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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XL]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0155
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Der christliche Diogenes.
ziehung auf die in seinen Predigten gegebene allge-
meine Belehrungen, zu errheilcn.
Was der Verfasser §. ro. f. VON dem Rechte
der Kirche sagt, gründet sich meisientheils auf die
schielenden und schwankenden Begriffe von dem
Worte Kirche, worinnen selbst die meisten prote-
stantischen Theologen noch sehr unbefestigt sind.
Wer zuweilen von ihrer Praxis auf ihre Theorie
schließen wollte, der müßte auf die Gedanken ge-
raden , die Kirche scy in ihrer Meynung der Inns
begriff der Gößen, u. si w. — mit allen den
Pfarrherren und Schulmeistcrn,welche diesen Herren
in ihrer übertriebenen Orthodoxie nachbetcn. Und
sollte wohl diese Kirche die Jnnhaberin jener Rechte
seyn, welche ihnen der Verfasser zufchreibt? Oder
was versteht er sonst unter der Kirche? Gehören
etwa alle Glieder derselben dazu? Gut. So
hat ein Glied so viel Recht als das andere. So
kann sich jedes selbst oder dem andern in obigem
Verstände die Sünden vergeben. Oder machen
nur die Lehrer die Kirche aus? So frage ich,
welche? Denn sie stimmen nicht alle überein.
Etwa der größere Theil? Aber die Wahrheit der
Stimmen kann ohnmöglich in einer solchen Gesell-
schaft einiges Ansehen haben. Denn es können
gerade unter den plurimis die Unwissendsten seyn.
Oder es können unter dem Haufen der mehre-
ren einige wenige sich durch allerley Mittel ein sol-
ches Ansehen erworben haben, daß ihnen die übri-
I 4 gen
 
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