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Zoepfl, Heinrich
Vergleichung der römischen Tutel und Cura mit der heutigen Vormundschaft über Unmündige und Minderjährige — Bamberg und Aschaffenburg: Dresch, 1828

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https://doi.org/10.11588/diglit.45292#0007
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Inh alt.

Seite.
Einleitung .. 1
Erster Abschnitt.
Unterschied der Tutel und Cura nach römischem
Rechte.
Vorbemerkung .. 3
I. Verhältnifs des Vormundes zur Person des Pflegebe-
fohlenen.
A. Im Allgemeinen. 4
B. zur physischen Persönlichkeit des Mündels
a) in Rücksicht des Alters. 5
b) in Betreff der Erziehung.. . 6

c) in Betreff der Alimente. 18
C. zur bürgerlichen Persönlichkeit.21
Verhältnifs der auctoritas zur patria potestas .27
II. Verhältnifs des Vormundes zum Vermögen des
Pflegebefohlenen.
Unterschied des tutor gerens und honorarius ....... 36
Von dem tutor notitiae causa datus ............ 40
Ueber das Recht des tutor honorarius, auctoritatem, zu
interponiren .43

III. Unterschied in der Person des' Tutors und Curators 52
IV- Unterschied in der Entstehung, Dauer und Endigung
der Tutel und Cura.

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