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Ais die neugegründete, badische historische Commission in ihrer ersten Sitzung am 20. April 1883
ihr vorläufiges Arbeitsprogramm aufstellte, beantragte ich in dasselbe die Bearbeitung der „Regesten der Pfalz-
grafen am Rhein vom Anfange des Wittelsbach'sehen-Hauses (1214) Ms auf König Ruprecht" aufzunehmen,
Die Begründung des Antrags war folgende:

„Die Rheinpfalz ist von den grösseren Territorien des alten Reichs dasjenige, dessen geschichtliche Be-
handlung in der neueren Zeit ganz unverhältnismässig vernachlässigt worden ist, hauptsächlich wohl deshalb,
weil es in keines der neueren Staatengebilde aufgegangen, sondern vollständig aufgelöst ist. Die Archive sind
ebenfalls ganz zerstreut. Einer Geschichte der'Pfal^-.die trotz Häusser's Buch uns eigentlich noch fehlt, wird
erst eine Grundlage geschaffen werden müssen, durehsorgfältige Registrirung der sie betreffenden Urkunden, und
ich denke mir, dass diese in der Weise zu geschehen hat, dass

„I. die von den Landesherren ausgestellten Urkunden und Briefe verzeichnet werden,- und zwar mössten
hier auch solche aufgenommen werden, welche Personen'bezw. Orte betreffen, die nicht in den geographischen
Rahmen Badens fallen; andererseits könnten von Anderen (Kaiser, Fürsten etc.) in Bezug auf die Pfalz als
Ganzes an ihre Landesherren gegebene Stöcke eingeschaltet werden, — dann

11. worden die einzelne Stände. Herrschaften, Orte etc. der Pfalz angehenden, gleichviel von wem aus-
gegangenen Urkunden, Briefe etc. chronologisch zusammenzustellen sein. Hier könnte man sich auf die heutigen
Grenzen Badens beschränken und wurde somit — in "Verbindung mit dem ersten Teil — zu einer nahezu voll-
ständigen Grundlage für die Geschichte der badischen Pfalz gelangen, zu einer Uebersieht des vorhandenen
Materials, in welches auchWeisthümer, Ortsstatuten u. s.w. Platz finden würden. Ausgeschlossen könnte bleiben,
was sich auf die Geschichte der Universität Heidelberg bezieht, da dieses Material anderweitig behandelt wird.
Ich bemerke noch, dass für den ersten Teil eine längst nicht mehr ausreichende Vorarbeit in Böhmer's Wittels-
bach-Regesten vorliegt und dass für den ortsgeschiehtlichen Teil dankenswerte, aber nicht abschliessende Mii>
teilungen aus den Beständen des General -Landesarchivs in der Zeitschrift für die Gesehiehte des Oberrheins
gemacht sind."

Die Commission billigte Antrag und Begründung, und indem sie mir die Oberleitung der Unternehmung
übertrug, ermächtigte sie mich; den Herren Dr. Wille, jetzt Professor und Universitätsbibliothekar, und Dr. A. >
Koch, jetzt ausserordentlicher Professor, die eigentliche Bearbeitung der pfälzischen Regesten zu übertragen.
Indem ich nun die Ehre habe, die Arbeit dieser Herren hier abgeschlossen vorzulegen, und nicht zweifle, dass sie
für sich selber sprechen wird, glaube ich doch noch rüeksichtlieh zweier Punkte einige Worte zur Erklärung bei-
fügen zu müssen.
 
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