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sicht auf die psychologischm Formm des Motivationsprocesses
eine Anzahl von sormalen Pflichten entwickeln, welche ganz
allgemein gelten, welches auch immer in der einzelnen Gesell-
schaft oder in der einzelnen Seele der Jnhalt deS Pflichtbewußt-
seins sei. Wer jedem beliebigen Triebe des Moments folgt,
wer sich gehen läßt, wer da unüberlegt außs Gerathewohl hin
sich entscheidet und handelt, wer leicht von einem zum anderen
Plane überspringt, wer schwach jedem Widerstande nachgiebt,
der wird schwerlich der Pslicht genügen können. Selbstbeherr-
schung also, Ueberlegtheit, Consequenz, Energie u. s. w. -- das
werden Anfordcrungen sein, die man im Jnteresse der Pflicht-
erfüllung iiberall und immer an den Menschen zu stellen hat,
wie auch immer im Vesonderen sich der Jnhalt seiner sittlichen
Ausgabe gestalten möge. Diese aus dem Pflichtbewußtsein
teleologisch abzuleitenden Pflichten sind deshalü nur sormale,
und sie sind es in mehr als einem Sinne. Sie bleiben die-
selben, unabhangig von den Jnhaltsbestimmungen, die bei den
Jndividuen oder den Gesellschasten die materialen Pflichten
ausmachen, und sie beziehen sich lediglich aus die psychologischen
Berhältnisse, welche als Mittel zur Pflichtersüllung verlangt
werden müssen. Eine vollständige Darstellung derselben müßte
an dem Leitfaden der empirischen Psychologie alle Momente
und Phasen des Motivationsprocesses verfolgen, und für jedes
derselben dasjenige Verhältniß bestimmen, durch welches die
Pflichtersüllung ermöglicht wird: daraus würden sich in jedem
Falle Gebot und Verbot ableiten lassen. Eine solche systema-
tische Darstellung kann hier nicht beabsichtigt und nicht einmal
angedeutet werden; es kommt nur darauf an, zu zeigen, in
welcher Weise eine solche teleologische Ableitung möglich ist,
und dafür mögen die obigen Beispiele genügen.

Endlich sind diese sormalen Pflichten nun zwar als
solche durchaus allgemeingiltig und von den historischen ebenso
 
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