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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XL]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0151
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Der christliche Diogenes. 11H
ein, wenn er §. 28. sagt: hat man „wohl einer
„Vergebung anderer ttöthlg? Sie haben in der
„Schrift die wahre Heilssrdnung entdeckt/ inwel-
„cher der göttliche Rathschluß die Menschen durch
„Christum und sein Blut von Sünden reinigen
„will. Nichts ist ihnen leichter, als die Anwen-
dung der allgemeinen Wahrheit auf ihre eigene
„Person. Sie selbst können sich.also die Sünden
„vergeben. Sie selbst hören die Stimme Christi
„in der Schrift: sey getrost! mein Sohn, deine
„Sünden sind dir vergeben.,, Wenn nun dem
also ist, so fällt ja jene eingebildete und nirgends
erwiesene Nothwendigkeit der Ankündigung un-
srer Begnadigung von einem andern von selbst
über den Haufen. Und gesetzt, cs ließe sich, ws
nicht die Nothwendigkeit, doch wenigstens ein
scheinbarer Nüßen der Sache erweisen, so könnte
sich doch die Gewalt der Geistlichen, Sünde zu
vergeben, nicht weiter erstrecken, als ihre Fähig-
keit. Da nun jene apostolische Fähigkeit (die
Untrüglichkeit) aufgehört hat, und unfern Geist-
lichen mehr nicht übrig ist, als eine, einem jeden
Layen mögliche, richtige Kenntniß der Heilsord-
nung, nach welcher Gott Sünde vcrgicbt, so
bleibt ihm auch von jener Gewalt mehr nicht übrig,
als die Macht, dem Beichtkinde zu sagen „daß ihm
„Gott, unter der Bedingung, daß es-ihm
„hiemit die Vergebung der Sünden ankündigen
„lasse.,, —- " Und das ist gerade so viel, als jedes
Beichtkind sich selbst sagen kann, wenn es gcsun-
I 2 den
 
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