Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

DOI issue:
[Recensionen]
DOI article:
[Recensionen XXI-XL]
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0153
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Der christliche Diogenes. IZZ
Vergebers voraus, und untersucht §. 17. f. welche
P'rsonen dazu genommen werden müssen. Ein
Christ als Christ ist dazu nicht geschickt. Denn
zur Ausübung dieser Gewalt §. 18. gehört 1) Er-
kenntniß der Ordnung, in welcher Sünden verge-
ben werden, und 2) dieses, daß der Sündenver-
gcber bey demjenigen, dem er Sünden vergeben
will, in einem gewissen Ansehen stehe, so daß sich
dieser gewiß darauf verlasse, er verstehe die Heils-
ordnung und werde sein Urtheil dem Sinne Got-
tes gemäß einrichten. Hier kann nun ein Kind
cinschen, 'daß ein Laye diese Erfordernisse auch
haben könne; aber das glaubt der Verfasser schlech-
terdings nicht: daher fragt er nun (§. 19.) wer
jenes Ansehen und Glaubwürdigkeit dem Sünden-
vergeber ertheilcn solle? Dies wird diöjunctiv
beantwortet. Entweder muß ich dem, der mir
die Sünden an Gottes statt vergeben will, selbst
prüfen, ob er jene Erfordernisse habe — oder die
Kirche muß mich mit ihrem Zeugnissevon derTüch-
tigkeit meines geistlichen Richters (wie abge-
schmackt ist diese Benennung?) jener Prüfung
überhcben. Zu dem ersten, sagt der Verfasser, stnd
die wenigsten Layen fähig. —> -— Welche
elende Schlüsse! Ist mir ja ein Sündenvergeber
nöthig, so kann ich ja leicht eine Person finden,
zu der ich das Vertrauen habe, daß ste erleuchtet
genug ist, um bey einer aufrichtigen Beschreibung,
die ich ihm von meinem Scele'nzustande mache, mir
mit Zuverläßigkeit zu sagen, ob ich bey Gott be-
I Z gnadiget
 
Annotationen