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Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

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https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0346
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ZZ8 Nachrichten.
dienste entweder nöthkg sind, oder demselben diefeyer-
lichste Gestalt geben, haben, und selbst wählen zu
können, auch sogar öffentliche Schulen und Schul-
meister halten zu dürfen, und endlich auch das Recht
zu haben, alle ^Llus p-aroLbiales, welche bisher in
der ganzen Christenheit für das besonderste Kenn-
zeichen eines freycn öffentlichen Religionsepercitii ge-
halten worden sind, und noch dafür gehalten werden,
frey auszüben: Das sind die Lllemialia einer öf-
fentlichen, ja herrschenden Religionsüöung: Und es
darf wohl nicht einmal angeführt werden, daß es hier
auf Thurm und Geläute gar nicht ankomme, oder
die Ermangelung derselben, wenn man das übrige al-
les hat, der Sache auch nicht einmal nur dieGestalt
eines stillen Hausgottesdienstes geben könne. Alle
vorher genannte LllemiLlla. aber suchen hiesige Ke-
formaci. Und indem sie auch alle Göttis paroebia-
les suchen, so verlangen sie etwas, das nicht einmal
den hiesigen Nebenkirchen in seinem ganzen Umfan-
ge zusteht, von welchen doch gar kein Zweifel ist, daß
sie öffentliche Kirchen seyn, und einen öffentl. Got-
tesdienst haben: Und cs ist also sonnenklar, daß
sie ein wahres öffentliches und sreyes Rcligionseper-
citium suchen; ja es ist in der That eine Verspot-
tung, wenn man alle diese Stücke ausdrücklich ver-
langet, und doch vergeben will, man wolle sich nichts
anmaßen, was ein öffentliches Religioneepercitium
voraus setzt.
Gegen die Einwilligung in ein solches Gesuch,
streiten die allerwichtigsten Gründe, denn i)sie wür-
de der Grundverfassung unserer Stadt gerade zuwi-
der seyn, welche diese ist, daß keine andre Lehre hier
öffentlich getrieben, kein anderer öffentlicher Gottes-
dienst zugelaffen werden, und kein anderes öffentli-
ches
 
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