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Rudolf n 1348 — 1349.

141

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» SO

[Frankfurt]

Speier

nach ausstellung ihres ersten briefes der graf auch von dem Mainzer und den beiden
gewählt sei. Eiedel, God. Brand. 11,2,235. — Reg. Kar. reichss. 62. 2326

(Frankfurt) von Rudolf bevollmächtigt gibt sein bruder Ruprecht dem grafen Günther von
Schwarzburg seine stimme und verspricht hilfe gegen Karl von Böhmen. Lunig R. A. 4,216.
. 5,567. Strave, Hist. poL archiv 1.33. Tolner 86. — Reg. Kar. reichss. 68. Tgl. Janson,
Günther 27. Ebenso versehreiht sieh erzb. Heinrich von Mainz und Kuno von Falkenstein,
domprobst und Vormünder desselben stifts dem Schwarzburger, wobei von einer durch die
pfalzgrafen, den Sachsen und Brandenburger geschehenen wähl die rede ist. Ein Wahltag aber
war noch nicht gehalten worden! Vgl. Janson 27. 2327

beurkundet die in seiner vollmacht von Ruprecht am l.ianuar für Günther abgegebene stimme,
erneuert dieselbe and verspricht die wähl bis zum 30. Januar zu künden den grafen, herren,
dienst-u.burgmannenundallenreichsstädten.Lünig,E.A.4.^1 6.— Res;-. Kar. radiss.iM. '"l'A?Ji
feierliche wähl Günthers durch den erzbischof Heinrich von Mainz, die pfalzgrafen Rudolf und
Ruprecht und den markgrafen Ludwig von Brandenburg, der zugleich mit vollmacht der her-
zöge Erich d.ä.u.d.j. von Sachsen wählt. Reg.Kar.s.500 (wo ausfuhrliche quellenangaben).
Damit hatten also die abmachungen wegen wechseis der kurstimme schon keine bedeutung
mehr. Dass die wähl nach Matth. v. Neun, (bei Böhmer 4,269) geschehen sei „per Rudolfum
. . . annuente Roberto fratre suo et capto tunc Ruperte fratueli eorum* ist natürlich unrichtig.
Ausdrücklich reden die von Mainz, Brandenburg und Ruprecht (Reg. Kar. s. 536) an die
wetterauischen städte geschickten wahlverkündigungen von der wähl durch die beiden pfalz-
grafen. ■ " 2329
gestattet dem grafen Jofried von Leiningen alle seine eigenen lente auch künftighin mit alien
diensten und nutzungen zu behalten. — Lehmann, Burgen d. Pfalz 3,100. 2330
zeigt den städten Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen die erwählung des grafen Günther
von Schwarzburg zum röm. könige an und sichert ihnen, sowie allen Städten, welche Günther
alierkennen, ihre rechte und freiheiten zu. Or. Frankfurt, stadt-areh. — Janson, Günther
132 nr. 5, ,. 2331
verkündet der Stadt Frankfurt die wähl Günthers und fordert zur huldigung auf. Or. Frankf.
stadt-arch. — Janson, Günther 133.— Die wahlverkündigung Rudolfs, welche auch nuran
Frankfurt gerichtet ist, ist weit kürzer abgefasst, als die von Brandenburg Mainz und Ru-
precht, sie erwähnt z.b. der wahlvorgänge, der Verschiebung der wähl, auch der mitknrfürsteu
■ nicht. Daraus, dass Rudolf für sich allein und nicht gemeinsam mit Ruprecht die wähl ver-
möchte ich indessen noch nicht auf eine Spannung zwischen denbrüdern schliessen,
Janson, Günther 1,35. . 2.332
verlobt seine toehter Anna mit Karl IV; dieselbe erhält ein zugeld von 6000 mark Silber auf
genannte oberpfalzische orte und erbfolge in den landen ihres vaters, falls,dieser ohne männ-
liche erbe abginge, für diesen fall soll sogar vorläufig huldigung in Rudolfs landen geleistet
werden. Bachmann, Über Archive 198 nr. 50. Cod. dipL Morav. 7,647. — Reg. Kar.
reichss. 86. '*'■'." 2333
die von kaiser Ludwig der Trierer kirche gegebenen Privilegien. Kess'elstatt. Copb.
Trier p. 532. (Durch gymnasiallehrer Feiten daselbst). 2334
(Frankfurt) Gottfried herr zu Eppenstein erhält vom pfalzgrafen bewilligung, den kirchsatz zu
Rockenberg den frauen des klosters daselbst zuzueignen. Karlsr. Copb. 457,49. 2335
urkundet, dass die mit willen seines bruders Ruprecht dem Engelhard von Hirschhorn gemachte
Verpfändung, des letzteren rechte nicht beeinträchtigen solle. Or. Karlsr. G. L. A. ib. Copb.
457,41. 2336
erscheint unter den fürsten, vor welchen Karl IV einen reehtsspruch erlässt, -der die Mainzer
auffordert, dem abgesetzten Heinrick von Vinieburg zu entsagen und Gerlach von Nassau
anzuerkennen. — Reg. Kar/nr.'905.- 2337
(Speier) Karl TV genehmigt, dass derselbe für 6000 kleine gülden die vom reiche verpfändeten,
städte Sinsheim und Mosbach mit der vogtei über das kloster zu Sinsheim an Engelhard von
Hirschhorn weiter verpfände. Or. Karlsr. G. L. A. — Zeitschr. f. d. 0.12,334. Reg. Kar.
nr. 922. Zeitschr.f. d. 0. S". F. 1,338. ■ 233S
 
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