Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Zoepfl, Heinrich
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte: ein Lehrbuch in zwei Bänden (1): Deutsche Volks- und Staatsgeschichte in quellemmäßigem Abrisse bis zur Stiftung des Deutschen Bundes — Stuttgart: Krabbe, 1844

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.47336#0082
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
58 Volksgeschichte. I. Zeitraum (vom J. 114 v. Ch. bis 511 n. Ch.).

Uneinigkeit im Innern der deutschen Stämme, welcher mitunter die edelsten
Opfer fielen 5), sorgsam zu nähren 6) und bei günstigen Gelegenheiten
seinem Interesse ergebene Mitglieder vertriebener fürstlicher Familien
wieder in die ehemalige Herrschaft ihrer Ahnen zurückzuführen 7).
Die römischen Waffen selbst beschränkten sich auf die Vertheidigung
der Rhein-Gränze 8) und auf die Bekämpfung, ja mitunter Ausrottung,
jener einzelnen kleineren germanischen Völkerschaften, welche die
römische Herrschaft anerkennend, manchmal durch die Unersättlichkeit
der römischen Provinzialverwaltung zur Verzweiflung getrieben, die
Waffen gegen ihre Unterdrücker erhoben 9). Nachdem im nördlichen
Deutschland durch das Zusammenwirken dieser Ursachen der Cherus-
kerbund sich aufgelöst hatte und nur noch die Ratten mit einiger
Kraft die deutsche Freiheit gegen die Romer behaupteten, erweiterte
sich gegen Süden allmählig die Macht der Hermunduren 10), welche
endlich auch sogar in einem wegen der Salzquellen veranlassten und
mit grosser Erbitterung geführten Kriege sich die Ratten unterwarfen.
(J. 58 n. Chr.) n). Zehn Jahre später (69) wagten die Bataver von
Civilis geführt und durch die Wahrsagungen der Veile da begeistert,
den Kampf um die Freiheit, welcher zwar Anfangs, als auch ganz
Gallien für die Sache der Freiheit sich erheben zu wollen schien, sehr
bedenklich für die Römer wurde; bald aber treulos von seinen Bundes-
zu suchen. Sein und Marobod’s Gefolge, welches mit ihnen Deutschland ver-
lassen hatte, wurde von den Römern über die Donau zurückgebracht, zwischen den
Flüssen March und Kuss angesiedelt und erhielt einen Quaden, Vannius zum
König. — Tacit. Annal. II. 63. — Vergl. §. 12. —
5) So Arminius selbst nach Tac. Annal. II. 88. —
6) Tacit. Annal. II. 62. — Auch Meuchelmord wurde nicht gescheut, z. B.
bei Gannascus dem Chaukenfürsten, Tacit. Annal. XI. 19, Dio Cass. LX.
c. 30, wodurch auch einigermassen verdächtig wird, was Tacitus über den Tod
des Arminius berichtet. —
7) So z B. den Italicus, später den Chariomer (unter Domitian) u. s. w. —
8) Wahrscheinlich beginnt schon in dieser Zeit die Vermehrung der Schanz-
und Pfahlwerke an der Donau- und Rheinlinie, da es überhaupt nicht wahrschein-
lich ist, dass diese in Folge der Hermannsschlacht von den Deutschen geschleift
worden wären, indem Armin seine Cherusker und ihre Bundesvölker nicht äusser
ihr Land und gegen den Rhein zu geführt hat. —
9) So z. B. die Friesen wegen der Bedrückungen durch Olenius. Tacit.
Annal. IV. 72-74. —
>°) Sie vertrieben unter des Vibilius Anführung 30 Jahre nach dem Sturze
des Catualda auch den Vannius. Tacit. Annal. XII. 29. 30. —
u) Tacit. Annal. XIII, 57. — S. §. 15 Note 6. —
 
Annotationen