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104

Kudolf I 1314.

apr. 2

Speier

Heidelberg

Lengenfeld

(München) Rudolf und Ludwig geben kloster TJndestorf genannte von ihrem ehemaligen viztum
Wernher verkaufte Besitzungen zu eigen. — Witt Eeg. 65. Von Ludwig allein, aber in beider
namen ausgestellte Urkunde; denn Rudolf kann nicht anwesend sein. 1738

gestattet kloster S. Johann bei Alzei einen viehhirten au halten. — Witt. Reg, 65. 172&

Weicnart erzbischof von Salzburg, Niclas bischof von Regensburg und Heinrich könig
Böhmen machen eine sühne zwischen herzog Friedrich von Österreich und seinem brudor
einer- und den pfalzgrafen Rudolf und Ludwig, den pflegern ihrer vettern von Niederbaiern,
anderseits. Q. u. Er. 6,224 ex or. — Lichnowsky, Häbsb. Reg. 384, nr. 240. Tgl. Witt.
Reg. 73.. 1730

verspricht, herzog Friedrieh von Österreich oder iro falle des todes desselben seinen bruder herzog
Leopold zum römischen könig zu wählen. — Böhmer Eeg. Lud. 234 nr. 7. Liehnowsky, Habsb.
Reg. 348 nr. 242. Witt. Reg. 65.. 1731

mitbesiegelt die nrkunde des herzogs Leopold von Österreich für den erzbischof Heinrieh v. Köln.
Bodmann, Cod. epist Eud. 329. 1733

Rudolf und erzbischof Heinrich von Köln versprechen, dass. keiner von ihnen dem könig Johann
von Böhmen seine stimme geben oder dessen wähl zustimmen solle wegen seiner minderjährig-
keit;' zugleich verspricht der erzbischof dem pfalzgrafen, im falle er selbst einen anderen wähle,
als den herzog Friedrieh von Österreich, dafür sorgen zu wollen, dass dann dieser gewählte
ihm wegen der kosten und anderem so thue, wie es herzog Friedrieh versprochen hat. Or.
Düsseldorf st.-arch. — Lacomblet, TJB. f. d. Niederrh. 3,97. — Böhmer Reg. Lud. s. 236
nr. 15. Witt. Reg. 65. " 1733

ernennt Johann bischof von Strassburg, sowie die graten Johann von Sponheim rmd Johann
von Fassau zn seinen bevollmächtigten bei der bevorstehenden königswahl. — Böhmer Reg.
Lud. s. 236 nr. 16. — Witt. Reg. 65. ' 1734

(München) Rudolf and Ludwig gewähren den bürgern von München für die lösung der von ihnen
Augsburger Juden geschuldeten summe Steuerfreiheit. — Aussteller ist Ludwig zunächst allem,
welcher mit besonderem revers vom gleichen tage das Siegel seines braders nachzuliefern ver-
spricht. — Witt. Eeg. 65. 74. 1735

Rudolf und Ludwig verbieten die gefangennähme von amtleuten des klosters Tegernsee. — Witt-
Eeg. 65. 1736

kloster Ensdorf, dass sie fernerhin nieht mehr die aufnähme von frauen

verlangen wollen. — Witt. Eeg. 65. 1737

dieselben verleiben einer Schwester im kloster Pielenhofen einige holzgründe.—Witt.Eeg.66.1738
dieselben befreien einen genannten ritter wegen der von ihm im streit bei Gammelsdorf geleistete8

dienste von Steuer und dienst. — Witt. Eeg. 66. 1739

dieselben verschreiben dem ritter Rudiger von Pinzing für die bei Gammelsdorf geleisteten dienst

wo er das feindliche banner eroberte und »den Udemir* fing, 140pfond.— Büchner, Gesch.

v.Baiern 5,261 „ans dem Amberger Archiv* ; jetzt scheint die Urkunde verloren, vgl. Riezlei'»

Gesch. Baieras 2,299 anm. 1740

dieselben als pfleger der herzöge von Niederbaiern bestätigen kloster Ebersberg seine gerichte-

barkeit. — Witt. Reg. 66. 1M.1

dieselben verordnen, dass die bürger von Erding, welche guter vom kloster Ebersberg inne haben,

jährlich dessen gericht besuchen sollen. — Witt. Eeg. 66. W4S

dieselben entziehen ihren amtleuten das gericht über das S. Clarenkloster in München und über-
Witt. Eeg. 66. IM?
dieselben versetzen Dietrich dem schenken von Flügelsberg genannte höfe. — Witt. Reg. 66. IM*
dieselben befehlen ihren beamten die dem spital zu Regensburg zugewandten gaben zollfrei zn
— Witt Eeg. 66. H»
verpfänden Heinrich dem Säschenhauser (so) für die 50 pf. Münchener heller, die sie

wegen des dienstes, den er dem herzog Rudolf am Rhein thun soll, demselben schuldig sied.

genannte guter. — Witt Reg..66.. , IM»

dieselben tauschen mit kloster Altenhohenau genannte, guter. .— Witt Reg. 66. I IM™
 
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