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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XL]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0164
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144 Der christliche Diogenes.
erweisen lassen. Er meynt aber, dieß sey auch
gar nicht nölhig. Wenn man nur erweisen ko- :e,
daß die Genugthuungen die Absicht Chrrsti beför-
dern, so sey die Veranstaltung der Kirche als eine
Verordnung Christi selbst anzusehen. — Was
für abgeschmackte Dinge ließen sich nicht beweisen/
wenn diese Schlußart gelten sollte ? Es ist ja
nichts in der Welk so schlecht, bas nicht, so bald
man will, zum Nutzen der Menschen verwendet
werden könnte. Wollte man nun überall vom
Nutzen auf eine Norhwendigkeit und göttliche
Verpachtung schließen; so könnte man am Ende
auch noch den Koran zu einer göttlich verbinden-
den Glaubensregel machen.
Das haben doch zu allen Zeiten vernünftige
Lehrer der Kirche erkannt, daß man die Gewißen
der Menschen schlechterdings nicht Zwingen müße,
etwas für göttliche Wahrheit zu halten, oder
etwas als von Gott verordnete und zur Selig-
keit nothwendige Handlung auszuübcn, was
nicht in der heiligen Schrift mit deutlichen und
ausdrücklichen Worten zu glauben oder zu thun
anbcfohlen worden, wenn es auch an sich noch
so gut oder nützlich wäre. Das Gegcntheil be-
haupten, heißt, alle Achtung gegen das Wort
Gottes aus den Augen setzen. Denn das Anse-
hen der heiligen Schrift besteht nicht bloß darin-
nen, daß sie mir sagen kann, was ich für göttliche
Wahrheiten annehmen, und als zur Seeligkeit
nölhige
 
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