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Winkelmann, Eduard [Editor]
Urkundenbuch der Universitaet Heidelberg (Band 1): Urkunden — Heidelberg, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.2746#0447
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1782 NOV. 23.

272. Karl Theodor schenkt der Universität ein kapital von 35000 gülden, mit der
bedingung, dass die zinsen bis auf weiteres wieder zu kapital angelegt und ohne
besondere genehmigung nicht verwendet werden sollen. Mannheim 1782 nov. 23.

Wir Carl Theodor j| von gottes gnaden pfalzlgraf bei Rhein, herzog in
5 Ober- und ;| Nieder Baiern, des heiligen Römischen reichs erztruchseß und kur-
fürst, zu Gülieh Cleve und Berg herzog, landgraf zu Leuchtenberg, fürst zu Mörß,
marquis zu Bergen op Zoom, graf zu Veldenz, Sponheim, der Mark und Ravensperg,
herr zu Ravenstein etc., machen hiemit kund und offenbar Jedermann, sonderbar
aber denienigen, welchen es zu wißen nothwendig ist, was maßen wir die ganze

10 zeit unserer von gott verliehenen regierung immerhin die landesväterliche Sorgfalt
nicht nur Überhaupts für das allgemeine beste, sondern auch vorzüglich auf die
hierzu dienliche mittel der fortpflanzung guter sitten und nützlicher wißenschaften,
dahero auch nach dem beispiele unserer in gott ruhender durchleuchtigster kur-
vorfahrer dahin verwendet haben, damit unsere universitaet zu Heidelberg von zeit

15 zu zeit in beßeren flor ehre und aufnahm versetzet und erhoben werden möge;
daß wir sohin in dieser gnädigsten gesinnung uns entschloßen haben, erstgedachte
unsere kurpfälzische universitaet zu einführung mehrerer lehrstülen, auch reicherer
belohnung dortiger offener lehrer, sonderbar der iuridischen facultaet oder sonst
gnädigst gut findender einrichtung, ihre schon bestehende gute und ansehnliche

20 fundation mit einer neuen schankung von fünf und dreisig tausend gülden baaren
geldes aus unseren eigenthumlichen cabinetsmitteln zu vermehren und zu ver-
beßern. Wie wir dann hiemit und in kraft gegenwärtiger offener Urkunde erst-
besagte baare summe der fünf und dreisig tausend gülden erwehnter unserer
universitaet zu Heidelberg mit wohlbedachtem gnädigsten willen eigenthumlich

25 überlaßen, wirklich schenken und einhändigen, zugleich aber uns bedingen und
ernsthaftest befehlen, daß diese geschenkte summe der 35000 fl. alsogleich zu
capital auf gerichtlich versicherte Unterpfänder und Obligationen ausgeliehen oder
zu erwerbung ergiebiger einkünfte an gülten oder liegenden gütern verwendet,
die iährlich davon eingehende zinse und gefalle aber noch zur zeit nicht angegriffen,

30 sondern biß auf unsere nähere gnädigste anweißung zwar durch die ohnehin
bestellte receptores der universitaet erhoben, von diesen mittelst Stellung einer
besonderen deßfalsigen rechnung ad fiscum academicum (nachdem die etwaige
naturalgefälle zu geld gemacht worden) alliährlich richtig eingeliefert und, wie
solches gehorsamst befolget worden, der gnädigst angeordneten obercuratel mit

35 anläge der rechnungen und empfangsschein des provisoris fisci durch den senat
angezeiget, von iener aber an uns gehorsamst einberichtet werde. Wie dann auch
dieselbe nach ihrem bißhero bewährtem diensteifer sich zu bestreben hat, daß
sotane unsere höchste willensmeinung zum genauesten Vollzug gehorsamst befördert,
mithin diese geschenkte fundationsvermehrung in ihrer Wesenheit erhalten, die

40 davon iährlich fallende interesse und einkünfte fleisig erhoben, aber noch zur
zeit biß auf unsere nähere anweißung zusammengehalten oder etwan zu kapital
angelegt, darüber iährlich besondere rechnung geführt, der erfolg angezeiget und
uns demnechst mit beilagen iedes iahr unterthänigst einberichtet werde. Wir
zweiflen immittelst nicht, es werden rector und professores unseres generalstudu

45 zu Heidelberg diese unsere gegenwärtige schankung nebst angefügter bedingnu
 
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