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Zoepfl, Heinrich
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte: ein Lehrbuch in zwei Bänden (1): Deutsche Volks- und Staatsgeschichte in quellemmäßigem Abrisse bis zur Stiftung des Deutschen Bundes — Stuttgart: Krabbe, 1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.47336#0081
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§. 18. Von Arminius bis zum Markomannen-Kriege. 57
war jedoch die Macht der Römer mit einem Schlage gebrochen. Rom
zitterte für seine Erhaltung. Die Deutschen begnügten sich aber, ihre
Freiheit wieder errungen zu haben 7).
§• 18.
b) Von der Niederlage des Varus bis zu dem Anfänge des Markomannen-Krieges.
(J. 10 n. dir. — 166.) ’).
Die neuen Züge des Tiberius und die Unternehmungen des
Germanicus vermochten nicht, das innere nördliche Deutschland
unter die römische Herrschaft zurückzuführen (J. 10—17 n. Ohr.).
Kaum waren die in Rom gefeierten Triumphe vermögend, das Ansehen
der römischen Waffen in den Augen des eigenen Volkes einigermassen
wieder herzustellen und die Niederlage des Varus vergessen zu
machen. Staatsklug beschloss Tiberius die deutschen Völkerschaften
einige Zeit im Genüsse der neu errungenen und kühn vertheidigten
Freiheit zu lassen, ■wohl voraussehend, dass innerer Zwiespalt unter
den Deutschen unvermeidlich und Schwächung der deutschen Völker
durch sich selbst (das Wünschenswertheste bei der damaligen Lage
des römischen Staates) hiervon die natürliche unausbleibliche Folge
sein würde 2). Wie richtig Tiberius gerechnet hatte, bewies der
bald hierauf zwischen dem Cheruskerbunde und dem nach Ausdehnung
seiner königlichen Macht strebenden Markomannen-Könige Marobod
ausgebrochene Krieg3) (J. 19 n. Chr.) , in welchem Marobod unter-
lag. Verrathen von den Römern, welche, anstatt die gehoffte Hülfe
zu gewähren, den jungen von Marobod schwer beleidigten und ver-
triebenen Fürsten Ca tu al da zum Angriffe auf ihn ermuthiget hatten, sah
sich Marobod genöthiget, seiner Herrschaft zu entsagen und römische
Gastfreundschaft nachzusuchen 4). Roms Politik begnügte sich fortan, die
’) Tac. Annal. I. 55. — Dio Cass. L. 56. — Veli. Paterc. II. 118. —
Am besten über diese Schlacht: Luden a. a. 0. 2tes Bch. c. 5. — Wirth,
Gesch. d. Deutsch. I. p. 286 flg. — Vergl. oben §. 5 Note 6. —
*) Vergl. überhaupt Luden, Gesch. d. Deutsch. 1. Bd. II. Bch. c. 6—15. —
J. C. Pfister a. a. 0. Bd. I. S. 91 u. flg. — Mascov, Gesch. der Deutschen
(edit. 1750) Bd. I. S. 83—146. — M. J. Schmidt, Gesch. der Deutschen Bd. I.
(1783) S. 119. — Wirth, Gesch. der Deutschen I. p. 304 flg. —
2) Tacit. Annal. I. c. 31 — 58. 64, II. 8. 17. 22. 24. 25. — Sueton in
Tiber, c. 17. — Veil. Paterc. II. 129. —
3) Tacit. Annal. II. 44—46. —
*) Tacit. Annal. II. 62. 63. Catualda war nicht ein’Gothenfürst, sondern
hatte bei diesen nur Schutz gefunden. Er selbst wurde bald wieder durch die Her-
munduren unter Vibilius gestürzt, und gezwungen, eine Freistätte bei den Römern
 
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