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Zeitschrift für christliche Kunst — 27.1914

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Arntz, Ludwig: Burg- und Schlosskapellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.4362#0210
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ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST. Nr. 11/12

handene Hofeinfassung oder Hofbauten (Ring- oder Zwingermauern und Türme)
oder freistehend, selbständig errichtet worden sind. Ähnliche Grundformen, wie
sie bei den eingebauten Kapellen angewandt wurden, kehren auch hier wieder.
Meist sind es einschiffige Bauten mit geradem, rundem oder vieleckigem Chor-
schluß.

a) Von angelehnten Kapellenbauten seien angeführt die einfach recht-
eckigen Saalbauten von Burg Fleckenstein (Kreis Weißenburg) und von
Freienstein im Odenwald, sowie die Schloßkapelle in Oppeln. Hier
ist auch zu nennen die obere Burgkapelle von Greifenstein (Kreis Wetzlar),
welche über der älteren, zweiwöchigen, 78 qm großen Anlage des XV. Jahrh. im
Jahre 1683 als Saalbau mit doppelseitigen Emporen (165 qm) errichtet worden ist.
In der Frankenburg bei Todenmann (Grafschaft Schaumburg) steht noch die
angelehnte Kapelle mit rechteckigem Schiff und runder Chornische. Das aus-
gesprochene rechteckige Chorhaus ist in Burg M o n t j o i e vertreten, wo das
Chor in typischer Weise aus dem Mauerring heraustritt. Ein Langschiff mit gleich
breitem oder eingezogenem Chor in gotischer Ausbildung ist mehrfach erhalten,
u. a. in der 1358 gegründeten Kapelle auf der Schönburg bei Oberwesel
am Rhein (Abb. 21). Die achteckige Chorlösung wird bevorzugt; sie erscheint
in Schloß Hörn bei Göggingen, in Burg L a e r (Kreis Meschede), in der alten
Schloßkirche von S u 1 z b u r g (Kreis Lörrach); auch in Burg Straßberg im
Schmeiental ist die einstige Kapelle, wenigstens in den Grundmauern, noch
deutlich erkennbar. Hierhin zählt u. a. die kleine Regiswindiskapelle
in Schloß Laufen am Neckar (13,50 qm) und die alte Schloßkapelle in Schloß
T ü r n i c h (Kreis Bergheim), 43,50 qm (Abb. 22). Bemerkenswert ist auch die
bescheidene, jetzt noch benutzte Kapelle auf der Feste Lichtenberg i. E.
(17 qm), wo sich im Grundriß an das 3,50 m große Quadratfeld die Altarendung
mit drei Seiten des Achteckes anschließt; durch zwei tiefe, seitliche Banknischen
wird der Fassungsraum entsprechend erweitert. In diesem Zusammenhang ist zu
vermerken die Burghofkapelle in H o h b a r r i. E., bei der dem Langschiff ein
gestreckter Chorraum mit fünf Seiten des eingeschriebenen Sechseckes an-
gefügt ist.

b) Bei den freistehe|nden, selbständigen Kapellenbauten im Burgberinge
oder Burgfelde ist, wie schon erläutert, auch die verhältnismäßig f reieste und einheit-
lichste Ausbildung möglich gewesen. Diese konstruktive Ungebundenheit schloß

jedoch nicht aus, daß bei einer oder
anderen Anlage an einen älteren Bau-
bestand aus Gründen der Zweck-
mäßigkeit anzuknüpfen war, oder daß
unter Umständen bauliche Verbin-
dungen irgendwelcher Art in späterer
Zeit mit benachbarten Bauwerken
hergestellt werden mußten. Die freie
Lage begünstigte eine dem Bedürfnis
folgende Vergrößerung nach jeder
Richtung, und so spiegeln sich in dem
oft aus bescheidenen Anfängen her-
Abb. 21. Burg SAönburg bei Oberwesel, vorgegangenen Bauwerk besonders

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