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XII

auf die Böhmer sehen Wittelsbacbisehen Regesten verwiesen wurde; auf er schöpfende archivalische Forschungen
wurde nach dieser Seite hin nicht Bedacht genommen. Auch die Geschichte der Oberpfalz, obwohl diese dauernd
mit der Pfalz verbunden war. konnte nicht im Interesse unserer Arbeit liegen. Da sieh aber bei Durchsicht der
Karlsruher Eegistratur- und Cöpialbücher auch eine Reihe unbekannter auf die Oberpfalz bezüglicher Urkunden
vorfand, wurden dieselben mit aufgenommen. Für oberpfälzische Forscher wären dieselben wahrscheinlich an dieser
Stelle verborgen geblieben, auch die im Münehener Reichsarehiv befindlichen Oberpfälzisehen Cöpialbücher wurden
der Ergänzung halber beigezogen. Eine annähernde Vollständigkeit darf aber der Benutzer des vorliegenden
Bandes auch nach dieser Seite hin nicht erwarten:

Regesten arbeiter werden sich immer die Böhmer'schen Arbeiten zum Muster nehmen müssen, in einigen
Punkten sind wir jedoch von seinen Grundsätzen abgewichen. In den Kaiserregesten haben sowohl er wie seine
Nachfolger alle Urkunden der Herrscher von den Reiehssaehen und den päpstlichen Regesteh geschieden, auch
die urkundenden Frauen wurden einer besonderen Abtheiluug zugewiesen. Bei einem so umfassenden gewaltigen
Stoffe, bei welchem vielfach die in den einzelnen Abtheilungen vertretenen Regesten eine innere Verwandtschaft
nicht haben, ist dies empfehlenswerth. In den pfälzischen Regesten sind Aussteller und Empfänger der Urkunden
nicht gesondert behandelt worden, bei der grossen Reihe von Belehnungen, Verpfandungen, Kaufbriefen, Burg-
frieden, Ehepacten, Wittumsbriefen und verwandten Stücken, bei denen Hauptbriefe und Reverse nicht allein in-
haltlich, sondern auch vielfach dem Datum nach einander nahe stehen, schien es schon der Uehersichtliehkeit
wegen gerathen keine Trennung vorzunehmen, um so den gesammten Stoff über die betreffende Rechtsfrage
beisammen zu haben. Alle von den Empfängern ausgestellten Regesten wurden darum dem laufenden Datum
nach unter die pfalzgi'äfiichen Stücke eingereiht und der Ausstellort nur dann in die Itinerarzeile aufgenommen,
wenn der Aufenthalt der betr. Pfalzgrafen ausser allem Zweifel stand. Auch in Fällen, in welchen mehrere Brüder
zusammen regierten, dürfte das oben erwähnte Princip gewiss keine Missbilligung erfahren. Das vierzehnte Jahr-
hundert ganz besonders ist ja reich an Landestheilungen, in der Pfalz und in Baiern. Von der grossen Theilung
des Jahres 1310 (Reg.nr. 1646—1648) ist die Pfalz noch unberührt geblieben. Im Vertrage von Pavia war den
Brüdern R u d o 1 f II und Rupreehtl mit dem Neffen Ruprecht II die ganze Pfalz und weitaus der grössere Theil
der Oberpfalz zugefallen, schon 1338 (Reg. nr. 2173) folgte die erste pfälzische Landestheilung nach, in welcher
Rudolf II einen Tbeü der Rheinpfalz und der Oberpfalz, der Bruder Ruprecht I und Neffe Ruprecht, Herzog Adolfs
Sohn, den andern Theil mit Heidelberg erhielten. Eine zweite Theilung i. J. 1353 (Reg. 2782) regelte die nach.
R.u d o 1 f s II Tode entstandenen Streitigkeiten in der Weise, dass R u p r e c h t der Theil des verstorbenen Bruders zu-
gewiesen ward undBuprechtll sich mit der 1338 zugewiesenen Portion begnügen musste. Alle diese Nutzungs-
theilungen haben auf die Regierung des Landes selbst keinen entscheidenden Einfluss gehabt und so haben wir
es dann in dem erwähnten Zeiträume mit einer Reihe gemeinsamer Beurkundungen zu thuu. In solchen Fällen
wurden die betreffenden Stücke den Regesten des ältesten der Regenten zugethejlt und dann später bei den Ur-
kunden der andern Pfalzgrafen, jedoch nur in wichtigen Fällen, auf die frühern Nummern verwiesen. Mit Absicht
habe ich den ältesten der Söhne Rudolfs I, den Pfalzgrafen A dolfnieht besonders behandelt, sondern aus histo-
rischen Gründen und in Rücksicht auf die Uebersiehtliehkeit den Regesten Ludwigs (IV) des Baiern zugewiesen.
Die Schicksale Adolfs, der, von spärlichen Urkunden abgesehen, niemals als selbständiger Regent der'Pfalz auf-
trat1), auch nach dem erwähnten Münchener Vertrage (1313) gar nicht dazu berechtigt war, sind so eng mitden .
pfälzischen Ereignissen unter Ludwig dem Baiern verknüpft, dass eine Trennung seiner Regesten vondenen Lud-
wigs eine übersichtliche Benützung des auch zeitlich so eng begrenzten Materials ersehwert hätte. Aus demselben
Grunde haben auch die Regesten der Pfalzgräfin M e ch t i 1 d hier ihren Platz gefunden. In allen diesen Fragen über

'■) Di est'- Aufi'asiuw: theil i ?\-hou C <> I I i ■■. I:. ■. ■!..■■■ .11 üftr ;'i;i.]:^r^i;;;]ii:;; tv.;äciiicl:te vom Jahre 1294—1329
unter den Regierangen Pfalzgraf Budolfe des I and Kaiser Ludwigs von Baiern". (Abhandl. der kurbair. Akad. III.)
Eine engegengesetzte Ansicht vertritt die Geschichte Adolfs, welche der Kirch enrathsdirector Philipp Wilhelm Fladt
als Wanuscript hinterlassen hat, unter dem Titel: »Historiscii-Ci'itisch und IJiplomatische Untersuchung von äea sich sehr
widersprechenden Lebenumständeh Churfürsten Adolfs Simplicis von der Pfalz*. Das Manuscripi, auf welches ich an anderer
Stelle zurückkommen werde, stammt aus dem Besitze des bekannten pfälzischen Geschichtsschreibers J. G. Lehmann
und befindet sieh jetzt in der Heidelberger Universitätsbibliothek (Cod. Heid. 363 nr. 94). .'...■
 
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