte es daher mit sich, dass jede Kata-
kombe ihre eigenen Fossoren hatte. Dass unter diesen auch solche waren, welche
eine höhere Bildung besassen, Pläne entwerfen und alles das leisten konnten, was die
oft so kunstvolle Anlage der unterirdischen Nekropolen erforderte, ist eine Thatsache,
die sich bei der Betrachtung der Architektur der Katakomben jedem von selbst auf-
drängt. Wir dürfen ferner annehmen, dass in der Körperschaft der Fossoren auch
Maler und Steinmetzen zur Ausschmückung der Grabstätten und zur Einmeisslung der
Epitaphien vertreten waren und dass diese ebenfalls für bestimmte Katakomben ar-
beiteten. Wir folgern es nicht bloss daraus, dass innerhalb der einzelnen Katakomben
sich Gruppen von Gemälden und Inschriften nachweisen lassen, die von derselben
Hand herrühren und sich weiter forterbten, sondern auch aus einem positiven Zeug-
'niss, welches die aus der diokletianischen Verfolgung stammenden Gesta fturgationis
Caeciliani bewahrt haben. Dort ist die Rede von zwei Fossoren, die vor das Tribunal
geführt werden. Auf die übliche Frage nach dem Stande bekennt sich der eine als
Fossor, der andere als Künstler: « Item inductis et adplicitis Victore Samsurici et
Saturnino fossoribus Zenophilus v. c. consularis dixit: ... Cuius conditionis es? Sa-

' R. S., III, S. 533 ff. Vgl. darüber auch Le Blant, Inscriftions c/irctieniics, II, S. 191 ff.
 
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